Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat wegen des Ablaufes der Amtsperiode spätestens in seiner Sitzung im Juni 2013 eine neue stellvertretende Schiedsperson zu wählen.
Die Aufforderung zur Bewerbung ist im amtlichen Teil des Amtsblattes Nr. 03/2013 abgedruckt (siehe unter: Virtuelles Rathaus, Amtsblätter).
Die Bewerbungsfrist endet am 30.04.2013.
Die Annahmesaison für Grünabfälle beginnt am 02.05.2013.
Die Annahmestelle im städtischen Bauhof, Kirchweg 2, ist wie folgt geöffnet:
donnerstags 15.30 bis 18.00 Uhr
samstags 10.00 bis 13.00 Uhr
Zusätzlich ist die Annahmestelle im Ortsteil Siegmundsburg
samstags 10.00 bis 12.00 Uhr
geöffnet.
Die Abgabe von privaten Grünabfällen ist kostenlos. Gewerbliche Grünabfälle sind kostenpflichtig.
Die Stadt Neuhaus am Rennweg sucht noch freiwillige Wahlhelfer für die Besetzung der Wahllokale zur Bundestagswahl am 22.09.2013.
Interessenten können sich im Sekretariat der Stadtverwaltung persönlich oder telefonisch (03679/7902-11) melden.
Das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 ist am 31. Dezember 2012 in Kraft getreten.
Gemäß § 9 Abs. 1 wurden damit die bisher selbständigen Gemeinden Scheibe-Alsbach und Siegmundsburg aufgelöst und deren Gebiet in das Gebiet der Stadt Neuhaus am Rennweg eingegliedert.
Die Stadt Neuhaus am Rennweg ist Rechtsnachfolgerin der beiden aufgelösten Gemeinden.
Die Stadt Neuhaus am Rennweg hat nunmehr 7.218 Einwohner. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 80,91 km².
Stadtrat
(Feuerwache, Schwarzburger Straße 47)
04. Februar 2013
22. April 2013
24. Juni 2013
19. August 2013
28. Oktober 2013
16. Dezember 2013
Haupt- und Finanzausschuss
(Rathaus, Kirchweg 2)
21. Januar 2013
08. April 2013
10. Juni 2013
05. August 2013
14. Oktober 2013
02. Dezember 2013
Bau- und Infrastrukturausschuss
(Rathaus, Kirchweg 2)
14. Januar 2013
06. Mai 2013
29. Juli 2013
09. September 2013
18. November 2013
Änderungen vorbehalten!
Stadt Neuhaus am Rennweg
Die Wahlleiterin
Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Bür-germeisterwahl am 22. April 2012
Bei der Bürgermeisterwahl am 22. April 2012, die eine Verhältniswahl war, wurde folgendes Wahl-ergebnis festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten: 5.655
Zahl der Wähler: 2.903 (Wahlbeteiligung 51,3 %)
Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 96
Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 2.807
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
Listen-Nr. Kennwort Name des Bewerbers Stimmen (Anteil in %)
1 DIE LINKE Reichelt, Marianne 2.417 (86,1 %)
2 APEL Apel, Hermann 390 (13,9 %)
Die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf die Bewerberin
Marianne Reichelt
Sie ist zum Bürgermeister gewählt.
Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlbe-rechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnis-ses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommu-nalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfol-gend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten.
Landratsamt Sonneberg
Kommunalamt
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der An-fechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt wer-den.
Neuhaus am Rennweg, den 23.04.2012
Stadtrat von Neuhaus am Rennweg beschließt Bieterverfahren zum Verkauf der Wohnungsbau- und –förderungsgesellschaft mbH
Attraktive Lebensbedingungen für alle Bürger der Stadt Neuhaus am Rennweg und stabile kommunale Finanzen sind wichtige Ziele für den Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg. Dafür sind auch neue Wege und einschneidende Entscheidungen notwendig.
Der Stadtrat beschloss gestern Abend mit großer Mehrheit einen geeigneten Käufer für die Wohnungsbau- und -förderungsgesellschaft mbH der Stadt Neuhaus am Rennweg (WBF) zu suchen. Das Unternehmen ist mit 859 Wohnungen der größte Wohnungsanbieter in Neuhaus am Rennweg. Alleiniger Eigentümer der WBF ist die Stadt Neuhaus am Rennweg.
Aufgrund der hohen Schuldenlast kann das Unternehmen nicht genügend Geld erwirtschaften, um den Wohnungs¬bestand zukunftsfähig zu entwickeln. Vor allem die steigende Nachfrage von älteren Mieterhaushalten erfordert in den kommenden Jahren kostenintensive Umbaumaßnahmen. Als alleiniger Gesellschafter müsste sich die Stadt Neuhaus am Rennweg in beträchtlichem Umfang finanziell engagieren, um die WBF als kommunales Unternehmen nachhaltig entwickeln zu können. Das aber übersteigt die finanzielle Leistungsfähigkeit des städtischen Haushalts bei weitem. Die Folge wären drastische Kürzungen bei den freiwilligen kommunalen Leistungen. Die Lebensbedingungen aller Neuhäuser Bürger würden sich spürbar verschlechtern.
Nach gründlicher Abwägung aller Alternativen rang sich der Stadtrat zu der schwierigen Entscheidung durch, ein strukturiertes Bieterverfahren zum Verkauf der WBF einzuleiten. In den nächsten Tagen wird dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht. Mit der Durchführung des Bieterverfahrens wurde eine Arbeitsgruppe betraut, die aus Vertretern des Stadtrates, der Stadtverwaltung und externen Beratern besteht. Die Aufgabe der Arbeits¬gruppe ist es, aus dem Interessentenkreis den geeigneten Käufer für die WBF auszuwählen. Dabei werden die Interessenten nicht nur anhand wirtschaftlicher Kriterien sondern auch anhand sozialer Kriterien auf ihre Eignung geprüft. Im Zuge des Verkaufs soll mit dem Erwerber auch eine Sozialcharta vereinbart werden, in der die Rechte der Mieter verbindlich gesichert werden.
Über den Fortschritt im Bieterverfahren wird die Arbeitsgruppe die Öffentlichkeit zeitnah informieren.
Pressekontakt:
Frau Bürgermeisterin
Marianne Reichelt
Stadt Neuhaus am Rennweg
Kirchweg 2
98724 Neuhaus am Rennweg
Ab sofort steht das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020 der Stadt Neuhaus am Rennweg unter dem Menüpunkt `Virtuelles Rathaus` zur Ansicht oder zum Download zur Verfügung!
Wochenmärkte werden durchgeführt auf dem Marktplatz und in der Sonneberger Straße bis Haus Nr. 13.
Markttage sind Dienstag und Donnerstag
Verkaufszeiten sind
von Oktober bis April 9.00 bis 16.00 Uhr
von Mai bis September 8.00 bis 17.00 Uhr
Das Warenangebot unterteilt nach Warengruppen kann unter der Rubrik Ortsrecht - Marktsatzung abgerufen werden.
Anträge auf Teilnahme können gestellt werden unter:
Telefon: 03679/7902-54 oder -55
Fax: 03679/7902-65
E-Mail: rathaus@neuhaus-am-rennweg.de
schriftlich: Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg