Auslegung - "Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuhaus am Rennweg über 1. die Billigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und zur 2. die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kunstgarten Nußmann“ im Stadtteil Steinheid der Stadt Neuhaus am Rennweg"
Bekanntmachung der o.g. Beschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch):
In der Sitzung des Stadtrats der Stadt Neuhaus am Rennweg am 02.12.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Der Stadtrat beschließt die Offenlage des vom Planungsbüro Werneke gefertigten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kunstgarten Nußmann“, OT Steinheid, mit Planstand 28.06.2024 gemäß Anlagen 1, 2 und 3 die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs 2 BauGB.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der Stadtrat die Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründung und der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und im Internet zu veröffentlichen. Die Gemeinde muss gemäß § 4 Abs 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einholen. Die Behörden und Träger haben auch Informationen über beabsichtigte oder
bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen zur Verfügung zur stellen.
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan i.S.d. § 12 BauGB aufgestellt. Als Vorhabensträger gem. § 12 BauGB treten die Herren Gerhard und Henrik Nußmann, Hohewartstraße 23, 98724 Neuhaus am Rennweg auf.
Ziele und Zwecke der Planung:
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Durch die Ausweisung des Kunstgartens „Nußmann“ wird eine ortsrandnahe Teilfläche des bestehenden FFH-Gebiets überplant werden.
Es ist beabsichtigt, den Geltungsbereich nach § 9 Ans 1 Nr.1 BauGB i.V.m. § 8 BauNVO als Kunstgarten auszuweisen und weitergehende Festsetzungen nach § 12 Abs.3 Satz 2 BauGB in einem zwischen der Stadt Neuhaus am Rennweg und dem Vorhabensträger abgestimmten Vorhaben -und Erschließungsplan des Vorhabensträgers zu treffen. Dabei werden auch Belange des Naturschutzes berücksichtigt.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nr. 383/7, 383/8, 383/9, 383/15 383/16, 329/47, 329/49 und 329/42 der Gemarkung Steinheid und hat eine Fläche von ca. 0,73 ha.
Der Lageplan mit der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist Bestandteil des Beschlusses und nachfolgend in nichtmaßstäblicher Darstellung abgebildet (s. Anhang).
Bekanntmachung Offenlage:
Die Planunterlagen (Stand: 28.6.2024)
können im Zeitraum vom
03.03.2025
bis einschließlich
07.04.2025
in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg,
Zimmer 1.17,
Marktstraße 2,
98724 Neuhaus am Rennweg,
zu den allgemeinen Dienstzeiten
Montag bis Mittwoch von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr
und auf der Internetseite der Stadt Neuhaus am Rennweg unter dem Link
https://www.neuhaus-am-rennweg.de/bauleitplanung/liste
eingesehen werden.
Während der Beteiligung können Stellungnahmen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Neuhaus am Rennweg, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg vorgebracht werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese erfolgt auch telefonisch unter Tel. Nr. 03679/7902-74.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis einschließlich zum 07.04.2025 (Datum des Posteingangs bei der Stadt Neuhaus am Rennweg) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neuhaus am Rennweg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Ausliegende Planunterlagen:
Planbild vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kunstgarten Nußmann“
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht mit Aussagen darin zu den verschiedenen Wirkfaktoren (u.a. Natur und Landschaft, Schutzzwecke, Kulturgüter, Mensch und Gesundheit) und Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustandes
Gutachten
Naturschutzfachliche Ersteinschätzung „Kunstgarten“ zur Beurteilung des Eingriffs in das FFH-Gebiet „Westliches Thüringer Schiefergebirge“ in Steinheid und Scheibe-Alsbach (5532-308), Planungsbüros Büro OPUS, Oberkonnersreuther Straße 6a, 95448 Bayreuth (2. Dezember 2020)
FFH-Vorprüfung „Kunstgarten Nußmann“, Planungsbüro Ralf Werneke, Mozartstr. 5, 96515 Sonneberg (10.8.2022)
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung zu folgenden Themen vor:
Landesamt für Umwelt, Bergbau und Bodenschutz: Hinweis auf stillgelegte Deponie im weiteren Umfeld der Planung
Landratsamt Sonneberg: Hinweis auf Vorranggebiet Freiraumsicherung, Hinweis auf FFH-Veträglichkeitsprüfung
Hinweis zum Datenschutz:
Mit Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.
In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg innerhalb der o.g. Dienstzeiten und unter https://www.neuhaus-am-rennweg.de/bauleitplanung/liste
die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogenen Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Es wird weiterhin gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Die Räumlichkeiten des Bürgerhauses sind barrierefrei zugänglich.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
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