Urkunden


Allgemeine Informationen

 

 

Urkundenanforderung beim Standesamt Neuhaus am Rennweg 

Stand: 10.04.2026

 

Zur Ausstellung der Urkunde werden folgende Angaben benötigt:

 

Wie viel kostet eine Urkunde?

(Thüringer Verwaltungskostenordnung, Nr. 12, Personenstandswesen)

 

Sie erhalten mit Zustellung der Urkunde einen Gebührenbescheid. 

Bitte geben Sie bei der Überweisung die Gebührenbescheid-Nummer an.

 

Wer ist berechtigt Urkunden anzufordern?

Urkunden und Auskünfte werden grundsätzlich nur an Berechtigte erteilt (Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie). Andere Antragsteller müssen ihr rechtliches Interesse nachweisen (z.B. Erbangelegenheiten) oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. 

 

Für die Rentenversicherung kann eine Urkunde gebührenfrei ausgestellt werden, wenn der entsprechende Nachweis (z.B. Schreiben des Rentenversicherungsträgers) vorgelegt wird.

 

Zuständige Standesbeamtinnen:

 

Frau Sylke Greiner-Well

Telefon:          03679/7902-32

Telefax:          03679/7902-932

E-Mail:           

oder               

 

 

Frau Beate Gärtner

Telefon:          03679/7902-27

Telefax:          03679/7902-927

E-Mail:           

oder               

 

 

 


Ansprechpartner

Bürgerservice und Finanzen

 

Sylke Greiner-Well
Raum 105
Telefon (03679) 7902 32
Telefax (03679) 7902 932

Beate Gärtner
Telefon (03679) 7902 27
Telefax (03679) 7902 927