Stadt auf den Bergen des Thüringer Waldes
 
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Reisepass


Allgemeine Informationen

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- , des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12.10.2023) ist es ab dem

 

01.01.2024   NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, 

zu verlängern oder zu aktualisieren.

 

Alles bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit!

Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis sowie der Reisepass, der Expressreisepass und der vorläufige Reisepass zu Verfügung.

 

Auskunft, welches Dokument Ihr Kind für eine Reise benötigt, gibt Ihnen das Auswärtige Amt oder die konsularische Vertretung des entsprechenden Landes. Das Einwohnermeldeamt darf   K E I N E verbindlichen Empfehlungen diesbezüglich aussprechen.

 

Ihr Einwohnermeldeamt

 


Ansprechpartner

Bürgerservice und Finanzen

 

Angelika Gronau
Raum 104
Telefon (03679) 7902 57
Telefax (03679) 7902 957

Ricarda Wiesinger
Raum 107
Telefon (03679) 7902 25
Telefax (03679) 7902 925