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Presseinformation des Landkreises Sonneberg : Zensus 2022 - Ab 15. Mai starten die Befragungen / Hinweis auf Pflicht zur Auskunft

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Zensus 2022: Ab 15. Mai starten die Befragungen /

Hinweis auf Pflicht zur Auskunft

 

Sonneberg, 12. Mai 2022 – Ab dem 15. Mai wird in ganz Deutschland der Zensus 2022 durchgeführt. Mit der alle zehn Jahre stattfindenden, bundesweiten Volkszählung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

 

Die Erhebung ist wichtig, weil viele zentrale Entscheidungen in der EU sowie in Bund, Ländern und Gemeinden auf regelmäßig aktualisierten und damit verlässlichen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen beruhen. Hierzu zählen unter anderem der Länderfinanzausgleich, die Bedarfsplanung von Kindergärten und Pflegeplätzen oder auch die Verteilung von Fördergeldern.

 

Die Durchführung ist in Deutschland durch das Zensusgesetz geregelt. Daten zur Wohnsituation werden stichprobenartig erhoben und anonymisiert ausgewertet. Die jeweils örtlich zuständige Stelle meldet sich per Terminankündigungsschreiben bei ausgewählten Haushalten, die befragt werden sollen. Die Ausgewählten sind gesetzlich dazu verpflichtet, an der Befragung teilzunehmen.

 

Der Zensus 2022 wird ab dem 15. Mai auch im Landkreis Sonneberg durchgeführt. Zuständig hierfür ist die Erhebungsstelle des Landkreises Sonneberg. Beim Zensus kommt ein Verfahren zum Einsatz, bei dem rund 15 Prozent der Kreisbevölkerung befragt werden. Sie wurden per Zufallsprinzip ausgewählt. Gemäß dem Gesetz zur Durchführung des Zensus besteht Auskunftspflicht.

 

Zur Durchführung der Erhebung werden über einen Zeitraum von cirka zwölf Wochen autorisierte und geschulte Erhebungsbeauftragte eingesetzt – die so genannten Interviewerinnen und Interviewer. Sie führen im Auftrag der Erhebungsstelle bei den Ausgewählten die persönliche Befragung durch. Diese wird durch ein Terminankündigungsschreiben angemeldet und nimmt nur wenig Zeit in Anspruch. Die Erhebungsbeauftragten fragen pro Auskunftspflichtigem maximal acht so genannte Ziel 1-Merkmale ab. Hierzu zählen in erster Linie Name, Vorname und Geburtsdatum. Des Weiteren werden ausgewählten Befragten Online-Zugangsdaten für die Ziel 2-Befragung ausgehändigt, die online durchgeführt wird. Bei Bedarf können von den Auskunftspflichtigen auch Papierfragebögen bei der Erhebungsstelle des Landkreis Sonneberg angefordert werden.

 

„Wir bitten Sie mit Verweis auf die Auskunftspflicht, im Falle ihrer Auswahl die Fragen unserer Erhebungsbeauftragten sachgerecht zu beantworten und diese so gut es geht zu unterstützen. Die Befragung wird so kurz wie möglich durchgeführt. Bitte nehmen Sie sich die Zeit für diese wichtige Erhebung“, betont Erhebungsstellenleiterin Ellen Baumann-Straub.

 

Für Rückfragen steht die Erhebungsstelle des Landkreises Sonneberg unter der Telefonnummer 03675/4209-747 oder per Mail an zensus2022@lkson.de zur Verfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Do, 12. Mai 2022

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