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Corona-Lage im Landkreis Sonneberg

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Landratsamt Sonneberg stellt Kontaktnachverfolgung ein

 

Die Absonderungsbescheide und Genesenenzertifikate für Corona-Infizierte werden vom Gesundheitsamt ab sofort ohne vorherige Kontaktaufnahme zu Betroffenen allein auf Grundlage des PCR-Infektionsnachweises versandt.

 

Sonneberg, 10. März 2022 – Das Infektionsgeschehen im Landkreis Sonneberg ist weiterhin dynamisch und geht mit täglich sehr vielen Neuinfektionen einher. Aufgrund der anhaltend hohen Zahl der gemeldeten SARS-CoV-2-Infektionen können eine reguläre telefonische Kontaktaufnahme mit den betroffenen Personen und eine Ermittlung der zugehörigen Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt nicht mehr geleistet werden. Deshalb hat sich das Landratsamt Sonneberg zu einer pragmatischen Straffung der Arbeit seines Gesundheitsamtes im Bereich der Coronavirus-Pandemie entschieden und folgt damit dem Beispiel anderer Thüringer Landkreise.

 

Konkret werden die Erhebung von Symptomen zur Feststellung des Krankheitsbeginns durch eine persönliche Befragung von Personen, die nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind, sowie die Ermittlung der engen Kontaktpersonen ab sofort eingestellt. Der dazu nötige Anruf des Gesundheitsamtes bei Betroffenen ist personell nicht mehr leistbar und entfällt. Die Absonderungsbescheide für Corona-Infizierte werden vom Gesundheitsamt deshalb allein auf Grundlage des Datums des PCR-Infektionsnachweises postalisch versandt. Das ebenfalls auf das Datum dieses PCR-Nachweises bezogene Genesenenzertifikat liegt dem Bescheid bei. Der Postversand dieser Dokumente erfolgt automatisch, ohne dass sich die Infizierten an die Behörde wenden müssen.

 

Mit dieser gestrafften Arbeitsweise möchten wir angesichts der hohen Fallzahlen auch erreichen, dass Betroffenen schnellstmöglich ein Nachweis über die Absonderung für die Arbeitgeber bzw. für die von Kindern besuchte Gemeinschaftseinrichtung vorliegt.    

 

Sollte im Einzelfall aufgrund der vorliegenden Konstellation eine Änderung der Absonderungsanordnung erforderlich sein, bitten wir die Betroffenen um eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an (unter Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen). Das Gesundheitsamt nimmt dann Kontakt zu den Betroffenen auf.

 

Wenn sich Personen, die nach den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts als enge Kontaktpersonen zu Infizierten gelten, selbstständig in Quarantäne begeben haben und einen entsprechenden schriftlichen Bescheid benötigen, bitten wir darum, uns diese anhand des Formulars zur Meldung von Kontaktpersonen ebenfalls per E-Mail an die oben genannte Adresse mitzuteilen. Aufgrund der gegenwärtig sehr hohen Auslastung bitten wir darum, von einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt wenn möglich abzusehen.   

 

Hinweise zur Absonderungsdauer für Infizierte

Grundsätzlich ist für PCR-positiv getestete Personen eine zehntägige Isolation ab dem Tag der PCR-Test-Abnahme verpflichtend. Eine Freitestung kann frühestens ab dem siebten Tag nach dem PCR-Test erfolgen, sofern die Betroffenen seit 48 Stunden symptomfrei sind. Die Freitestung kann mittels eines negativen PCR-Tests oder mittels eines negativen, zertifizierten Antigenschnelltests erfolgen, jedoch nicht mittels Selbsttest.

 

Detaillierte Informationen zur Absonderungsdauer finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts.

 

Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de/coronavirus.

 

Hier kompakt die aktuellen Daten für den Landkreis Sonneberg vom 06.04.2022:

  • 7-Tage-Inzidenz: 1.802,1

  • Neuinfektionen letzte 24h: 242

  • Infizierte insgesamt: 17.926

  • Verstorbene insgesamt: 280

  • Hospitalisierungsinzidenz: 24,5

  • prozentuale ITS-Belegung Thüringen: 10,9 %

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Mi, 06. April 2022

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