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Weiteres Vorgehen der Landesregierung in Bezug auf die Corona-Pandemie

„Der einzige Ausweg aus der Pandemie ist das Impfen.“

23.11.2021

„Wir müssen die Infektionswelle brechen, ein intensiver Notschutzschalter der Maßnahmen umsetzt, um Infektionsketten zu unterbrechen und den Anstieg der Intensivbehandlungen zu stoppen ist jetzt notwendig“, so Gesundheitsministerin Heike Werner in der RMK am 23. November.

 

Gesundheitsministerin Heike Werner spricht

 

Gesundheitsministerin Heike Werner stellte am Dienstagnachmittag, 23. November, die Maßnahmen aus dem Kabinettsbeschluss in der Regierungsmedienkonferenz (RMK) vor.

Die entsprechende neue Verordnung wird am 24. November im Laufe des Tages nach dem Beschluss durch den Thüringer Landtag veröffentlicht.

 

Zur Übersicht der Maßnahmen

Zur Aufzeichnung der Regierungsmedienkonferenz

 

Aktuelle Regeln zu 3G+ im Sport nachgeschärft

19.11.2021
Erstellt von Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die heute in Kraft getretenen Infektionsschutzregeln im organisierten Sport hinsichtlich des Umgangs mit 3G+ nachgeschärft.

Symbolbild: Fußball mit Schutzmaske

Foto: Bildagentur Panthermedia | Waldemar Thaut

Hintergrund sind fachliche Hinweise des Thüringer Gesundheitsministeriums, wonach die Voraussetzungen für 3G+ nicht allein durch PCR-Testung, sondern auch durch einen alternativen Test mit einem Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren erfüllbar sind. Daher sind für die unter 3G+ fallenden Personengruppen nun auch solche Testnachweise möglich, um am organisierten Sport in Thüringen teilzunehmen.

Unter 3G+ fallen:

  • Berufssportler*innen, Profisportler*innen, Kaderathlet*innen der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht olympischen Sportarten sowie Kaderathlet*innen des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland.

  • Trainer*innen im Kinder- und Jugendsport

In die aktualisierte Allgemeinverfügung wurde zudem eine Regelung aufgenommen, wonach bei Personen, die aufgrund einer attestierten medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, ein Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) als Mindesttestanforderung ausreichend ist.

16.11.2021
Erstellt von Thüringer Staatskanzlei

Ministerpräsident Bodo Ramelow, Minister Georg Maier und Ministerin Anja Siegesmund stellten am 16.11.2021 gemeinsam mit Gesundheitsministerin Heike Werner das weitere Vorgehen der Landesregierung in Bezug auf die Corona-Pandemie vor.

 

 

Weiteres Vorgehen der Landesregierung in Bezug auf die Corona-Pandemie

„Wir sind wieder mittendrin und voll getroffen. Unsere Intensivbetten sind voll. Der Wissenschaftliche Beirat hat das Kabinett aufgefordert, dringend Maßnahmen zu ergreifen. Die Landesregierung wird die 2G-Maßnahmen jetzt flächendeckend im öffentlichen Raum zunächst per Allgemeinverfügungen über alle Landkreise hinweg durchsetzen. Dazu gehört die erhöhte Bereitschaft zur Impfung, aber auch die Testung von bereits Geimpften, da auch Geimpfte Träger des Infektionsgeschehens sind. Unser Gesundheitssystem ist am Leistungslimit angekommen. Wir werden jedem Menschen helfen, aber es wird keine wohnortnahe Behandlung garantiert werden können. Wir sind handlungsfähig und handlungswillig. Nach der Abstimmung im Bundestag und Bundesrat am Donnerstag und Freitag wird am kommenden Montag der Thüringer Landtag die Maßnahmen in Form einer neuen Verordnung auf den Weg bringen.“

Ministerpräsident Bodo Ramelow

 

 

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