Vereinheitlichung der Parkzeiten im Neuhäuser Stadtzentrum
Zur Vereinheitlichung und im Sinne der Bürgerfreundlichkeit ändert die Stadt Neuhaus am Rennweg die Parkzeiten im Neuhäuser Stadtzentrum.
Die zulässige Parkdauer wird künftig einheitlich auf drei Stunden festgesetzt. Dies soll allen Besucherinnen und Besuchern ausreichend Zeit geben, ihre Erledigungen und Einkäufe ohne Zeitdruck durchzuführen.
Die Regelung gilt für folgende Parkflächen:
Marktplatz
Stirnseite des Bürgerhauses
Frontseite des Bürgerhauses
Sonneberger Straße
Gegenüber dem ehemaligen Landratsamt
Parkplatz an der Schwimmhalle
Bitte beachten Sie, dass das sichtbare Auslegen einer Parkscheibe im Fahrzeug weiterhin erforderlich ist.
Die entsprechende Beschilderung wird ab 21.07.2025 angebracht.
Einen angenehmen Aufenthalt wünscht
Ihr Ordnungsamt der Stadt Neuhaus am Rennweg
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