Vereinheitlichung der Parkzeiten im Neuhäuser Stadtzentrum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Vereinheitlichung und im Sinne der Bürgerfreundlichkeit ändert die Stadt Neuhaus am Rennweg die Parkzeiten im Neuhäuser Stadtzentrum.


Die zulässige Parkdauer wird künftig einheitlich auf drei Stunden festgesetzt. Dies soll allen Besucherinnen und Besuchern ausreichend Zeit geben, ihre Erledigungen und Einkäufe ohne Zeitdruck durchzuführen.

 

Die Regelung gilt für folgende Parkflächen:

 

  • Marktplatz

  • Stirnseite des Bürgerhauses

  • Frontseite des Bürgerhauses

  • Sonneberger Straße

  • Gegenüber dem ehemaligen Landratsamt

  • Parkplatz an der Schwimmhalle

 

Bitte beachten Sie, dass das sichtbare Auslegen einer Parkscheibe im Fahrzeug weiterhin erforderlich ist.

 

Die entsprechende Beschilderung wird ab 21.07.2025 angebracht.

 

Einen angenehmen Aufenthalt wünscht


Ihr Ordnungsamt der Stadt Neuhaus am Rennweg

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Do, 17. Juli 2025

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