Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Vogelgrippe (Geflügelpest)

 

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Geflügelpest: TLV verfügt Biosicherheitsmaßnahmen

 

Zur Eindämmung der Vogelgrippe hat auch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung erlassen.

 

Sonneberg, 29. Oktober 2025 – Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände hat die Veterinärbehörde des Landratsamtes Sonneberg bereits im Dezember 2022 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen im Landkreis Sonneberg erlassen, die wegen des wiederholten Auftretens von Geflügelpestfällen bei Wildvögeln uneingeschränkt gültig ist und auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg eingestellt wurde.

 

Aufgrund des anhaltenden Geflügelpestgeschehens in Thüringen bei Haus- und Wildvögeln hat nun auch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ebenfalls eine Allgemeinverfügung „Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen in Betrieben mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Thüringen“ erlassen. Die für ganz Thüringen geltende Allgemeinverfügung wurde auf der Homepage des TLV (https://verbraucherschutz.thueringen.de/tiergesundheit/tierseuchen) veröffentlicht.

 

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg steht bei Bedarf beratend zur Seite (Telefon: 03675/871-590, E-Mail: ).

 

Aktuelle Informationen zur Tierseuchenbekämpfung in unserem Heimatlandkreis gibt es unter https://www.kreis-sonneberg.de/landkreis/gesundheit/veterinaerwesen-und-lebensmittelkontrolle/

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Do, 30. Oktober 2025

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