In öffentlicher Sitzung des Stadtrates am 08.12.2025 gefasste Beschlüsse
In der letzten öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2025 wurden am 08.12.2025 folgende Beschlüsse durch den Stadtrat gefasst:
Der Jahresabschluss 2024 der Wohnungsbau- und Wohnungsförderungsgesellschaft mbH der Stadt Neuhaus am Rennweg mit einer Bilanzsumme von 20.600.015,05 Euro und einem Jahresüberschuss von 490.901,35 Euro wurde bestätigt und der Bürgermeister ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat für das Jahr 2024 die Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2024 der Wärmeversorgung GmbH Neuhaus am Rennweg mit einer Bilanzsumme von 3.328.204,09 Euro und einem Jahresüberschuss von 73.852,89 Euro wurde bestätigt und der Bürgermeister ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat sowie dem Geschäftsführer für das Jahr 2024 die Entlastung zu erteilen.
Es wurde beschlossen, den Restbetrag der Zuweisung des Jahres 2025 aus dem Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gemäß § 22f ThürFAG in Höhe von 38.460 Euro für die Investitionen zur energetischen Sanierung der Schwimmhalle am Rennsteig zu verwenden. Die überplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 5730.9403 in Höhe von 38.460 Euro im Haushaltsjahr 2025 wurden entsprechend genehmigt. Die Deckung ist durch Mehreinnahmen aus o.g. Zuweisung bei HH-Stelle 5730.3610 gewährleistet.
Zur Vereinheitlichung des Ortsrechtes nach der letzten Eingemeindung der Ortsteile Lichte und Piesau wurde eine Neufassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation beschlossen. Nach deren Inkrafttreten voraussichtlich Ende Januar 2026 sind in allen Ortsteilen gleich hohe Friedhofsgebühren zu erheben.
Der Stadtrat lehnte einen Antrag einer Stadtratsfraktion ab, zur Aufarbeitung des Bausubstanzverfalles der Immobilie Marktstraße 3 einen zusätzlichen Sonderausschuss zu bilden. Stattdessen wurde beschlossen, die Thematik der Aufarbeitung auf den Bau-, Wirtschafts- und Infrastrukturausschuss zu übertragen.
Bezüglich der Passage am Markt, Marktstraße 3, wurde nach erfolgtem Leerzug folgender Beschluss gefasst:
1. Das Gebäude Marktstraße 3 wird ersatzlos abgerissen.
2. Für die Maßnahme sollen geeignete Fördermittel beantragt werden.
3. Auf die Erstellung eines zusätzlichen Gutachtens zum Gebäudezustand wird verzichtet, da der bauliche Verfall offenkundig ist. Die hierfür anfallenden Kosten werden stattdessen für eine Machbarkeitsstudie eingesetzt. Punkt 4 des Beschlusses mit der Nummer 8/60/05/2024 vom 02.12.2024 wird aufgehoben.
4. Die durch den Abbruch entstehende Freifläche wird als Erweiterungsfläche für den Marktplatz vorgesehen und entsprechend in die städtebauliche Planung einbezogen.
5. Die im Haushalt 2026 und 2027 unter der HH-Stelle 8890.9400 vorgesehenen Eigenmittel in Höhe von jeweils 150.000 Euro sind jedoch vorerst für den Substanzerhalt und Sanierungsmaßnahmen des Kulturhauses, Eisfelder Straße 5, einzusetzen. Ziel ist es, das Kulturhaus ab Ende 2027 wieder für öffentliche Veranstaltungen wie Jugendweihen und Schuleinführungen nutzbar zu machen.
Zudem soll zeitnah eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Kulturhausareals samt Außenflächen beauftragt werden, die auch die Möglichkeit eines späteren Abrisses der Passage am Markt berücksichtigt. Das Kulturhaus ist perspektivisch als multifunktionale Veranstaltungsfläche auszubauen. Geeignete Fördermittel für die Sanierung des Kulturhauses sollen beantragt und eingesetzt werden.
Bezüglich des ehemaligen VG-Gebäudes, Saalfelder Straße 4, im Ortsteil Lichte wurde folgender Beschluss gefasst:
Es wird beschlossen, die Grundstücke in der Gemarkung Wallendorf mit den Flurstücks-Nr. 229/2 (ehemalige VG) mit 858 m², 232/2 (Alte Schmiede) mit einer Fläche von 288 m² sowie die anliegenden Freiflächen-/Parkplatzgrundstücke mit den Flurstück-Nr. 234/7 mit 140 m² und einer Teilfläche aus dem Flurstück 233/3 mit ca. 153 m² und somit eine Gesamtfläche von 1.439 m² gemäß dem Lageplan in der Anlage 1 zu veräußern.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Erstellung eines Verkehrswertgutachten zu veranlassen und die Grundstücke öffentlich auszuschreiben.
Sämtliche Nebenkosten einschließlich der Gutachterkosten trägt der Käufer.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Verhandlungen zu führen und den Vertrag zu unterzeichnen.
Das Gebäude Saalfelder Straße 4 (ehem. VG-Gebäude) im Ortsteil Lichte wird bis zum 30.06.2026 vollständig durch die Stadt Neuhaus am Rennweg beräumt.
Falls ein Verkauf bis zu diesem Zeitpunkt nicht zustande gekommen ist, ist das Objekt stillzulegen.
Bezüglich des ehemaligen Gemeinde- und Vereinshauses, Hiftenberg 23, im Ortsteil Siegmundsburg wurde folgender Beschluss gefasst:
Es wird beschlossen, das Flurstück Nr. 184/5 der Gemarkung Siegmundsburg (ehemaliges Gemeinde- und Vereinshaus VG) mit einer Fläche von 1.307 qm gemäß Lageplan in Anlage 1 zu veräußern.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Erstellung eines Verkehrswertgutachten zu veranlassen und die Grundstücke öffentlich auszuschreiben.
Sämtliche Nebenkosten einschließlich der Gutachterkosten trägt der Käufer.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Verhandlungen zu führen und den Vertrag zu unterzeichnen.
Die Liegenschaft Hiftenberg 23 (ehem. Gemeinde- und Vereinshaus) im Ortsteil Siegmundsburg wird bis zum 31.03.2026 vollständig durch die Stadt Neuhaus am Rennweg beräumt.
Falls ein Verkauf bis zu diesem Zeitpunkt nicht zustande gekommen ist, ist das Objekt stillzulegen.
Weiterhin hat der Stadtrat die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg beschlossen. Die Änderungen beinhalten eine gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung der Stadträte von bisher 75,00 Euro auf ab 01.01.2026 80,00 Euro sowie eine Herabsetzung der monatlichen Aufwandsentschädigung des Scheibe-Alsbacher Ortsteilbürgermeisters von bisher 450,00 Euro auf ab 01.01.2026 365,00 Euro. Grund hierfür ist die mit 498 Einwohnern auf unter 500 gefallene Einwohnerzahl des Ortsteiles Scheibe-Alsbach.
Herr David Scheidig aus dem Ortsteil Piesau wurde als neuer sachkundiger Bürger für den Bau-, Wirtschafts- und Infrastrukturausschuss berufen, nachdem Herr Witzmann aus dem Ortsteil Lichte dieses Ehrenamt aus persönlichen Gründen niedergelegt hatte.
Stadträtin Melanie Berger (AfD) wurde als neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau- und Wohnungsförderungsgesellschaft mbH bestellt, nachdem Stadtrat Andreas Hofmann (AfD) dieses Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte.
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