Erinnerung zum Pflichtumtausch von Führerscheinen mit Ausstellungsdatum 2002 bis 2004

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

 

Hinweis der Fahrerlaubnisbehörde zum notwendigen Tausch der Dokumente 

 

Sonneberg, 5. Juni 2026 – Für EU-Kartenführerscheine, der im Zeitraum von 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, läuft bereits der verpflichtende Umtausch in das neue Modell. Der Umtausch muss spätestens bis zum 19. Januar 2027 erfolgt sein. Das Ausstellungsdatum des Führerscheins findet man auf dem Dokument unter 

Nummer 4a.

 

Im Anschluss folgt der Umtausch für Führerscheine mit dem Ausstellungsdatum von 2005 bis 2007, dessen Frist bis zum 19. Januar 2028 läuft.

 

Diese Fristen sind dringend zu beachten, um Probleme oder Verwarngelder zu vermeiden.

 

Wer vor 1953 geboren ist, hat eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033 –unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Diese Fahrerlaubnisinhaber brauchen also zunächst nichts unternehmen. Ihnen wurde vom Gesetzgeber die längste Frist zum Umtausch des Führerscheins eingeräumt.

 

Wie läuft der Umtausch ab?

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Eine persönliche Antragstellung ist erforderlich.

 

Im Landratsamt Sonneberg erfolgt der Umtausch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.kreis-sonneberg.de bzw. unter dem QR-Code

 

QR-Code Online-Terminvergabe Fahrerlaubnisbehörde Landratsamt Sonneberg

  

Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde unter nachfolgenden Telefonnummern: 03675/871-503, -490, -477, -280.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Fr, 05. Juni 2026

Weitere Meldungen

Verkehrsbehinderungen

Vollsperrung der B 281 zwischen Steinheid und Neuhaus am Rennweg: Die B 281 wird zwischen ...

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes - Grünschnittannahme ab Ende März 2026 wieder möglich

  Der Wertstoffhof  im Bauhof, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg ist wie folgt geöffnet:   ...