Erinnerung zum Pflichtumtausch von Führerscheinen mit Ausstellungsdatum 2002 bis 2004
PRESSEINFORMATION
des Landkreises Sonneberg
Hinweis der Fahrerlaubnisbehörde zum notwendigen Tausch der Dokumente
Sonneberg, 5. Juni 2026 – Für EU-Kartenführerscheine, der im Zeitraum von 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, läuft bereits der verpflichtende Umtausch in das neue Modell. Der Umtausch muss spätestens bis zum 19. Januar 2027 erfolgt sein. Das Ausstellungsdatum des Führerscheins findet man auf dem Dokument unter
Nummer 4a.
Im Anschluss folgt der Umtausch für Führerscheine mit dem Ausstellungsdatum von 2005 bis 2007, dessen Frist bis zum 19. Januar 2028 läuft.
Diese Fristen sind dringend zu beachten, um Probleme oder Verwarngelder zu vermeiden.
Wer vor 1953 geboren ist, hat eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033 –unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Diese Fahrerlaubnisinhaber brauchen also zunächst nichts unternehmen. Ihnen wurde vom Gesetzgeber die längste Frist zum Umtausch des Führerscheins eingeräumt.
Wie läuft der Umtausch ab?
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Eine persönliche Antragstellung ist erforderlich.
Im Landratsamt Sonneberg erfolgt der Umtausch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.kreis-sonneberg.de bzw. unter dem QR-Code

Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde unter nachfolgenden Telefonnummern: 03675/871-503, -490, -477, -280.
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