Erneute Anordnung einer Haushaltswirtschaftlichen Sperre für das Haushaltsjahr 2026 und pflichtige Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat in seiner Sitzung am 10.11.2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Die Eingangsbestätigung ist am 14.11.2025 und die rechtsaufsichtliche Würdigung ist am 25.11.2025 mit Schreiben des Landratsamtes Sonneberg erfolgt. Gleichzeitig wurde die Genehmigung der vorzeitigen Bekanntmachung erteilt.
Die Haushaltssatzung 2026 wurde im Amtsblatt Nr. 12/2025 vom 19.12.2026 amtlich bekannt gemacht und ist somit seit 01.01.2026 rechtswirksam.
Siehe die vollständige Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan unter folgendem Link:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vom 26. November 2025 - Stadt Neuhaus am Rennweg
Bis zur Beschlussfassung des Stadtrates über die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben wegen der Kostensteigerungen für die laufenden energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Schwimmhalle am Rennsteig hatte der Bürgermeister am 11.05.2026 bereits eine Haushaltswirtschaftliche Sperre über verschiedene geplante Ansätze im Vermögenshaushalt 2026 angeordnet, welche nach entsprechender Beschlussfassung des Stadtrates am 01.07.2026 wieder aufgehoben werden konnte.
Im Rahmen der laufenden Haushaltsdurchführung 2026 hat die Stadt zu Beginn des III. Quartals 2026 jedoch mehrere Gewerbesteuerveranlagungen für das Veranlagungsjahr 2024 erhalten, die nach Verbescheidung insbesondere im Monat August 2026
einerseits zu hohen Erstattungszahlungen auf die von den Gewerbesteuerpflichtigen 2024 geleisteten Vorauszahlungen und
andererseits aufgrund der reduzierten Veranlagung 2024 gleichzeitig auch zu einer Anpassung (also Verminderung) der zu leistenden Vorauszahlungen für das Jahr 2026 geführt haben.
Im Ergebnis können zum Stand 31.08.2026 Gesamtgewerbesteuereinnahmen in Höhe von ca. nur 3.600.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 erwartet werden.
Bei geplant gewesenen Gewerbesteuereinnahmen 2026 in Höhe von 5.650.000 Euro (letztes Rechnungsergebnis 2025: 5.694.158.64 Euro) muss damit von einem Ausfall an Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von ca. 2.050.000 Euro im Jahr 2026 ausgegangen werden.
Entsprechend den Rechnungsergebnissen bei Gewerbesteuern der letzten vier Jahre, also 2022 bis 2025, war eine solche Entwicklung für 2026 weder berechenbar noch vorhersehbar.
Gleichwohl wurde im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung, im Besonderen im Vorbericht zum Haushaltsplan, stets darauf hingewiesen, dass die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der Auswirkungen der weltweiten Krisen infolge
2020 bis 2022 Corona-Pandemie,
seit Februar 2022 zusätzlich Ukraine-Krieg,
seit Oktober 2023 zusätzlich Nah-Ost-Krieg,
dieser ausgeweitet seit Februar 2026 u.a.
auf die deutsche Wirtschaft weiterhin schwer planbar und auch mit hohen Risiken für den städtischen Haushalt verbunden sind.
Gemäß der Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit zum Haushaltsplan 2026 werden sowohl für die beiden vergangenen Jahre 2024 und 2025 im Rechnungsergebnis als auch in der Planung für das laufende Haushaltsjahre 2026 und alle Finanzplanjahre Fehlbeträge aus der laufenden Rechnung ausgewiesen.
Seit dem Jahr 2023 setzen Stadtrat und Verwaltung, insbesondere nach Empfehlung des Thüringer Rechnungshofes im Rahmen der erfolgten überörtlichen Rechnungsprüfung, bereits umfangreiche freiwillige Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen um, z. B.
die mehrfache Anhebung der Hebesätze für Realsteuern,
die Vereinheitlichung des Friedhofsrechtes für alle Ortsteile einschl. Erhöhung der Friedhofsgebühren,
Erhöhung von Benutzungsentgelten für öffentliche Einrichtungen,
die Schließung von Freizeiteinrichtungen wie drei Liftanlagen, Museen und ein Freibad,
die Verkleinerung der Stadtbibliothek,
Zusammenlegung zweier Kindergärten in der Kernstadt an einem Standort,
die Stilllegung des Geschäftshauses Passage am Markt sowie mehrerer Gemeinde- und Vereinshäuser sowie fortfolgend deren Veräußerung usw.
Ohne weitere Maßnahmen zur Haushaltssicherung wie zunächst die erneute Anordnung einer Haushaltswirtschaftlichen Sperre ist der Haushaltsausgleich zur Jahresrechnung 2026 jedoch erneut stark gefährdet und es ist ein sehr hoher Jahresfehlbetrag für 2026 und auch für die Folgejahre absehbar.
Zunächst werden nachfolgend die im Rahmen der laufenden Haushaltsführung 2026 absehbaren Abschlussverbesserungen diesen hohen Einnahmeausfällen noch gegenübergestellt.
Wesentliche Abschlussverbesserungen im Haushaltsjahr 2026 sind einerseits Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt wie folgt:
425.000 Euro überplanmäßige Einnahmen aus Sonderzuweisungen Bäder für die Schwimmhalle am Rennsteig und
30.000 Euro überplanmäßige Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen.
Weiterhin wirken sich absehbare wesentliche Minderausgaben ebenfalls abschlussverbessernd aus. Diese sind im Haushaltsjahr 2026 wie folgt absehbar:
55.000 Euro weniger Zahllast für Kreisumlage als geplant und
175.000 Euro weniger Zahllast für Gewerbesteuerumlage als geplant (aufgrund des geringeren Gewerbesteueraufkommens).
Zum Stand 31.08.2026 bereits bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2026 sowie die im Haupt- und Finanzausschuss am 07.09.2026 zur Beschlussfassung vorgesehenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2026 – als potenzielle Abschlussverschlechterungen sowie deren notwendige Deckung - sind wegen deren Unabweisbarkeit bei der Ermittlung der zu sperrenden Ansätze im Folgenden bereits berücksichtigt worden.
Somit ergibt sich als Zwischenergebnis zunächst folgender zu deckender Fehlbetrag im laufenden Haushaltsjahr 2026:
Mindereinnahmen Gewerbesteuer 2.050.000 Euro
Absehbare Mehreinnahmen (s.o.) - 455.000 Euro
Absehbare Minderausgaben (s.o.) - 230.000 Euro
Zwischenergebnis Mindereinnahmen=Fehlbetrag 1.365.000 Euro
Weiterhin kann zur Deckung des absehbaren Fehlbetrages eine zusätzliche Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von noch ca. 800.000 Euro herangezogen werden.
Unter Berücksichtigung
der im Haushaltsplan 2026 bereits geplanten Entnahmen in Höhe ca. 237.000 Euro,
bereits zur Deckung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2026 beschlossener zusätzlicher Entnahme in Höhe von 320.000 Euro
sowie möglicherweise nicht realisierbarer Kasseneinnahmereste der Vorjahre von ca. 300.000 Euro
bleibt vom Bestand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2025 in Höhe von ca. 1.627.000 Euro zum Jahresende 2026 kein Restbestand, auch nicht der vorgeschriebene Mindestbestand, der allgemeinen Rücklage mehr übrig.
Zwischenergebnis Mindereinnahmen=Fehlbetrag 1.365.000 Euro
Zusätzliche Entnahme aus der allgemeinen Rücklage - 800.000 Euro
Endergebnis Mindereinnahmen= Fehlbetrag 565.000 Euro
Im Zeitraum von September bis Dezember 2026 müssten somit Gesamteinsparungen im laufenden Haushalt 2026
in Höhe von mindestens 565.000 Euro
erfolgen, um dem Entstehen eines Soll-Fehlbetrages der Jahresrechnung 2026 weitestgehend entgegenzuwirken zu können.
Daher wird die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln wie nachfolgend aufgeführt im Haushaltsjahr 2026 mit sofortiger Wirkung in jeweils genannter Höhe gesperrt;
im Verwaltungshaushalt gilt folgende allgemeine Haushaltssperre:
Allgemeine Haushaltswirtschaftliche Sperre für alle zum Stand 31.08.2026 nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansätze mit Ausnahme derer, die bestehende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen wie Verkehrssicherung (insbesondere an Straßen und Wegen), bestehende Wartungsverträge, Bewirtschaftungskosten für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Grupp. 541), Elektroenergie (Grupp. 542), Fernwärme (Grupp. 543), Erdgas (Grupp. 544), Müllentsorgung (Grupp. 545), Reinigung (Grupp. 546), Sicherheitsdienst (Grupp. 547), Versicherungen (Grupp. 549 und 645), Fahrzeugkosten (Grupp. 550), vertragliche Zuschüsse an Träger von Kindergärten oder anderen Einrichtungen (Grupp. 718) sowie auch Entschädigungen, Besoldungen und Tarifentgelte (Grupp. 400 bis 460) betreffen.
Hinweis: Noch verfügbare Ortsteilmittel des laufenden Jahres 2026 sind ausdrücklich von der allgemeinen haushaltswirtschaftlichen Sperre betroffen, da diese regelmäßig nicht zur Deckung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen eingesetzt werden.
Im Vermögenshaushalt werden folgende Ansätze gesperrt:
HH-Stelle gesperrter Ansatz zzgl. ggf. HAR
0600.9400 40.000,00 Euro
Baumaßnahmen Bürgerhaus
0601.9351 40.000,00 Euro
Ersatz KFZ Bürgerhaus
1300.9353 43.500,00 Euro
Generalinstandinstandsetzung LF
1300.9357 6.500,00 Euro
EU-Ausschreibung HLF20
4600.9401 27.730,90 Euro
Baumaßnahmen Jugendhood
5605.9320 35.000,00 Euro
Erwerb Baude Petersberg
5620.9400 5.082,78 Euro
Baumaßnahmen ehem. Liftgebäude
5635.9400 3.888,52 Euro
Baumaßnahmen Freisportanlage
5680.9320 1.880,25 Euro
Grunderwerb ehem. EIO
5730.9409 5.000,00 Euro
Baumaßnahmen Waldbad
6300.9411 10.000,00 Euro
Gutachten Brücke T-M-Str.
6300.9417 5.000,00 Euro
Baumaßnahmen Leninstraße
6346.9320 17.619,25 Euro
Grunderwerb L1112 Scheibe-Alsbach
6346.9400 81.309,47 Euro
Gehwege L1112 Scheibe-Alsbach
6346.9402 2.103,22 Euro
Beleuchtung L1112 Scheibe-Alsbach
6337.9400 2.237,77 Euro
Baumaßnahmen Göritzweg
6349.9400 7.668,21 Euro
Baumaßnahmen Dorststraße
6800.9401 17.579,34 Euro
Baumaßnahmen Limbacher Kreuz
6800.9403 22.500,00 Euro zzgl. 9.961,48 Euro
Baumaßnahmen Zentrum NH
7302.9400 10.000,00 Euro
Neue Stromsäulen Markt
7501.9400 20.000,00 Euro zzgl. 9.864,03 Euro
Baumaßnahmen Friedhöfe
7700.9356 3.000,00 Euro
Ersatz KFZ Bauhof
7910.9350 5.206,05 Euro
Tourist. Kleinmaßnahmen
7910.9401 5.000,00 Euro zzgl. 732,78 Euro
Tourist. Kleinmaßnahmen
7920.9400 32.500,00 Euro zzgl. 42.407,25 Euro
Baumaßnahmen ÖPNV BHS
8800.9320 10.000,00 Euro zzgl. 23.614,08 Euro
Allg. Grunderwerb
8803.9400 89.295,03 Euro
Baumaßnahmen Kirchweg 2
8811.9400 70.883,55 Euro
Baumaßnahmen Markt 7
8890.9400 17.528,95 Euro
Baumaßnahmen Kulturhaus
Summe 280.707,53 Euro zzgl. 443.885,38 Euro
Zur Klarstellung: Auch ein beschlossener Grundstücksankauf unterliegt der Haushaltssperre, solange kein rechtskräftiger Notarvertrag abgeschlossen worden ist.
Es gilt darüber hinaus die grundsätzliche Maßgabe, das realisierbare über- und außerplanmäßige Einnahmen, die keiner Zweckbindung unterliegen, sowie mögliche Minderausgaben auch bei nicht gesperrten Haushaltsstellen durch die unbedingte Beachtung der Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ausschließlich zugunsten der Sicherstellung des Haushaltsausgleiches verwendet werden und dadurch ausdrücklich eben nicht automatisch über- oder außerplanmäßige Ausgaben an anderer Stelle oder für andere Zwecke ermöglicht werden können.
Sind Inanspruchnahmen gesperrter Ansätze unabweisbar und auch zeitlich nicht verschiebbar (z. B. Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht, Beseitigung von Unwetterschäden oder Havarien o. ä.) sind zwingend vorab Anträge auf Freigabe gesperrter Mittel mit entsprechender ausführlicher schriftlicher Begründung unter Verwendung bekannter interner Formulare an den Bürgermeister einzureichen.
Bei absehbaren und unabweisbaren Ansatzüberschreitungen jedweder Haushaltsstelle (über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO) sind die erforderlichen Genehmigungen – ebenfalls unter Vorlage ausführlicher schriftlicher Begründung der Unabweisbarkeit und Verwendung bekannter interner Formulare - zwingend vorab einzuholen. Dabei ist die Deckung der unabweisbaren Mehrausgaben möglichst durch entsprechende Minderausgaben in anderen Bereichen nachzuweisen.
Weitere Abschlussverschlechterungen könnten eintreten, wenn die im Haushaltsplan 2026 geplanten Erlöse aus der Veräußerung kommunaler Liegenschaften, insbesondere im Ortsteil Lichte, nicht realisiert werden können. Daher werden die entsprechenden Ausschreibungen ab sofort auch auf einschlägigen, aber kostenpflichtigen Immobilienportalen erfolgen.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese haushaltswirtschaftliche Sperre ausschließlich interne Wirkung hat, d. h., durch diese Sperre werden berechtigte Ansprüche Dritter nicht aufgehoben. Bestehende gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen müssen erfüllt werden. Dies wird über die Inanspruchnahme des genehmigten und vertraglich vereinbarten Kassenkreditrahmens gemäß Haushaltssatzung 2026 sichergestellt, auch für den Fall, falls laufende Einnahmen nicht in geplanter Höhe oder nicht zum erwarteten Zeitpunkt an die Stadt fließen.
Da dem Stadtrat gemäß § 29 Nr. 1 ThürGemHV unverzüglich von der Verfügung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 28 ThürGemHV zu berichten ist, erfolgt dies im Rahmen der nächsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates des Stadt Neuhaus am Rennweg am 28.09.2026, vorab aber bereits per E-Mail und über das Ratsinformationssystem sowie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.09.2026.
Die öffentlichen Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 28.09.2026 finden Sie unter folgendem Link:
Ausblick auf das Haushaltsjahr 2027 ff.
Zum Stand 31.08.2026 muss für das Haushaltsjahr 2027 und fortfolgende Haushaltsjahre bis auf Weiteres angenommen werden, dass sich die zuletzt überdurchschnittlich hohen jährlichen Gewerbesteuereinnahmen nunmehr auch für unsere Stadt aufgrund der spürbaren sehr schwachen allgemeinen Konjunktur im Rahmen der vorliegenden und absehbar andauernden strukturell bedingten Wirtschaftskrise in Deutschland auf einem wesentlich niedrigeren Niveau gegenüber bisher einpegeln werden.
Auch wird die nochmalige „Reform“ der Grundsteuerreform in Thüringen zum 01.01.2027 nach bisher vom zuständigen Finanzamt in aktualisierter Fassung übermittelten Messbeträgen nicht zu dem Grundsteueraufkommen führen, welches im Herbst 2025 der Finanzplanung für 2027 ff. nach damaligem Erkenntnisstand zugrunde gelegt werden konnte bzw. musste.
Dem Entstehen jährlicher Fehlbeträge kann absehbar nicht mehr mit der jährlichen Anordnung von Sperren einzelner Ausgabenansätze entgegengewirkt werden.
Ebenfalls als nicht mehr ausreichend ist die Beschlussfassung über einzelne freiwillige Haushaltssicherungsmaßnahmen anzusehen.
Es wird somit festgestellt, dass
die Voraussetzungen für die pflichtige Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 53a ThürKO für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum der Jahre 2026 bis 2030 vorliegen und ebenso, dass
sich hieraus ergebend die notwendige Beantragung von Bedarfszuweisungen für das Haushaltsjahr 2027 ff. - und damit verbunden die vorherige Erfüllung der Voraussetzungen für deren Gewährung – ableitet.
Seitens der Verwaltung wird daher für die Vorberatung in den Ausschüssen ab Oktober 2026 sowie bestenfalls für eine Beschlussfassung in der Sitzung des Stadtrates im Dezember 2026, spätestens aber im I. Quartal 2027, der Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2026 bis 2030 erstellt, auf dessen Basis ggf. die erforderlichen Anträge auf Bedarfszuweisungen an den Freistaat gestellt werden können.
Uwe Scheler
Bürgermeister
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