PRESSEINFORMATION des Landkreises Sonneberg - Erinnerung an Führerscheinumtausch
Nächste Frist endet zum 19. Januar 2027
Sonneberg, 22. Oktober 2026 – Das Landratsamt Sonneberg erinnert erneut daran, dass Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2027 gegen den aktuellen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen.
Ob Sie betroffen sind, können Sie auf der Vorderseite Ihres Führerscheins prüfen:
Das Ausstellungsdatum steht in Feld 4a.
Für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum von 2005 bis 2007 gilt die nächste Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2028.
Der Umtausch erfolgt auf Antrag. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich. Es wird lediglich ein fälschungssicheres Dokument mit einem aktuellen Foto ausgestellt.
Bitte beachten Sie diese Fristen, um Probleme oder Verwarngelder zu vermeiden.
Ausnahme:
Personen, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, haben für den Umtausch bis zum
19. Januar 2033 Zeit.
Wie läuft der Umtausch ab?
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes.
Eine persönliche Antragstellung ist erforderlich.
Im Landratsamt Sonneberg erfolgt der Umtausch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.kreis-sonneberg.de/buergerservice/online-terminvergabe/.
QR-Code:
Es empfiehlt sich, zeitnah einen Termin zu buchen, da erfahrungsgemäß zum Jahreswechsel mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde unter nachfolgenden Kontakten:
03675 / 871-503; 871-490; 871-477; 871-280
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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