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Hinweis der Friedhofsverwaltung

Durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Neuhaus am Rennweg werden in diesem Jahr für Grabstätten, die vor dem 25.03.2017 vergeben wurden, Bescheide über die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die gesamte Restnutzungszeit der jeweiligen Grabstätte versandt.

Ein Beispiel:

Ein Grab wurde 2015 vergeben.

Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, diese ist aus der Graburkunde ersichtlich und kann auch abweichen.

Für 2015, 2016 und 2017 wurde die Friedhofsunterhaltungsgebühr bereits erhoben.

Das sind 3 Jahre der Gesamtnutzungszeit.

Für die verbleibenden 22 Jahre wird in diesem Jahr eine Gesamtrechnung erstellt.

Im Beispielfall wären dies für eine Grabstätte auf einem Friedhof in

Neuhaus am Rennweg: 22 Jahre x 18,00 € = 396,00 €

Scheibe-Alsbach: 22 Jahre x 18,00 € = 396,00 €

Siegmundsburg: 22 Jahre x 10,00 € = 220,00 €

Steinheid: 22 Jahre x 13,07 € = 287,54 €

(Die unterschiedlichen Gebührenbeträge resultieren noch aus den vier eigenständigen Satzungen der ehemaligen Gemeinden.)

Wenn Sie diesen Betrag nicht auf einmal entrichten können, stellen Sie bitte direkt bei der Friedhofsverwaltung einen Antrag auf monatliche Ratenzahlung.

Telefonnummer für Rückfragen: 03679/7902-31

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Di, 08. Mai 2018

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