Hinweise des Ordnungsamtes zur geänderten Beschilderung in der bevorstehenden Wintersaison

Sehr geehrte Bürger von Neuhaus am Rennweg, 

sehr geehrte Verkehrsteilnehmer,

 

der Winter klopft an Neuhaus‘ Tür und das Ordnungsamt hat den Ruf gehört. Wie jedes Jahr werden in den kommenden Wochen die Verkehrszeichen auf die Wintervariante umgestellt.

Damit Sie sich darauf vorbereiten können, finden Sie auf dieser Seite eine Übersicht über die Änderungen.

Wir bitten die Bewohner der Ortsteile Lichte und Piesau um Information, ob deren Winterbeschilderungen vollständig sind.

Im Zuge der Eingemeindung hat sich dort noch keine Routine eingespielt, für Hinweise sind wir also dankbar.

 

Neuhaus am Rennweg:

 

Am Rennweg – Die Straße wird von der Eisfelder Straße kommend zur Einbahnstraße. Von der Sebastian-Kneipp-Straße kommend können Sie während des Winters nur noch rechts ins Gewerbegebiet abbiegen.

 

Brandweg – Der Brand wird von unten kommend zur Einbahnstraße.

 

Kirchweg – Der Kirchweg wird von unten kommend zur Durchfahrt gesperrt. Sie können in den Kirchweg von oben aus Richtung Marktplatz kommend einfahren. Dies betrifft nur den kurzen Abschnitt zwischen Friedensstraße und Hohlweg.

 

Obere Sonneberger Straße – Im Teilstück zwischen Bahnhofstraße/Otto-Engert-Straße und Rennsteigstraße/Mantelstraße werden auf der gesamten rechten Seite eingeschränkte Halteverbotsschilder aufgestellt, welche jeden Tag von 19 - 7 Uhr gültig sind. Tagsüber können Sie also wie gewohnt Parken.

 

Wohngebiet Apelsberg – Die Beschreibung sämtlicher Änderungen würden den Rahmen von verwertbaren Informationen sprengen. Daher hängen wir für Sie unten auf der Seite den Beschilderungsplan an. Dort können Sie sehen welches Halteverbot zu welcher Uhrzeit gilt. Bitte beachten Sie, dass Sie INNERHALB der  auf dem Zusatzschild angegebenen Zeit NICHT parken dürfen, nicht andersrum.

 

Ortsteil Lichte:

 

Geiersthaler Straße – Auf der rechten Seite vor Hausnummer 38 bis Kreuzung Schulweg wird das eingeschränkte Halteverbot wieder aufgedeckt.

 

Ortsteil Scheibe-Alsbach:

 

Oberlandstraße – Die Oberlandstraße wird von der Landesstraße kommend Einbahnstraße. Jedoch können die Anwohner von unten kommend noch ihre Grundstücke erreichen. Eine Ausfahrt auf die Landesstraße ist jedoch nicht mehr möglich.

 

Ortsteil Steinheid:

 

Altstadtstraße – Eingeschränktes Halteverbot von oben wie von unten rund um die Uhr.

 

Andruffstraße – Die Andruffstraße wird von der Bäckerei Anton aus einfahrend zur Einbahnstraße. Der Wendeplatz unten im Tal erhält ein eingeschränktes Halteverbot, weil dort Schnee abgelagert werden muss. Die Einfahrt von oben aus Richtung B281 wird nicht mehr möglich sein.

 

 

Festeburgstraße – Rechts von der B281 kommend bis Einfahrt Ringstraße besteht Eingeschränktes Halteverbot, d.h. Be- und Entladen ist erlaubt. Gegenüberliegende Straßenseite Eingeschränktes Halteverbot beginnend nach Einfahrt Poststraße bis zur Feuerwehr, auch hier ist Be- und Entladen erlaubt.

 

Kieferlestraße – Die Kieferlestraße wird aufgrund ihrer Enge ab Kreuzung Poststraße zur Einbahnstraße und links und rechts auf gesamter Länge mit einem eingeschränkten Halteverbot versehen.

Wir möchten hier noch einmal darauf hinweisen was „Be- und entladen“ bedeutet. Das Be- oder Entladen bezieht sich auf den Transport von Gütern (sog. Lieferverkehr). In der Regel werden darunter Güter verstanden, deren Größe oder Gewicht es unzumutbar macht, sie über eine längere Wegstrecke mit der Hand zu tragen. Ihre Frühstücksbrötchentüte beispielsweise hat weder Größe noch Gewicht, die es für Sie unzumutbar macht, die Strecke von Auto zum Bäcker und zurück in Kauf zu nehmen.

 

Parkplatz vor Hirsch – Der Parkplatz erhält ein Absolutes Halteverbot, welches jeden Mittwoch von 7 - 11 Uhr gilt. Bitte beachten Sie dies, da dann der Parktplatz geräumt werden soll. Parken Sie in dieser Zeit, verhindern Sie damit ein ordentliches Schneeräumen und machen den Parkplatz nachhaltig unnutzbar.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Do, 28. November 2019

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