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Die Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg kann E-Rechnungen empfangen

 

Information zum elektronischen Rechnungsempfang gemäß § 14 E-Government-Gesetz:

 

Die Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg kann elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) über eine zentrale Rechnungseingangsplattform empfangen.

 

Was ist eine elektronische Rechnung?

 

Im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 handelt es sich bei einer elektronischen Rechnung um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird.

Ihre automatische und elektronische Verarbeitung muss möglich sein.

Elektronisch bedeutet aber nicht das einfache Abbild einer Papierrechnung (beispielsweise als PDF).

Eine bildhafte Darstellung der Rechnung entspricht nicht den Anforderungen der europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung.

Der Rechnungsstandard für die elektronische Rechnung, der verbindlich in der Bundesrepublik Deutschland gilt, ist die XRechnung.

Bei Bedarf können in den strukturierten Datensatz rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden.
 

Wie ist der Rechnungsempfang organisiert?

 

Über die zentrale Rechnungseingangsplattform

 

https://verwaltung.thueringen.de

 

können Auftragnehmer ihre elektronischen Rechnungen erfassen oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen.

 

Die elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen als eingereicht und damit als dem Empfänger (hier der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg) zugestellt angesehen.

Anschließend erfolgt automatisiert die Weiterleitung der elektronischen Rechnung von der zentralen Rechnungseingangsplattform eine dafür eingerichtete E-Mailadresse der Stadtverwaltung

 

Weitere Informationen rund um das Thema e-Rechnung finden Sie unter

 

https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/

 

Die Leitweg-ID, als eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde, ist zwingend anzugeben. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung.

 

Leitweg-ID für die Stadt Neuhaus am Rennweg:

16072013-0001-85

 

Leitweg-ID für die von uns mit verwaltete Gemeinde Goldisthal:

16072006-0001-80

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Mi, 29. Januar 2020

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