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Landratsamt Sonneberg schränkt Verwaltungstätigkeit ein

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Neue Regelungen der Kfz.-Zulassungsbehörde angesichts der Corona-Lage

 

Sonneberg, 3. April 2020 – Aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus wird der Dienstbetrieb der Kfz.-Zulassungsbehörde im Landratsamt Sonneberg nur noch für zwingende Notfälle und nach vorheriger Terminvereinbarung aufrechterhalten.

 

Möglich sind ausschließlich Zulassungen von Fahrzeugen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung sowie der Aufrechterhaltung des Dienstleistungsbetriebes. Zulassungen für Privatpersonen erfolgen nur bei nachgewiesenem Erfordernis. Hierzu zählt zum Beispiel ein Fahrzeugtausch aufgrund eines defekten Fahrzeuges oder Ähnlichem.

  

Die hierzu erforderliche Terminvergabe erfolgt unter den Telefonnummern 03675/871-424, -429, -472.

 

Folgende Verfahren sind bis zur Normalisierung des Dienstbetriebes ausgesetzt

  • alle Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten (einschließlich Gebietsreform)

  • Erstellung von Ersatzdokumenten einschließlich Unbedenklichkeitsbescheinigungen

  • Zulassung von „Freizeitfahrzeugen“ wie Krafträder, Quads, Wohnmobile, Wohnanhänger, Anhänger

  • Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Oldtimerfahrzeuge, rote Kennzeichen

 

Für Außerbetriebsetzungen gilt folgende Verfahrensweise:

  • bei Vorliegen der Voraussetzungen online über www.kreis-sonneberg.de oder

  • durch Übersendung der amtlichen Kennzeichenschilder und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausschließlich per Post an die Kfz.-Zulassungsstelle des Landratsamtes Sonneberg

 

Die Regelungen für die Autohäuser bleiben wie bisher bestehen. Demnach erfolgt die Annahme von Zulassungsvorgängen der Autohäuser täglich in der Zeit von  08:00 bis 09:00 Uhr. Es erfolgt eine Prüfung und Bearbeitung im Verlauf des Tages. Die fertigen Unterlagen können am folgenden Arbeitstag zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr wieder abgeholt werden.

 

Landrat Hans-Peter Schmitz erklärt zur Neuregelung: „In anderen Landkreisen sind die Kfz.-Zulassungen aus Gründen des Infektionsschutzes gänzlich geschlossen. Diesen Weg wollen wir bei uns im Sinne unserer Autohäuser und Fahrzeughalter bewusst nicht gehen. Gleichwohl sind weitere Einschränkungen nötig, um Besucher wie Beschäftigte der Behörde zu schützen. Angesichts der Corona-Krise gilt es, die Kontakte auf das absolut Notwendige zu reduzieren. Daher bitten wir um Verständnis für diese weitere Verschärfung der Terminregie.“

 

Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.

 

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Kreisverwaltung passt sich dem Pandemiefall an 

 

Aufgrund der dynamischen Ausbreitung des Coronavirus reduziert das Landratsamt Sonneberg den üblichen Besucherverkehr und bündelt die Verwaltungstätigkeit. Dies beinhaltet auch die Schließung der Kultureinrichtungen und der Schulturnhallen.

 

Sonneberg, 15. März 2020 – Die Landkreisverwaltung reagiert auf die dynamische Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland und die Ausrufung des globalen Pandemiefalles durch die Weltgesundheitsorganisation. Um die Bevölkerung zu schützen und die eigenen Kapazitäten gegen die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie noch stärker zu bündeln, schränkt das Landratsamt Sonneberg die üblichen Verwaltungstätigkeiten ein.

 

Im Ergebnis ist das Landratsamt für Besucherverkehr ab Montag, 16. März 2020, bis auf weiteres grundsätzlich geschlossen. Die regulären Öffnungszeiten und der übliche Außendienst entfallen. Schuluntersuchungen sowie zahnmedizinische Beratungsangebote werden ebenfalls ausgesetzt. Auch das Jobcenter des Landkreises Sonneberg läuft unter eingeschränkter Terminregie.

 

Ausnahmen gibt es nur in begründet dringenden Fällen und nach vorheriger telefonischer Absprache mit den zuständigen Stellen. Ziel ist die Reduzierung direkter Personenkontakte, um sowohl die Besucher als auch die Bediensteten der Verwaltung zu schützen. Das Landratsamt Sonneberg arbeitet jedoch regulär weiter. Bürger können sich bei Fragen und Anliegen wie gewohnt telefonisch an die Fachämter wenden. Telefonnummern und Ansprechpartner sind auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg nachlesbar.

 

Schulen und Kindertageseinrichtungen sind landesweit ab dem 17. März 2020 geschlossen. In Ergänzung dessen schließt der Landkreis Sonneberg bereits ab 16. März 2020 bis auf weiteres alle Schulturnhallen in kreislicher Trägerschaft für den Vereinssport sowie sonstige außerschulische Aktivitäten.

 

Weiterhin sind analog der Schulen ab Dienstag, 17. März 2020, bis auf weiteres die drei Kultureinrichtungen des Landkreises – das Deutsche Spielzeugmuseum Sonneberg, die Musikschule sowie die Volkshochschule des Landkreises Sonneberg – geschlossen. Kurse und Veranstaltungen der Musikschule und der Volkshochschule entfallen. Auch das Internat der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg, das Kreisausbildungszentrum Feuerwehr, das Sonneberger Ausbildungszentrum und die Sternwarte Sonneberg mit ihrem Astronomiemuseum sind ab diesem Zeitpunkt geschlossen. Vorsorglich unter Quarantäne gesetzt wurden auch die drei Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende im Kreisgebiet.

 

Der öffentliche Straßenpersonennahverkehr wird durch die kreiseigene Omnibusverkehrs Gesellschaft und die weiteren beauftragten Busbetriebe aufrechterhalten.

 

„Die Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hat momentan absolute Priorität. Gemeinsam mit unseren zahlreichen Partnern aller Ebenen lenken wir unsere Kräfte auf den Schutz unserer Bevölkerung. Darum bitten wir um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen rund um unsere üblichen Angebote“, erklärt Landrat Hans-Peter Schmitz.

 

Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes der Bevölkerung hat der Landkreis Sonneberg zudem am 14. März 2020 eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Auf dieser Grundlage gelten vom 17. März bis zum 19. April 2020 folgende wichtige Regelungen:

 

Alle Gemeinschaftseinrichtungen sowie die schulischen, ausbildungs- und sportfördernden Zwecken dienenden betriebserlaubnispflichtigen Internate und Jugendwohnheime und Tagesgruppen im Freistaat Thüringen werden bis zum 19. April 2020 geschlossen.

 

Eine Notbetreuung in kleinen Gruppen von Kindern von Erziehungsberechtigten, die in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, wird gewährleistet. Die Einzelheiten legen das für Bildung und Jugend zuständige Ministerium sowie die Einrichtungsträger fest.

 

 

 

 

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Jobcenter Landkreis Sonneberg schließt für persönliche Kontakte

 

Sonneberg, 17. März 2020 – Wegen der Coronavirus-Pandemie ist das Jobcenter des Landkreises Sonneberg ab sofort bis auf weiteres für persönliche Kontakte geschlossen.

 

Anliegen können über die telefonische Hotline 03675/8903-502 oder über die E-Mail jobcenter-Lk-Sonneberg@jobcenter-ge.de kommuniziert werden. Mehr unter www.jobcenter.digital.de.

 

Ausnahmen sind dringend benötigte Barzahlungen. Für diesen Zweck ist vorab über die genannten Kommunikationskanäle ein Termin zu vereinbaren.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Fr, 03. April 2020

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