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Thüringer Quarantäneverordnung und Bussgeldkatalog verabschiedet

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Thüringer Quarantäne-Verordnung und Bußgeldkatalog verabschiedet

 

Ausweisung von Risikogebieten aufgehoben

 

Sonneberg, 10. April 2020 – Das Land Thüringen erlässt die „Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 9. April 2020“ und verordnet analog den „Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)“.

 

Die Fallzahlen der an COVID-19-Erkrankten steigen deutschlandweit kontinuierlich an. Oberste Priorität hat neben dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger die Verhinderung der rasanten Ausbreitung der Epidemie. Um die Verbreitung zu verlangsamen, gelten Präventionsmaßnahmen.

 

Die „Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 9. April 2020“ regelt die Bestimmungen für Personen, die von Ländern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Thüringen einreisen bzw. zurückkehren. Reiserückkehrer sind verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und sich beim zuständigen Amt zu melden.

 

Die neue Thüringer Quarantäne-Verordnung ersetzt die „Allgemeinverfügung Quarantäne“ des Landkreises vom 13. März 2020. Nunmehr gilt die Meldepflicht für alle Reiserückkehrer, die von außerhalb der Bundesrepublik in das Kreisgebiet einreisen, beim Gesundheitsamt Sonneberg.

 

Die Reiserückkehrer-Hotline ist von Karfreitag bis Ostermontag jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der 03675 871 500 erreichbar.

 

Bei Verstößen gegen die „Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 9. April 2020“ wurden durch den Freistaat Thüringen empfindliche Bußgelder festgelegt.

 

Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.

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