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Neue Corona-Verordnung im Freistaat Thüringen

Neue Thüringer Corona-Verordnung

Gültig vom 16. Juli bis 30. August 2020

 

Am 16. Juli tritt eine neue Thüringer Verordnung in Kraft. Im Vergleich zur aktuellen Verordnung gibt es nur kleine Änderungen. Alle wichtigen Regeln zum Infektionsschutz bleiben auch weiterhin in Kraft.

 

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

 

Besuchsregel wird erweitert auf

  • zwei Besuche pro Bewohner/in bzw. Patient/in für bis zu zwei Stunden pro Tag

 

Pflicht zur Kontaktdatenerfassung in geschlossenen Räumen gilt noch für:

  • Gaststätten
  • öffentliche Veranstaltungen
  • Messen, Spezialmärkte, Ausstellungen
  • Hallen- und Freizeitbäder, Thermen, Saunen
  • Kulturelle Einrichtungen mit Publikumsverkehr (Museen, Theater, Kinos etc.)

 

Bis 30. August bleiben weiterhin geschlossen:

  • Diskotheken, Clubs
  • Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote
  •  

Eine Übersicht über die aktuelle Verordnung vom 13. Juni haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengestellt.

 

Der vollständige Text der aktuell gültigen Verordnung ist unter www.tmasgff.de/covid-19/verordnung veröffentlicht.

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