Allgemeinverfügung zum Schutz der Trinkwassertalsperre Scheibe-Alsbach

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Schutz der Trinkwassertalsperre Scheibe-Alsbach erhöht

 

Um ihre Funktion als Trinkwasserspeicher für rund 10.000 Menschen der Rennsteigregion noch besser zu schützen, erlässt der Landkreis Sonneberg eine unbefristete Allgemeinverfügung. Sie untersagt ab sofort unter anderem das Betreten und Befahren des ufernahen Bereichs.

 

Sonneberg, 4. September 2020 – Die Talsperre Scheibe-Alsbach zählt zweifelsohne zu den idyllischsten Fleckchen im Landkreis Sonneberg. Sie ist jedoch kein Naherholungsgebiet, sondern eine Trinkwassertalsperre und erfüllt als solche eine lebenswichtige Funktion. Ihr Wasser dient unmittelbar der Trinkwasserversorgung von Teilen der Bevölkerung in den Landkreisen Sonneberg, Hildburghausen und Saalfeld-Rudolstadt. So werden täglich rund 3.500 Kubikmeter Trinkwasser für gut 10.000 Einwohner der kreisübergreifenden Rennsteigregion bereitgestellt; darunter für die Stadt Neuhaus am Rennweg.

 

Bedauerlicher Weise ist in den letzten Jahren verstärkt zu beobachten, dass die Trinkwassertalsperre  Scheibe-Alsbach widerrechtlich und aller Verbotshinweise zum Trotz zum Baden und Campieren genutzt wird. Damit verbunden ist das Betreten und Befahren der wichtigen Schutzzone I sowie das Lagern, Grillen und Hinterlassen von Abfällen. Zudem kommt es vor, dass auch mitgeführte Hunde die Talsperre zum Baden nutzen. Trotz Beschilderung, mehrerer Pressemitteilungen und Aufklärungsarbeit vor Ort durch die Thüringer Fernwasserversorgung und die untere Wasserbehörde des Landkreises Sonneberg war es bisher nicht möglich, das bestehende Badeverbot durchzusetzen. Häufig fehlt bei den Erholungssuchenden die Einsicht, dass ihr Handeln zur Gefährdung der Trinkwasserqualität führt.

 

Doch genau dies ist der Fall: Das Baden in der Trinkwassertalsperre sowie das damit verbundene Betreten des Uferbereichs sowie Befahren und Aufstellen von beweglichen Einrichtungen bergen das Risiko, dass das zur Trinkwassergewinnung genutzte Rohwasser verunreinigt wird und dementsprechend Schadstoffe und Krankheitserreger die Aufbereitung des Rohwassers zu Trinkwasser erschweren. Darüber hinaus besteht auch durch die Nutzung der Trinkwassertalsperre als Badesee für Hunde die Gefahr, dass Parasiten ins Trinkwasser gelangen können und hierdurch die menschliche Gesundheit gefährdet wird. Infolge des Befahrens mit Kraftfahrzeugen auf Wald- und Forstwegen besteht darüber hinaus die Gefahr des Eintrags von wassergefährdenden Stoffen im Falle eines Unfalls oder einer Havarie.

 

Um das wertvolle Nutzgewässer noch besser vor diesen Risiken zu schützen, hat der Landkreis Sonneberg in Abstimmung mit dem Trinkwasserversorger eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Trinkwassertalsperre Scheibe-Alsbach erlassen. Sie wird im Kreisamtsblatt 08/2020 vom 5. September 2020 bekanntgemacht und gilt ab diesem Tag unbefristet.

 

Im ufernahen Geltungsbereich der besonders sensiblen Schutzzone I gelten demnach ab sofort wesentliche Verbote. So ist das Betreten der Schutzzone außerhalb bestehender Wege sowie das Befahren oder Parken mit Kraftfahrzeugen jedweder Art untersagt. Des Weiteren sind auch das Baden, die Nutzung von Wasserfahrzeugen sowie das Aufstellen beweglicher Einrichtungen – wie zum Beispiel Strandmuscheln, Zelten oder Grilleinrichtungen – streng verboten.

 

Ausnahmen gelten nur für Personen, die eine vom Talsperrenbetreiber erteilte Berechtigung besitzen. Dieser Nachweis ist mitzuführen und der Wasserbehörde auf Verlangen vorzuzeigen.

 

Auch in Zukunft werden Kontrollen zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung durchgeführt. Zuwiderhandlungen gegen die ausgesprochenen Verbote können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

 

„Die Gesundheit unserer Bevölkerung ist unser höchstes Gut. In diesem Sinne wollen wir auf Grundlage unserer Allgemeinverfügung die Trinkwassertalsperre als solche noch effektiver schützen. Ich appelliere eindringlich an alle, sich an die Verbote zu halten und die lebenswichtige Funktion der Talsperre Scheibe-Alsbach für die Menschen unserer Rennsteigregion zu respektieren“, erklärt Landrat Hans-Peter Schmitz.

Karte zur Allgemeinverfügung

Die fett markierte Linie mit dem Kürzel „AV“ kennzeichnet den Geltungsbereich der Allgemeinverfügung und entspricht der Schutzzone I der Trinkwassertalsperre Scheibe-Alsbach.

 

Foto Trinkwassertalsperre Scheibe-Alsbach

 

Das Trinkwasser der Talsperre Scheibe-Alsbach ist für gut 10.000 Menschen Lebensgrundlage. (Foto: LRA SON/ M. Volk)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Volk

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Fr, 04. September 2020

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