1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 einstimmig durch den Stadtrat beschlossen

 

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat in seiner Sitzung am 07.09.2020 einstimmig den 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 beschlossen.

 

Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des mit der Corona-Pandemie verbundenen und in diesem Umfang noch nie vorher dagewesenen Lockdowns des gesamten privaten und öffentlichen Lebens sind so umfassend und erheblich, dass selbst die erfahrensten Wirtschaftsexperten keine verbindlichen Prognosen für die zukünftige Entwicklung abgeben können.

 

Bereits im April 2020 musste aber seitens des Bürgermeisters und der Verwaltung eingeschätzt werden, dass die Steuereinnahmen im Jahr 2020, hier insbesondere die aus Gewerbesteuer, nicht in erwarteter Höhe realisiert werden können.

 

Am 23.04.2020 erließ der Bürgermeister eine haushaltswirtschaftliche Sperre von geplanten Ausgabeansätzen und Verpflichtungsermächtigungen, über die der Stadtrat unmittelbar nach Erlass auf elektronischem Weg und in der ersten möglichen (nichtöffentlichen) Sitzung nach Lockerung der diesbezüglichen Verbote und Beschränkungen informiert wurde.

 

Diese haushaltswirtschaftliche Sperre sollte so lange gelten, bis durch Erarbeitung und Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020 von der auch künftig nachweisbaren dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Neuhaus am Rennweg ausgegangen werden kann.

 

Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wurde unter Einhaltung der Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erstellt, vor allem aber wird in Anbetracht des befürchteten deutschland- und weltweiten wirtschaftlichen Abschwungs ab dem zweiten Halbjahr 2020 bis auf Weiteres seitens der Stadt Neuhaus am Rennweg eine antizyklische Haushaltspolitik verfolgt.
 

Soll die Konjunktur durch Haushaltsdefizite angeregt werden, so spricht man auch von einer expansiven Haushaltspolitik.


Haushaltsdefizite im Zuge eine expansiven Haushaltspolitik implizieren hierbei die Aufnahme neuer Schulden bzw. die Auflösung finanzieller Rücklagen zur Finanzierung der Haushaltsdefizite.

 

Insofern wurde das im Rahmen der Erstellung des Nachtragshaushaltes der fortgeschriebenen mittelfristigen Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm trotz der aktuell verringerten Steuereinnahmen nur unwesentlich reduziert.

 

Mit dem vorliegenden 1. Nachtragshaushaltplan werden die Einnahmen und Ausgaben wie folgt verändert:

 

 

bisher

+/-

neu

Verwaltungshaushalt

13.208.089 Euro

-184.483 Euro

13.024.606 Euro

Vermögenshaushalt

4.735.289 Euro

-143.087 Euro

4.592.202 Euro

Gesamthaushalt

17.943.378 Euro

-326.570 Euro

17.616.808 Euro

 

                                      

Kreditaufnahmen sind im Haushaltsjahr 2020 - wie bereits mit der Haushaltssatzung beschlossen und von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt - in Höhe von 1.700.000 Euro vorgesehen.

Mit Ablauf des Haushaltsjahres 2020 beträgt die Verschuldung der Stadt Neuhaus am Rennweg insgesamt ca. 5.259.800 Euro. Das sind 580 Euro je Einwohner.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 5.149.000 € um 1.198.800 € verringert und neu auf 3.950.200 € festgesetzt. Grundlage hierfür bildet das fortgeschriebene und vom Bau-, Wirtschafts- und Infrastrukturausschuss empfohlene Investitionsprogramm bis zum Jahr 2023.

 

Davon für die Jahre 2021 und 2022:

 

  • für die Baumaßnahme „Bürgerhaus Neuhaus am Rennweg“ sowie den Erwerb beweglichen Vermögens 2.000.000 €

 

  • für Investitionsmaßnahmen in den Kindergärten im Rahmen des kommunalen Investitionsprogrammes des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung 2020/2021 100.000 €

 

  • für die Baumaßnahme Mehrzweckhalle/Pistenbullyunterstand am Sportgelände Igelshieb165.000 €

 

  • für die Erschließung des Wohngebietes „Brandweg“ 200.000 €

 

  • für die Straßenbaumaßnahme „Hoher Schuss“ im Ortsteil Piesau (Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Zweckverband Rennsteigwasser) 135.000 €

 

  • für den nächsten Bauabschnitt „Leninstraße“ – Gehwege und Straßenbeleuchtung – (Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Zweckverband Rennsteigwasser) 98.500 €

 

  • für die Straßenbaumaßnahme „Altstadtstraße“ im Ortsteil Steinheid (Gemeinschaftsmaßnahme mit der TEAG/TEN) 100.000 €

 

  • für die Straßenausbaumaßnahme Ortsdurchfahrt der L1112 im Ortsteil Scheibe-Alsbach (Gemeinschaftsmaßnahme mit TLBV, Zweckverband Rennsteigwasser, TEAG/TEN) 625.000 €

 

  • für die Altlastenbeurteilung am Ortsteilzentrum Limbacher Kreuz 56.700 €

 

  • für die Baumaßnahmen im Zentrum Neuhaus am Rennweg 300.000 €

 

  • für die Errichtung eines Regenwasserüberlaufes an der Deponie Langenbach im Ortsteil Steinheid 110.000 €

 

  • für die Erneuerung der Bushaltestellen in der Sonneberger Straße und im Ortsteil Scheibe-Alsbach 60.000 €

 

Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes im Jahr 2020 ist es erforderlich, der Allgemeinen Rücklage 1.597.705 € zu entnehmen, so dass die Rücklage zum 31.12.2020 absehbar noch einen Bestand in Höhe von 572.295 € ausweisen wird.

 

 

In der Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit wird für das Jahr 2020 ein Fehlbetrag aus der laufenden Rechnung in Höhe von nunmehr 675.309 € ausgewiesen. Gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan erhöht sich der Fehlbetrag um 37.480 €.

 

Aufgrund des absehbaren wirtschaftlichen Abschwunges im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie muss mindestens bis zum Jahr 2022 mit gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung geringeren Steuereinnahmen gerechnet werden.

 

Für das Jahr 2020 haben sich Bundes- und Landesregierung zu einem gemeinsamen finanziellen Rettungsschirm für die Kommunen entschlossen, der die absehbaren Mindereinnahmen zur Hälfte kompensieren soll. Die Zahlungen erfolgen aber unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Sind im Jahresabschluss 2020 die tatsächlich vereinnahmten Steuern im Vergleich zu den Vorjahren nicht so stark zurückgegangen wie in der dortigen Berechnung unterstellt, muss seitens der Stadt die „Überzahlung“ an den Freistaat zurückerstattet werden.

 

Der Rettungsschirm bezieht sich bis Stand August 2020 noch nicht auf die fortfolgenden Haushaltsjahre. Deshalb muss der absehbare Rückgang der Steuereinnahmen durch die Stadt selbst kompensiert werden. In der Übersicht über die dauernde Leistungsfähigkeit ergeben sich deshalb für die Jahre 2021 und 2022 nunmehr Fehlbeträge aus der laufenden Rechnung. Erst ab 2023 kann wieder mit einer freien Finanzspitze gerechnet werden.

 

Die gegenüber der bisherigen Planung zu erwartenden Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer abzgl. Gewerbesteuerumlage und der Einkommensteuerbeteiligung aufgrund der Corona-Pandemie wirken sich saldiert mit den Zahlungen aus dem aktuellen Rettungsschirm wie folgt aus:

 

Jahr

2020

2021

2022

Gewerbesteuer

- 700.000 €

- 540.000 €

- 364.000 €

Einkommensteuer

- 216.000 €

- 216.000 €

- 155.000 €

Zwischensumme

- 916.000 €

- 756.000 €

- 519.000 €

Rettungsschirm

+ 583.373 €

 

 

Mindereinnahmen

- 332.627 €

- 756.000 €

- 519.000 €

 

 

 

 

Freie Finanzspitze

vor Corona

- 637.829 €

+ 66.900 €

+ 257.400 €

Freie Finanzspitze nach Corona

- 675.309 €

- 564.262 €

- 311.894 €

 

Die bereits vor der Corona-Pandemie seitens der Landesregierung auf den Weg gebrachten Gesetze zur Sicherung der kommunalen Haushalte (2020) und für eine kommunale Investitionsoffensive (2021 bis 2024) sichern für die Stadt Neuhaus am Rennweg im gesamten genannten Zeitraum Investitionsmittel von insgesamt 1.197.500 €.

Auch aufgrund dieser zusätzlichen Einnahmen im Vermögenshaushalt ist es überhaupt möglich, weiter in geförderte Projekte zu investieren. Diese Mittel entsprechen aber bei weitem nicht dem eigentlichen Bedarf, nicht dem Bedarf vor der Corona-Pandemie und erst recht nicht dem aktuellen Bedarf, um durch gezielte Investitionen der öffentlichen Hand der Wirtschaftskrise gegenzusteuern bzw. diese abzumildern.

 

Es ist deshalb trotz oder auch wegen Corona erforderlich, zusätzlich zu Eigenmitteln der Stadt und zusätzlich zu Investitionszuweisungen auch Kreditmittel für die Realisierung von Investitionen einzusetzen. Neben der geplanten und bereits genehmigten Kreditaufnahme für das Jahr 2020 in Höhe von 1.700.000 € wird deshalb auch weiterhin im Finanzplan für das Jahr 2021 eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.000.000 € vorgesehen. Aufgrund des aktuell und absehbar weiterhin niedrigen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt sind diese Kreditaufnahmen im Verhältnis zum Gesamthaushalt und aufgrund der aktuellen außergewöhnlichen und bisher noch nie da gewesenen Gesamtsituation in Deutschland und in der ganzen Welt als angemessen und erforderlich anzusehen.

 

Im Rahmen des vorliegenden Nachtragshaushaltsplanes 2020 werden im Übrigen erforderliche Änderungen im Rahmen des bisherigen Haushaltsvollzuges bei den einzelnen Haushaltsstellen abgebildet. Diese würden jede einzeln für sich betrachtet nicht die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes nach sich ziehen.

 

Bereits die Gesamtübersicht eingangs dieses Vorberichtes ergibt, dass die Änderungen saldiert (Mehreinnahmen und Minderausgaben verrechnet mit Mindereinnahmen und Mehrausgaben) in Summe nur einer Verminderung des Volumens des Verwaltungshaushaltes um 1,4 % und einer Verminderung des Volumens im Vermögenshaushalt um 3,0 % entsprechen. Im Gesamthaushalt reduziert sich das Volumen um insgesamt 1,8 %.

 

Aufgrund der absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie entsprach und entspricht es aber dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht, innezuhalten, eine haushaltswirtschaftliche Sperre auszusprechen, den gesamten Haushalt- und Finanzplan auf den Prüfstand zu stellen.

 

Im Ergebnis dessen ist es ratsam, im Verwaltungshaushalt wirtschaftlich und sparsam vorzugehen. Im Gegensatz dazu dürfen aber die Investitionen im Vermögenshaushalt nicht gestrichen oder reduziert werden, sondern es muss auch in der Stadt Neuhaus am Rennweg der Krise entgegengesteuert werden.

 

Im vorliegenden Nachtragshaushalt werden die Personalausgaben aufgrund der Nichtwieder- oder Nichtbesetzung von Stellen um insgesamt ca. 35.000 € auf 2.841.000 € gekürzt.

 

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand muss aufgrund der bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzauflagen um insgesamt ca. 34.000 € auf 3.301.000 € erhöht werden.

 

 

 

Die Zuschüsse für laufende Zwecke an die freien Träger für die Kindergärten müssen um 186.570 € auf 2.762.000 € erhöht werden, weil diese aufgrund der angeordneten Schließung der Einrichtungen bzw. der Notbetreuung in den Monaten März bis Mai Einnahmeausfälle zu verzeichnen haben, die absehbar nicht vollständig vom Freistaat ausgeglichen werden.

 

Die Stadt Neuhaus am Rennweg hat sich bereits am 16.03.2020 schriftlich gegenüber den freien Trägern dazu bekannt, dass weder die Eltern von Kindern, die nicht betreut werden können, noch die Eltern in systemrelevanten Berufen, deren Kinder in der Notbetreuung untergebracht waren, in diesem Zeitraum Elternbeiträge aufbringen müssen. Die Stadt Neuhaus am Rennweg übernimmt diese Beiträge zusätzlich freiwillig als Entgegenkommen und in besonderer Anerkennung für die Eltern, die in dieser schwierigen Zeit in einem besonders schwierigen Arbeitsumfeld und teilweise unter erheblich risikobelasteten Arbeitsbedingungen ihren Dienst für die Gesellschaft und im Rahmen von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge tun.

 

Die Stadt Neuhaus am Rennweg hat auch gegenüber den freien Trägern sehr frühzeitig dokumentiert, dass wegen der Stadt weder Mitarbeiter entlassen werden noch wegen der Stadt andere Kürzungsmaßnahmen wie Kurzarbeit vorgenommen werden müssen. Nach Aufhebung der angeordneten Schließungen und Beschränkungen sollte dadurch sichergestellt sein, in den allseits sehr guten „Normalbetrieb Kindergarten“ zurückkehren zu können.

 

Seitens des Landkreises Sonneberg wurde im Juni 2020 der Kreishaushalt 2020 beschlossen. Demnach ist von einer Kreisumlage von insgesamt 3.726.484 Euro auszugehen. Ein Bescheid liegt per 05.08.2020 noch nicht vor. Der Ansatz hierfür konnte demzufolge im Nachtragshaushalt um 269.840 € reduziert werden. Trotzdem umfasst die Kreisumlage mit 28,6 % immer noch die größte Ausgabeposition im Verwaltungshaushalt.

 

Im Vermögenshaushalt sind aufgrund der im laufenden Jahr 2020 bereits erfolgten und noch beabsichtigten Auftragsvergaben für die Straßenbaumaßnahmen im Verlauf der Ortsdurchfahrten der L1145 in der Sonneberger Straße in Neuhaus am Rennweg und der L1112 in der Hauptstraße und in der Unterlandstraße im Ortsteil Scheibe-Alsbach gemäß den Beschlüssen des Stadtrates die Ausgabeansätze zu erhöhen.

 

Für die Maßnahmen im Verlauf der L1145 in der Sonneberger Straße wurden die geplanten Ausgaben im Jahr 2020 von bisher 694.500 € um 383.500 € auf insgesamt 1.078.000 € erhöht. Bereits das Submissionsergebnis und der damit verbundene Beschluss über die Auftragsvergabe lag über der Kostenberechnung und damit über dem Haushaltsansatz. Zusätzlich wurden bisher zwei Nachträge eingereicht. Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat mit den Beschlussfassungen am 17.02.2020 und am 08.06.2020 die diesbezüglich erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben bereits bestätigt.

 

Für die Maßnahmen im Verlauf der L1112 im Ortsteil Scheibe-Alsbach wurden die geplanten Ausgaben im Jahr 2020 von bisher 617.000 € um 44.000 € auf 661.000 € erhöht. Fortfolgend fallen in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt weitere 625.000 € an – siehe die Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen eingangs dieses Vorberichtes.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Mi, 09. September 2020

Weitere Meldungen

Verkehrsbehinderungen

Die L1148 zwischen Steinach und Lauscha (Göritzmühle) wird vom 18.03.2024 bis voraussichtlich ...

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

 Der Wertstoffhof im Bauhof, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg ist wie folgt ...