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Seit 08.11.2020 gilt in Thüringen eine fortgeschriebene Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus

Die Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 7. November 2020 ist am 08. November 2020 in Kraft getreten.

 

Neben der 5. Thüringer Quarantäneverordnung werden die Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung, die Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung sowie die Thüringer Verordnung über die lnfektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb geändert.

 

Eine Lesefassung der Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung sowie der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung stehen ebenfalls unten zum Download bereit.

 

Beachten Sie bitte auch die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

 

 

 

 

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