Stadt auf den Bergen des Thüringer Waldes
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Landkreis Sonneberg untersagt bis 30.11.2020 organisierten Kinder- und Jugendsport

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Landkreis Sonneberg untersagt bis 30. November den organisierten Kinder- und Jugendsport

 

Sonneberg, 13. November 2020 – Im Landkreis Sonneberg hat die Inzidenz – sprich die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen – nunmehr auch den Schwellenwert von 135 deutlich überstiegen. Aufgrund der sich dynamisch verschärfenden Lage ergreift die Kreisverwaltung weitere Schutzmaßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

 

Gegenwärtig sind zwei Schulen im Kreisgebiet von größeren Ausbruchsgeschehen betroffen, die ein erhebliches Ausbreitungspotential für die gesamte Region aufweisen. Angesichts dieser angespannten Lage stellt der organisierte Kinder- und Jugendsport ein gewichtiges Verbreitungsrisiko dar, da sich hier Kinder und Jugendliche verschiedener Altersgruppen, Kindertagesstätten und Schulen Einrichtungsübergreifend weiter vermischen.

 

Aus diesem Grund untersagt der Landkreis Sonneberg auf Grundlage der Allgemeinverfügung Nr. 11/2020 den Trainingsbetrieb des organisierten Sportbetriebs von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Das Verbot gilt befristet vom 15. November bis einschließlich 30. November 2020. Im Kreisgebiet wird damit eine erst kürzlich festgelegte Ausnahmeregelung der Thüringer Sondereindämmungsverordnung zurückgenommen.

 

Das Verbot gilt unabhängig einer Örtlichkeit und betrifft insofern den organisierten Sportbetrieb von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in geschlossenen Sporträumen sowie unter freiem Himmel. Der Schulsport ist ausdrücklich nicht Teil des Verbots und ist weiter möglich. Auch andere Thüringer Landkreise haben angekündigt, den Vereinssport für Kinder und Jugendliche aufgrund der örtlichen Infektionslagen befristet zu untersagen.

 

Im Übrigen gelten weiterhin die Bestimmungen der Thüringer Infektionsschutz-Grundverordnung, der Thüringer Sondereindämmungsverordnung, der Thüringer Quarantäneverordnung sowie der Allgemeinverfügungen des Landkreises Sonneberg Nr. 6/2020 und Nr. 10/2020.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Fr, 13. November 2020

Weitere Meldungen

Verkehrsbehinderungen

Die L1148 zwischen Steinach und Lauscha (Göritzmühle) wird vom 18.03.2024 bis voraussichtlich ...

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

 Der Wertstoffhof im Bauhof, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg ist wie folgt ...