Landkreis Sonneberg erlässt Hortgebühren zunächst für einen Monat
PRESSEINFORMATION
des Landkreises Sonneberg
Landkreis Sonneberg erlässt Hortgebühren
Sonneberg, 7. Januar 2021 – Seit dem 14. Dezember 2020 findet an den Schulen im Landkreis Sonneberg zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie kein Präsenzunterricht mehr statt. Die Schülerinnen und Schüler wurden ins häusliche Lernen versetzt. Auch der reguläre Hortbetrieb wurde eingestellt. Eine Betreuung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 findet nur eingeschränkt statt.
Aus diesem Grund hat sich der Landkreis Sonneberg entschlossen, die Eltern von Hortkindern zu entlasten und ihnen die Hortgebühren zunächst für einen Monat zu erlassen. Außerdem wird die Abbuchung der Hortgebühren ab Februar bis zu einer Entscheidung des Landes Thüringen vorübergehend ausgesetzt. Ausgenommen sind noch offene Beträge für die Hortbetreuung in 2020.
Eine Neuberechnung der Hortgebühren und die Änderung der zugrundeliegenden Bescheide erfolgt nach abschließender Klärung des Sachverhaltes zu einem späteren Zeitpunkt. Die betreffenden Eltern müssen gegenwärtig keine eigenen Schritte einleiten und erhalten zu gegebener Zeit entsprechende Änderungsbescheide.
Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Verkehrsbehinderungen
Mo, 22. April 2024
Die L1148 zwischen Steinach und Lauscha (Göritzmühle) wird vom 18.03.2024 bis voraussichtlich ...
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes
Mo, 18. März 2024
Der Wertstoffhof im Bauhof, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg ist wie folgt ...