Aktualisiert! Perspektive für die Öffnung von Handel und Gewerbe
14.06.2021
Das Freie Wort berichtet über die 15. und vorerst letzte Mahnwache der Gewerbetreibenden in Neuhaus am Rennweg wie folgt:
17.05.2021
Das Freie Wort berichtet über die 12. Mahnwache der Gewerbetreibenden vom 15.05.2021 wie folgt:
Auch das mdr-Thüringen-Journal war am 15.05.2021 in Lauscha vor Ort:
Hier geht es zum Beitrag in der Mediathek
11.05.2021
Das Freie Wort berichtet über die 11. Mahnwache der Gewerbetreibenden am 08.05.2021 in Neuhaus am Rennweg wie folgt:
03.05.2021
An der 10. Mahnwache der Gewerbetreibenden in Lauscha nahm Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee teil. Das Freie Wort berichtet über die 10. Mahnwache am 01.05.2021 wie folgt:
26.04.2021
Das Freie Wort berichtet über die 9. Mahnwache der Gewerbetreibenden in Neuhaus am Rennweg am 24.04.2021 wie folgt:
20.04.2021
Das Freie Wort berichtet über die 8. Mahnwache der Gewerbetreibenden in Lauscha vom 17.04.2021 wie folgt:
12.04.2021
Das Freie Wort berichtet über die 7. Mahnwache der Gewerbetreibenden in Neuhaus am Rennweg wie folgt:
09.04.2021
MÖGLICHE LADENÖFFNUNGEN FÜR TERMINEINKÄUFE IN THÜRINGEN ABHÄNGIG VON INZIDENZENTWICKLUNG
09.04.2021
Gesundheitsministerin Heiker Werner: „Meldezahlen über die Feiertage bilden leider kein realistisches Bild der Infektionslage ab“
Gemäß der aktuellen Thüringer Corona-Verordnung dürfen Geschäfte des Einzelhandelns ab dem 12. April wieder für Termineinkäufe öffnen, vorausgesetzt, dass die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz an den vorangegangenen sieben Tagen unter 200 liegt oder gelegen hat. Thüringen hat seit dem 7. April 2021 erstmals wieder eine Inzidenz unter einem Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Bisher geschlossene Geschäfte könnten somit frühestens ab dem 14. April für Kundinnen und Kunden mit negativem Testergebnis öffnen. Eine abschließende Bewertung der Infektionslage wird jedoch erst zum Anfang der kommenden Wochen möglich sein. Aufgrund der aktuell unsicheren Entwicklung der Fallzahlen bittet Gesundheitsministerin Heike Werner um Geduld.
Voraussetzungen für eine Öffnung von bisher geschlossenen Einzelhandelsgeschäften sind:
-
Die Inzidenz muss thüringenweit sieben Tage am Stück stabil unter 200 liegen.
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Für den Einkauf muss telefonisch oder digital zuvor ein Termin vereinbart werden.
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Die Kontaktnachverfolgung muss über die Terminvereinbarung abgesichert werden.
-
Kundinnen und Kunden müssen vor dem Betreten des Geschäfts ein aktuelles negatives Testergebnis nachweisen.
-
Überschreitet die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 200, sind Termineinkäufe einen Tag nach der Bekanntgabe der Überschreitung wieder untersagt.
Dazu Gesundheitsministerin Heike Werner: „Wir alle wünschen uns wieder mehr Normalität und dazu gehört zweifelsfrei die Öffnung des Einzelhandels. Der Blick auf die Intensivstationen zeigt jedoch sehr deutlich: Wir haben diese Pandemie noch nicht besiegt. In unserer Verordnung ist festgelegt, dass Geschäfte erst öffnen können, wenn die Inzidenz an sieben Tagen in Folge stabil unter 200 liegt. Heute liegen wir zwar den dritten Tag unter 200, aber die Meldezahlen über die Osterfeiertage, die bei der Sieben-Tages-Inzidenz einberechnet werden, bilden leider kein realistisches Bild der Infektionslage ab. Gestern und heute wurden jeweils mehr als 1.000 Neuinfektionen an einem Tag gemeldet. Setzt sich dieser Trend fort, werden wir zu Beginn der kommenden Woche wieder deutlich über dem Inzidenz-Wert von 200 liegen. Ich weiß, dass viele Händlerinnen und Händler sich bereits auf eine Ladenöffnung vorbereiten, weil sie existentielle Sorgen haben. Wir müssen aber zuerst die Pandemie unter Kontrolle bringen.“
Hintergrund
Laut Robert Koch-Institut ist jedoch gerade um die Osterfeiertage und -ferien bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass aufgrund der Ferienzeit weniger Personen einen Arzt aufgesucht haben, wodurch auch weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Dies führte dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet wurden.
Für die kommenden Tage ist daher damit zu rechnen, dass die Infektionszahlen sich eher an dem Wochenende vor den Osterfeiertagen orientieren werden. Nimmt man die Zahlen vor 14 Tagen als Referenzwert, wird wahrscheinlich spätestens zu Beginn der kommenden Woche die 7-Tages-Inzidenz wieder über einem Wert von 200 Neuinfektionen liegen.
Konkretisierende Regelungen für den Einzelhandel sind auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums veröffentlicht: https://www.tmasgff.de/covid-19/schutzkonzepte
31.03.2021
Seitens des Landratsamtes Sonneberg werden die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Landkreis auf die geltende Rechtslage zum Einzelhandel hingewiesen.
Den Wortlaut des Schreibens finden Sie unter folgendem Link:
Schreiben des Landratsamtes Sonneberg vom 31.03.2021 an die Bürgermeister
29.03.2021
Freies Wort berichtet über die 6. Mahnwache der Gewerbetreibenden am 27.03.2021 wie folgt:
25.03.2021
Seitens des Landratsamtes Sonneberg erging folgende Sachstandsinformation zum beantragten Modellprojekt an die Bürgermeister:
"Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister und Kreistagsmitglieder,
gerne geben wir Ihnen zum beantragten Modellprojekt im Landkreis Sonneberg folgenden Zwischenstand:
Wir haben zum Wochenbeginn eine Rückmeldung von Seiten des Thüringer Gesundheitsministeriums zu unserem Antrag vom 19.03.2021 erhalten. Das Ministerium verweist hierin auf die Überschreitung des Inzidenzschwellenwertes von 100 im Verlauf des zurückliegenden Wochenendes und sieht darüber hinaus bei einigen Details unseres Konzepts noch Klärungsbedarf. Wir arbeiten derzeit daran, die diesbezüglich an uns gestellten Rückfragen zu beantworten.
Wir erwägen aufgrund der gegenwärtigen Überschreitung des Schwellenwertes eine Verschiebung des Zeitraums unseres Modellprojekts auf die Woche nach Ostern.
Neben dem Einzelhandel ist unsererseits auch die Beantragung eines weiteren Modellprojekts im Bereich von speziellen Freizeitangeboten unter freiem Himmel ein Thema. Hierzu stehen wir mit dem Betreiber der Ski- und Bikearena Silbersattel Steinach in Gesprächen.
Wir informieren Sie, sobald wir die Beantwortung der Fragen des Gesundheitsministeriums fertiggestellt und unser Konzept dahingehend geschärft haben."
25.03.2021
Die IHK Südthüringen fordert einen Kurswechsel und bittet um Ihre Mitwirkung:
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22.03.2021
Das Freie Wort berichtet über die 5. Mahnwache der Gewerbetreibenden am 20.03.2021 in Lauscha wie folgt:
19.03.2021
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister und Kreistagsmitglieder,
sehr geehrte Medienvertreter,
wie am 16.03.2021 angekündigt, hat der Landkreis Sonneberg in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie der IHK Südthüringen in den zurückliegenden Tagen ein Konzept erarbeitet, um über ein Modellprojekt im Kreisgebiet eine weitere Öffnung des Einzelhandels unter Corona-Bedingungen zu ermöglichen.
Dieses Konzept wurde nunmehr unter Beachtung der vom Thüringer Gesundheitsministerium zugesandten Checkliste fertiggestellt und im Sinne einer erneuten Beantragung des Modellprojektes an das Ministerium übersandt. Wir leiten es Ihnen zur Kenntnis im Anhang weiter.
„Unser Landkreis liegt seit geraumer Zeit stabil unter dem Inzidenzschwellenwert von 100. Insofern ist die wichtigste Voraussetzung für unser Modellprojekt zur Öffnung weiterer Wirtschaftsbereiche gegeben. Auch die weiteren uns übermittelten Auflagen haben wir nach bestem Wissen erfüllt und ein tragfähiges Konzept ausgearbeitet. Im Sinne unserer Bevölkerung und unserer Unternehmer erwarten wir nun eine zügige Prüfung und erhoffen uns eine möglichst schnelle Genehmigung durch das Thüringer Gesundheitsministerium“, erklärt Vize-Landrat und Stabsleiter Jürgen Köpper.
Den vollständigen Antrag finden unter dem folgenden Link:
Antrag Landkreis Sonneberg Modellprojekt vom 19.03.2021
PRESSEINFORMATION
des Landkreises Sonneberg
Konzept zu Modellprojekt im Kreisgebiet wird erarbeitet
Kommunale Familie im Landkreis Sonneberg hält an Idee zur Öffnung des Einzelhandels fest
Sonneberg, 16. März 2021 – Der Landkreis Sonneberg und seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden setzen sich weiter für ein zügiges Modellprojekt im Kreisgebiet ein, mit dem eine weitere Öffnung des Einzelhandels unter Corona-Bedingungen ermöglicht werden soll. Die in der Neufassung der Thüringer Sondereindämmungsverordnung verankerte Möglichkeit eines zeitlich und örtlich begrenzten Projektes zur Öffnung weiterer Einzelhandelsbereiche in Gebieten mit stabilen Inzidenzwerten unter dem Schwellenwert von 100 möchte man im Sinne der Bevölkerung und der heimischen Wirtschaft weiter geschlossen wahrnehmen. Hierauf haben sich der Landkreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in einer Telefonkonferenz verständigt und das weitere Vorgehen vereinbart.
Auf einen Erstantrag vom 12. März hin erhielt der Landkreis Sonneberg am Sonntagnachmittag eine Rückmeldung vom zuständigen Thüringer Gesundheitsministerium. Das Ministerium machte hierbei deutlich, dass eine Genehmigung von Modellprojektkonzeptionen nur erfolgen wird, wenn wichtige Grundbedingungen ausnahmslos erfüllt sind. Zu deren Konkretisierung sandte das Ministerium dem Landratsamt Sonneberg eine Checkliste mit insgesamt elf Punkten zu (siehe Anhang). Auch teilte man dem Landkreis mit, dass Öffnungen im Rahmen des Modellprojekts zeitlich auf maximal fünf Tage begrenzt sind und dass die Antragstellung beim Gesundheitsministerium mindestens fünf Werktage vor der geplanten Öffnung erfolgen muss.
In Abstimmung und mit Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden stellt sich der Landkreis Sonneberg der durchaus schwierigen Aufgabe. Hierzu wurde im Landratsamt eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Bis Ende der Woche will man unter Erfüllung der zugesandten Checkliste ein Konzept für ein Modellprojekt erarbeiten und dieses zur Genehmigung an das Thüringer Gesundheitsministerium senden.
„Die uns übermittelten Auflagen sind sehr hoch. Aber wir nehmen die Herausforderung an und wollen unseren Menschen, unseren Einzelhändlern und unseren Städten und Gemeinden zeitnah ein solches Modellprojekt ermöglichen. Unser Konzept wollen wir bis Ende der Woche an das Ministerium senden. Danach erwarten wir eine zügige Prüfung und erhoffen uns eine möglichst schnelle Genehmigung“, erklärt Vize-Landrat und Stabsleiter Jürgen Köpper.
Grundvoraussetzung ist in jedem Fall, dass im Landkreis Sonneberg zu Beginn des Modellprojekts die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen den Wert von 100 Infektionen je 100 000 Einwohner unterschritten wird.
Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.
15.03.2021
Seitens des Landratsamtes Sonneberg erging heute telefonisch die Information an die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Landkreis, dass von dort ein "Modellprojekt Landkreis Sonneberg" beantragt werden soll. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Amtsleiters der Kommunalaufsicht berufen, die das "Modellprojekt Landkreis Sonneberg" konzeptionell untersetzen und beim Thüringer Gesundheitsministerium zur Genehmigung einreichen soll.
Ein Modellprojekt "Einzelhandel in Neuhaus am Rennweg" wird seitens des Landratsamtes deshalb nicht zusätzlich zugelassen bzw. nicht weiter verfolgt.
Ohne eine Zulassung des Landratsamtes Sonneberg als untere Gesundheitsbehörde kann seitens der Stadt Neuhaus am Rennweg kein Konzept für ein eigenes bzw. weiteres Modellprojekt eingereicht werden.
Seitens des Bürgermeisters wurde dem Landratsamt und der dortigen Arbeitsgruppe bei Bedarf trotzdem die Unterstützung zugesichert.
Seitens des Thüringer Gesundheitsministeriums wurde über die Landratsämter auch an die Städte und Gemeinden eine Checkliste übermittelt, auf deren Grundlage die zu erfüllenden Kriterien für die Zulassung möglicher Modellprojekte abgearbeitet werden sollen.
Die Vorgaben dieser Checkliste sind:
1. Inzidenz im Landkreis oder der kreisfreien Stadt liegt seit sieben Tagen unter 100 Infizierten/100.000 Einwohner
2. Zeitlich begrenzte Öffnung - maximal fünf Tage
3. Örtlich begrenzt
4. Antragstellung beim TMASGFF mindestens fünf Werktage vor der geplanten Öffnung
5. Digitale Kontaktpersonennachverfolgung für die Zeit der Öffnung und die zwingende Einbindung von einer Software, die über eine Schnittstelle zu den Gesundheitsämtern (SORMAS) verfügt
6. Stellungnahme des örtlichen Gesundheitsamtes
7. Verpflichtendes Testkonzept und ggf. Sicherheitskonzept
8. Das Modellprojekt dient
-
der Untersuchung der Entwicklung des Infektionsgeschehens und
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der diskriminierungsfreien Erprobung von Corona-Testkonzepten und von digitalen Systemen zur datenschutzkonformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten und ihre Übermittlung an das Gesundheitsamt zur kurzfristigen und vollständigen Kontaktnachverfolgung
9. ggf. Anhörung des Landesdatenschutzbeauftragten
10. Zustimmung der obersten Gesundheitsbehörde (ggf. unter Auflage einer wissenschaftlichen Begleitung) ist zu erteilen
11. Zustimmung von TMBJS bei Modellprojekten im Bereich Bildung und Beteiligung anderer Ressorts bei Modellprojekten je nach Zuständigkeit
Derzeit muss also davon ausgegangen werden, dass vom Zeitpunkt der Antragstellung des Landratsamtes bis zur tatsächlichen Öffnung mindestens 1 Woche vergehen wird und die Einzelhandelsgeschäfte dann nur für maximal 5 Tage öffnen dürfen!
Dies erscheint schwer vermittelbar und praxisfremd. 5 Tage öffnen und dann wieder schließen müssen - das ist keinesfalls eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie für unser Handelsgewerbe!
15.03.2021
14.03.2021
Aus dem Thüringer Gesundheitsministerium erging heute nachstehende Antwort auf den Antrag des Bürgermeisters zur Zulassung eines Modellprojektes für die Öffnung des Einzelhandels:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Scheler,
Frau Ministerin Werner hat mir Ihre E-Mail weitergeleitet und mich gebeten Ihnen zu antworten. Dem komme ich hiermit gern nach.
Zunächst möchte ich mich für die Übersendung Ihres Antrags auf Genehmigung eines Modellprojets bedanken.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat die Voraussetzungen für die Durchführung eines Modellprojekts in § 1a der 3. ThürSARS-CoV-2-SondereindmaßnVO (seit heute in Kraft) geschaffen. Den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von unter 100 Neuinfektionen wird damit die Möglichkeit geboten, geschlossene Einrichtungen, Betriebe bzw. weitere geschlossene Bereiche im Rahmen örtlich und zeitlich begrenzter Modellprojekte in ihren Gemeinden zu öffnen. Die Modellprojekte können jedoch nur unter den folgenden strengen Voraussetzungen stattfinden, zumal die Infektionslage in Thüringen immer noch besorgniserregend ist. Die bloße Öffnung aufgrund eines Inzidenzwertes unter 100 ist nicht ausreichend. Zum anderen müssen Untersuchungen des Infektionsgeschehen stattfinden und damit als Mehrwert neue Erkenntnisse bzgl. Öffnungsstrategien erlangt werden. Zudem soll die Erprobung von Testkonzepten sowie digitaler Systeme, die die Kontaktnachverfolgung für die zuständigen Behörden ermöglichen bzw. verbessern, ins Auge gefasst werden.
Vor Durchführung eines Modellprojekts muss die Zustimmung der obersten Gesundheitsbehörde eingeholt werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden durch das TMASGFF über die Verfahrensweise und über die Voraussetzungen für eine Zustimmung informiert. Aus dem Landkreis Sonneberg liegt bereits ein Antrag auf Zustimmung eines Modellprojekts vor. Dieser Antrag wird derzeit im Haus geprüft.
Daher bitte ich um Verständnis darum, dass Ihr Antrag im TMASGFF nicht gesondert geprüft wird. Jedoch möchte ich betonen, dass auch in Teilgebieten von Landkreisen oder kreisfreien Städten Modellprojekte durch die unteren Gesundheitsbehörden zugelassen werden können. Auch hierfür ist die Zustimmung des TMASGFF erforderlich. Es ist jedoch den unteren Gesundheitsbehörden vorbehalten, welche Projekte sie zur Zustimmung an die oberste Gesundheitsbehörde vorlegen.
Seitens des Landratsamtes Sonneberg erging folgende E-Mail u. a. an die Bürgermeister:
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister und Kreistagsmitglieder,
sehr geehrte Medienvertreter,
am vergangenen Freitag hatte sich unsere kommunale Familie – der Landkreis Sonneberg sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden – geschlossen dafür ausgesprochen, im Sinne unserer Bevölkerung und unserer heimischen Wirtschaft die in der Neufassung der Thüringer Sondereindämmungsverordnung verankerte Möglichkeit eines Modellprojektes zur Öffnung weiterer Einzelhandelsbereiche wahrnehmen zu wollen.
Aus diesem Grund hatte Vize-Landrat und Stabsleiter Jürgen Köpper einen entsprechenden Antrag an das zuständige Thüringer Gesundheitsministerium gesandt.
Solche Modellprojekte sind nur zulässig, wenn im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt zu Beginn des Modellprojekts die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen (Sieben-Tage-lnzidenz) den Wert von 100 Infektionen je 100 000 Einwohner unterschritten wird. Dies ist beim Landkreis Sonneberg der Fall – was wiederum Grundlage für die Willensbekundung unserer kommunalen Familie ist.
Betont werden muss, dass ein entsprechendes Modellprojekt nur mit vorheriger Zustimmung der obersten Gesundheitsbehörde – sprich des Thüringer Gesundheitsministeriums – zulässig ist und auch an die Erfüllung nicht unerheblicher Auflagen gebunden ist. Auf die strikte Einhaltung dieser Regelungen wurden die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte am Freitagnachmittag nochmals durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde hingewiesen.
Bis dato liegt dem Landkreis Sonneberg noch keine Rückmeldung auf den am Freitag zugesandten Antrag aus Erfurt vor. Auch sind unsererseits noch Vorbereitungen zu treffen, um die verpflichtenden Auflagen für die Durchführung des Modellprojekts im Kreis zu erfüllen.
Insofern kann das beabsichtigte Modellprojekt noch nicht umgehend im Kreisgebiet starten. Infolge gelten bezüglich des Einzelhandels bis auf Weiteres auch im Landkreis Sonneberg ausnahmslos die ab heute wirksamen Bestimmungen der Thüringer Sondereindämmungsverordnung.
Weitere Informationen finden Sie bei Bedarf unter https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage
13.03.2021
12.03.2021
11.03.2021
Der Neuhäuser Bürgermeister Herr Uwe Scheler fordert auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes der ab 14.03.2021 gültigen neuen Corona-Verordnung Thüringens und den darin ermöglichten Modellprojekten eine entsprechende Zulassung für die Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte unter bestimmten Maßgaben für die Stadt Neuhaus am Rennweg, alternativ für den gesamten Landkreis Sonneberg.
Den Wortlaut des Schreibens vom 11.03.2021 finden Sie hier:
Forderung des Bürgermeisters an den Landkreis Sonneberg
11.03.2021
MDR berichtet über Forderung nach einer Öffnung des Einzelhandels ab 15.03.2021
08.03.2021
06.03.2021
Vierte Mahnwache in Neuhaus am Rennweg mit dem Bürgermeister Uwe Scheler, MdL Henry Worm, Vertretern der IHK und HWK sowie ca. 45 Gewerbetreibenden.
Bürgermeister Uwe Scheler unterstützt weiterhin die Interessen der regionalen Gewerbetreibenden und macht mit Nachdruck deutlich:
Am 03.03.2021 wurden in der Ministerpräsidentenkonferenz die „Öffnungsschritte“ vom 03.03.2021 geltend bis 22.03.2021 vorgelegt.
So kompliziert und mit so vielen regional zugrunde liegenden Unbekannten,
damit für niemanden nachvollziehbar und keine echte Öffnungsstrategie!
Nicht das Papier wert, auf dem diese steht!
Keine Rechtsverbindlichkeit, einfach eine bunte Grafik!
Auf die sich niemand verlassen kann!
Was wir haben – inhaltlich:
Regional und überregional zahlreiche medienwirksame Aktionen der Gewerbetreibenden und Unternehmen mit derselben Mahnung und Aufgabenstellung an die Bundes- und Landespolitik.
Viele Politiker in Bund und Land nehmen sich dieses Themas gern im laufenden Wahlkampf an.
Die alleinige Zuständigkeit des Bundes und der Länder für Maßnahmen des Infektionsschutzes besteht aber nach wie vor.
Unterste staatliche Behörden in den Landratsämtern der Landkreise sind quasi entmündigt und zu Erfüllungsgehilfen des Landes degradiert.
Diejenigen, die die Lage vor Ort am besten kennen und beurteilen können, dürfen nicht verantwortlich handeln, sondern müssen immer erst beim Land um Erlaubnis bitten!
Egal in welche Richtung die Landratsämter handeln wollen, ob sie aufgrund erhöhter Infektionslage die Schulen schließen wollen oder bei rückläufiger Tendenz die Läden öffnen wollen:
Immer geht das nur mit Zustimmung oder Genehmigung oder auf Anordnung des Landes.
Wenn das Land nein sagt, dann darf der Landrat genau nichts.
Das ist der erste Mangel!
Die örtlichen Behörden haben nichts zu sagen und zu entscheiden.
Im Zuständigkeitsgerangel zwischen Bund und Land werden die Kommunen, die Gewerbetreibenden und Unternehmen, die Bürger aufgerieben!
Drei Verordnungen in Thüringen muss man derzeit nebeneinanderlegen, um dann als Nichtjurist herauszufinden, was am heutigen Tag gilt!
Die öffentlichkeitswirksamen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz haben überhaupt keine Rechtsverbindlichkeit, weil jedes Bundesland danach in 8 Tagen Schwerstarbeit seine eigene Suppe ansetzt!
Das ist der zweitgrößte Mangel seit März 2020!
Alles gehört in eine Rechtsgrundlage, allgemeinverständlich und unmissverständlich!
Weiterhin:
Allein vom „Ansagen“, dass man der Pandemie oder dem Virus voraus sein will, ist man es noch lange nicht.
Die letzten Monate sind geprägt
von Kopflosigkeit,
von Handlungsunfähigkeit,
von der Angst eine Entscheidung zu treffen,
von Fehlentscheidungen für Bestellungen,
erst von Masken,
dann von Impfstoff
und hauptsächlich von „WARTEN, dass der Virus endlich von selbst verschwindet oder sich selbst wegmutiert!“
Immer wird nur reagiert, statt agiert!
Nicht-Mediziner in Bund und Land lassen sich von wissenschaftlichen Gremien beraten.
Je nachdem wie die Beratung ausfällt, ob sie ins Wahlprogramm passt oder nicht, fließt diese in Verordnungen ein – oder eben auch nicht.
Es gibt keine klare Linie, es gibt kein Handlungskonzept.
Damit gibt es auch keine Zukunftsstrategie und keine klare Aussicht für niemanden, nicht für die Gewerbetreibenden und nicht für die Bürger.
Alles folgt augenscheinlich dem Zufallsprinzip.
Das ist der dritte Mangel.
Wie kommen wir aus diesem Schlammassel raus?
Hier liegt der Lösungsansatz für uns!
Die Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz für alle Maßnahmen, muss dorthin, wo die Lage konkret und übersichtlich beurteilt werden kann.
Vor Ort: In die Landkreise und in die Städte und Gemeinden.
In den Landkreisen müssen diese Entscheidungen fachkompetent und unter Einbezug der Bürgermeister getroffen und umgesetzt werden.
Was man für seinen eigenen Zuständigkeitsbereich vor Ort selbst erarbeitet und aufgeschrieben hat, kann man nachvollziehbar den Gewerbetreibenden und den Bürgern vermitteln und mit diesen gemeinsam umsetzen.
Man kennt sich, man ist füreinander erreichbar, kann Probleme von Angesicht zu Angesicht besprechen und unbürokratisch ausräumen.
Man kann einschätzen und selbst erleben, wie sich Entscheidungen und Vorgaben vor Ort beim Einzelnen auswirken und direkt nachbessern oder wenn es sein muss, auch verschärfen.
Warum soll das, was für jedes Themengebiet in den Landkreisen gilt, für ÖPNV, für Schulen, für Kindergärten, für medizinische Versorgung, nicht auch für die Beherrschbarkeit von Corona gelten?
Die Kompetenz ist vor Ort vorhanden, auch das Problem Corona in den Griff zu bekommen.
Wir KÖNNEN das, hier vor Ort, jeder an seinem Platz, in einer Verwaltung, in einem Laden, in einem Friseurgeschäft…
Wir haben die (Hygiene-) Konzepte - und:
Wir sind zuständig, vor allem für uns selbst.
Wir sind willens, auch dafür die Verantwortung zu tragen.
Wir wollen uns nicht länger monatlich einmal nur berieseln und verlängern lassen.
Durch die Zuständigkeit und den Entscheidungsvorbehalt von Bund und Land werden wir alle schwerfällig und gelähmt!
Die Schäden, die dadurch entstehen, müssen doch auch wir selbst tragen!
Dann ist es doch mehr als angemessen, wenn wir die Entscheidungen auch selbst treffen.
Ich bin bereit und in der Lage, gemeinsam mit Ihnen auch hier Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen zu treffen und deren Folgen zu tragen.
Zuallererst müssen die Landkreise aber im Rahmen ihrer Doppelfunktion als unterste staatliche Behörde und gleichzeitig als kommunale Behörde hier Ihre Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz für Ihr Gebiet geltend machen.
Und vor allem:
ihren Willen für
VERANTWORTUNGSVOLLES HANDELN FÜR DIE EIGENE REGION!
04.03.2021
01.03.2021
22.02.2021
15.02.2021
12.02.2021
Mit Schreiben vom 04.02.2021 hat der Thüringer Ministerpräsident Herr Bodo Ramelow auf die gemeinsame Anfrage des Bürgermeisters Herrn Uwe Scheler und der Vorsitzenden des Gewerbe- und Tourismusvereins Neuhaus am Rennweg Frau Anett Lämmchen geantwortet.
Das Antwortschreiben im vollen Wortlaut finden Sie nachstehend zum Download.
Inwieweit die seitens der Landesregierung über die Medien ab 20.02.2021 angekündigte geänderte Thüringer Corona-Verordnung bereits tatsächlich für bestimmte Branchen Möglichkeiten einer Wiederaufnahme von gewerblichen Tätigkeiten bzw. die Öffnung von Geschäften enthält - bleibt abzuwarten.
21.01.2021
Der Gewerbe- und Tourismusverein Neuhaus am Rennweg und der Bürgermeister der Stadt Neuhaus am Rennweg richten am 22.01.2021 ein gemeinsames Schreiben an den Thüringer Ministerpräsidenten und sein Kabinett.
Gebeten wird darin um eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie für Einzelhandel, Friseure und Dienstleistungsgewerbe, Gastronomie, Hotels und Freizeiteinrichtungen.
Das vollständige Schreiben finden Sie nachstehend zum Download.
Die Gewerbetreibenden benötigen dringend ein Signal der Zuversicht und ein Ziel, auf das man hinarbeiten und planen kann.
Zitat Bürgermeister Uwe Scheler:
Nur wer weiß, dass am Ende des Tunnels Licht kommt, hat die Kraft zum Weitergraben.
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