BUNDESNOTBREMSE gilt ab 23.04.2021
Der Bundesrat hat heute das gestern vom Bundestag beschlossene Vierte Bevölkerungsschutzgesetz („Bundesnotbremse“) in einer Sondersitzung beraten und keinen Einspruch dagegen erhoben.
Das Gesetz wurde heute bereits vom Bundespräsidenten ausgefertigt und heute Nachmittag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (siehe Anlage 2). Das Gesetz tritt damit am 23.04.2021 in Kraft.
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