Stadt auf den Bergen des Thüringer Waldes
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung wurde mit Wirkung vom 28.07.2021 geändert

Seitens der Thüringer Gesundheitsministerin Werner in gleichzeitiger Vertretung für den Thüringer Bildungsminister Holter wurde die  Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung Vom 27. Juli 2021 veröffentlicht. 

 

Die Lesefassung der ab 28.07.2021 gültigen Infektionsschutzbestimmungen finden Sie nachstehend zum Download.

 

 

THÜRINGER CORONA-REGELN WERDEN FÜR DEN AUGUST VERLÄNGERT

27.07.2021

Neue Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung enthält geringfügige Anpassungen bei Testpflichten

Gesundheitsministerin Heike Werner und Bildungsminister Helmut Holter haben heute in Erfurt die Verlängerung der Thüringer Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung unterzeichnet. Im Bundesinfektionsschutzgesetz ist festgelegt, dass die Verordnungen der Länder nur maximal 28 Tage gültig sein dürfen. Daher ist aller vier Wochen neu über die festgelegten Maßnahmen zu entscheiden. Für den August bleibt es bei den Regelungen aus dem Juli. Das heißt, es gelten weiterhin die AHA-Regeln und es wird empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu beschränken und möglichst ins Freie zu verlegen. Für private Feiern ist weiterhin eine Anmeldung beim Gesundheitsamt notwendig, wenn im Freien mehr als 70 Menschen oder in geschlossenen Räumen mehr als 30 Menschen zusammenkommen.

Gesundheitsministerin Heike Werner: „Wir bleiben im August bei unserer Hotspot-Strategie, dass auf steigende Infektionszahlen zunächst auf Ebene der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte reagiert werden muss. Neben der Sieben-Tage-Inzidenz sind weitere Faktoren zu bewerten. Dazu zählen die Intensivbettenkapazitäten und Hospitalisierungsraten, aber auch die Umstände des Ausbruchsgeschehens oder die jeweilige Impfquote. Auch wenn das Infektionsgeschehen derzeit noch ruhig ist, muss ich warnen: Das Coronavirus ist nicht weg. Aber wir haben einfache und effektive Maßnahmen, um das Virus unter Kontrolle zu halten: Impfen, Maske tragen und Abstand halten. Diese einfachen Mittel müssen wir nutzen!“

Geringfügige Anpassungen der Verordnung gab es bei den Testpflichten. So sind bei Orchesterproben nur noch dann Tests notwendig, wenn Blasinstrumente verwendet werden. Pflegeeinrichtungen können für Besucher zukünftig Antigen-Schnelltests oder Selbsttests vorhalten, wobei Selbsttests durch eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter beaufsichtigt werden müssen. Die Testpflicht gilt künftig für alle Besucherinnen und Besucher sowie für Beschäftigte von Pflegeheimen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Di, 27. Juli 2021

Weitere Meldungen

Verkehrsbehinderungen

Die L1148 zwischen Steinach und Lauscha (Göritzmühle) wird vom 18.03.2024 bis voraussichtlich ...

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

 Der Wertstoffhof im Bauhof, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg ist wie folgt ...