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Landkreis Sonneberg erlässt neue Allgemeinverfügung gegen die Afrikanische Schweinepest

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Neue Allgemeinverfügung des Veterinäramtes gegen die Afrikanische Schweinepest

 

Im Zuge der präventiven Vorbereitungen gegen die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg eine neue Allgemeinverfügung. Bei der Behörde wurde zudem eine Entsorgungsmöglichkeit für Aufbruch geschaffen.

 

Sonneberg, 12. November 2021 – Im sächsischen Landkreis Meißen wurde am 13. Oktober 2021 der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Wildschwein amtlich festgestellt. Damit beträgt die Entfernung des nächstgelegenen Ausbruchs bis zur Thüringer Landesgrenze weniger als 100 Kilometer. Im Sinne der Früherkennung als Grundvoraussetzung für effektive Eindämmungsmaßnahmen wird auch im Landkreis Sonneberg die Untersuchung von Schwarzwild intensiviert. Aus diesem Grund hat die Behörde eine neue Allgemeinverfügung im Kampf gegen die ASP erlassen, die ab sofort in Kraft tritt.

 

Im Landkreis Sonneberg haben demnach die Jagdausübungsberechtigten ab dem 15. November 2021 jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter konkreter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg anzuzeigen. Dies muss grundsätzlich durch Angabe der GPS-Daten, behelfsweise durch genaue Beschreibung des Fundorts, erfolgen.

 

Die Jagdausübungsberechtigten haben darüber hinaus bei der Kennzeichnung sowie bei der Bergung und Beseitigung der betreffenden Tierkörper nach näherer Anweisung des Veterinäramtes mitzuwirken oder die Durchführung dieser Maßnahmen zu dulden.  Das Aneignungsrecht nach dem Bundesjagdgesetz bleibt unberührt. 

 

Entsorgungsmöglichkeit für Aufbruch geschaffen

In diesem Zusammenhang hat das Landratsamt Sonneberg am Behördensitz für alle Forstamtsleiter und Jagdausübungsberechtigten vorsorglich eine Entsorgungsmöglichkeit für Aufbruch von gesund erlegtem Schwarzwild geschaffen. Sie soll zunächst befristet vom 15. November 2021 bis zum 31. Januar 2022 zur Verfügung stehen.

 

„Wir bieten im genannten Zeitraum die unschädliche Beseitigung der jeweiligen Aufbrüche von im Landkreis  Sonneberg gesund erlegten Wildschweinen an. Damit soll das Vergraben bzw. Zurücklassen im Wald weitgehend vermieden werden“, erläutert Jörg Schmudde, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts.

 

Die kostenfreie Entsorgung der jeweiligen Aufbrüche ist an der Trichinenuntersuchungsstelle des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes am Landratsamt Sonneberg möglich.

 

Das Material kann montags bis freitags zwischen 6:30 und 9:00 Uhr gemeinsam mit der Trichinenprobe abgegeben werden. Das Material soll unverpackt in die Behälter gelangen. Daher sind bitte unbedingt geeignete und lecksichere Behältnisse für den Transport zu verwenden.

 

Bei kurzzeitig erhöhtem Anfall von Aufbrüchen kann die Behörde im Einzelfall entscheiden, dass für die Entsorgung der Aufbrüche am Ort ihres Anfalls ein Sammelbehälter gestellt wird. Im Übrigen kann auch die Entsorgung eigenverantwortlich und auf eigene Kosten über die Firma SecAnim GmbH, Niederlassung Elxleben, erfolgen.

 

Wegen der Menge anfallenden Materials sollten Gesellschaftsjagden mit mehr als 20 Teilnehmern unter Angabe des Ortes und des Datums spätestens eine Woche vor Beginn dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sonneberg angezeigt werden. Dieses wird dann im Einzelfall entscheiden, ob eine Beseitigung über die angebotene Entsorgung oder möglichst durch sicheres Vergraben unter mindestens einem Meter Erdreich erfolgen sollte.

 

Allgemeine Wachsamkeit ist geboten

Neben den Jägern sind alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch Landwirte und Spaziergänger, aufgefordert, jedes verendet aufgefundene Wildschwein unter möglichst genauer Angabe der Fundstelle unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden. Dieses wird die Untersuchung auf ASP und die unschädliche Entsorgung veranlassen. 

 

Zum Hintergrund

Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine für Schweine ansteckende und gefährliche Viruserkrankung, die neben direkten Tierverlusten – sowohl im Wild- als auch im Hausschweinebereich – vor allem hohe wirtschaftliche Einbußen für alle Schweinehaltungen durch Handelsrestriktionen verursacht. Die erfolgreiche Bekämpfung hängt unmittelbar davon ab, dass ein Neueintrag der Infektion in ein Gebiet sehr schnell erkannt und eine Weiterverbreitung effektiv eingedämmt wird. Die Maßnahmen zur Früherkennung müssen entsprechend intensiviert werden. 

 

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg ist für Rückfragen und Hinweise wie folgt erreichbar:
Telefon: 03675/871-590
E-Mail:  

 

Mehr unter www.kreis-sonneberg.de/afrikanische-schweinepest.

 

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