2G-Regelung für Besuche in der Schwimmhalle, in der Stadtbibliothek und in der Zeichenschule
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher der Schwimmhalle am Rennsteig, der Stadtbibliothek Neuhaus am Rennweg und der Zeichenschule im Ortsteil Lichte!
Ab dem 22. November 2021 gilt für Besuche in der Schwimmhalle, der Stadtbibliothek einschließlich der Zweigstellen in den Ortsteilen und in der Zeichenschule
die 2G-Regelung.
Sie erhalten Zutritt,
- wenn Sie einen vollständigen SARS-CoV-2-Impfnachweis oder
- wenn Sie einen gültigen Nachweis der Genesung nach einer SARS-CoV-2-Infektion
vorlegen können.
Ausnahmen:
Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie nicht gegen das Corona-Virus geimpft werden können, ist der Zutritt nach Vorlage eines negativen Testergebnisses eines Antigen-Schnelltestes gestattet, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Asymptomatische Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und noch nicht eingeschulte Kinder haben ohne Nachweise Zutritt. Asymptomatische Schüler, die den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Testkonzeptes (aus der Schule) erbringen, haben Zutritt.
Weiterhin müssen Sie einen qualifizierten Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen und den Mindestabstand einhalten.
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