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Quarantäne-Regelungen in Thüringen an die Omikron-Variante angepasst

In Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarungen vom 7. Januar 2022 hat der Freistaat Thüringen jüngst die Quarantäne-Regelungen in Thüringen an die Omikron-Variante angepasst (siehe Anhang bzw. Absonderungserlass_Omikron-Variante.pdf (tmasgff.de). Der Erlass trat bereits am 11. Januar 2022 in Kraft und gilt bis auf weiteres.

 

Wichtig ist diesbezüglich der Hinweis, dass die geänderten Quarantäne-Regelungen nur bei nachweislichem Vorliegen der Omikron-Variante gelten. Die übrigen Quarantäne-Bestimmungen des Freistaates Thüringen bleiben unberührt.

 

Mit Stand des 12. Januar 2022 (0 Uhr) wurden im Landkreis Sonneberg bislang neun Verdachtsfälle der Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen. Die Ausbreitung der Variante erstreckt sich in unserem Kreis bisher über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum und auf niedrigem Fallniveau. Die Betroffenen befinden sich noch in der Phase der aktiven Infektion bzw. Erkrankung. Das Gesundheitsamt Sonneberg kann folglich derzeit keine seriöse Aussage zu einer allgemeinen Tendenz der Krankheitsverläufe zur Omikron-Variante im Kreisgebiet treffen.

 

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Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Do, 13. Januar 2022

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