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PCR-Tests über DRK und Landratsamt

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

PCR-Tests über DRK und Landratsamt

 

Sonneberg, 7. April 2022 – Zum 31. März 2022 hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) ihr PCR-Testangebot eingestellt. Das heißt konkret, dass Termine zu PCR-Tests seitdem nicht mehr über die KVT unter der Rufnummer 116 117 vereinbart werden können.

 

Um für betroffene Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Sonneberg diesen Service weiter aufrechtzuerhalten, werden PCR-Tests nunmehr durch den DRK Sonneberger Kreisverband und das Landratsamt Sonneberg in Eigenregie koordiniert.

 

Asymptomatische Kreisbewohner, die aufgrund eines positiven Antigenschnelltests oder Selbsttests (Antigen-Test zur Eigenanwendung) einen PCR-Test wünschen, können sich an folgende Ansprechpartner wenden:

 

DRK Sonneberger Kreisverband

Terminvereinbarung zum PCR-Test

von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr

unter Telefon 03675 75 33 3-13

 

Landratsamt Sonneberg

Terminvereinbarung zum PCR-Test

täglich von 9 bis 12 Uhr (auch am Wochenende und an Feiertagen)

an der Corona-Hotline unter Telefon 03675 871 500

 

Wichtig: Personen mit typischen Covid-19-Symptomen (wie z.B. Geruchs- und Geschmacksverlust, Fieber, Schüttelfrost, Kopf-, Glieder- und Halsschmerzen, Atemprobleme) müssen sich zunächst grundsätzlich mit ihrer Hausärztin bzw. mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen abstimmen.  

 

Die Durchführung der vom DRK und vom Landratsamt vermittelten PCR-Abstriche für asymptomatische Kreisbewohner erfolgt in bewährter Form im

 

Testzentrum des DRK Sonneberger Kreisverband

Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 35

96515 Sonneberg.

 

Außerhalb der oben genannten Zeiträume erfolgt keine Terminvereinbarung.

 

Auch ist unter den genannten Rufnummern keine Befundauskunft möglich.

Diese erfolgt idealerweise über die Dianovis-App, die kostenlos heruntergeladen werden kann. Nach dem Abstrich erhalten Betroffene einen QR-Code, der über die App für eine umgehende Befundauskunft genutzt werden kann.

 

Qualifizierter Antigenschnelltest genügt bereits

Für den Nachweis einer Corona-Infektion genügt bereits ein positiver Antigenschnelltest, der durch eine infektionsschutzrechtlich befugte Person vorgenommen wurde. Darunter fallen auch Antigenschnelltests durch sogenannte Leistungserbringer (im Sinne von § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Testverordnung). Dies sind im Auftrag des Gesundheitsamtes tätige öffentliche Teststellen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen und die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren.

 

Sofern in diesem Fall für die sich daraus ergebende Absonderungspflicht eine behördliche Bescheinigung vom Gesundheitsamt gewünscht wird, kann diese von Betroffenen im Landkreis Sonneberg per E-Mail an bescheinigung@lkson.de angefordert werden.

 

Die Ausstellung eines Genesenenzertifikats setzt jedoch weiterhin den Infektionsnachweis durch einen PCR-Test voraus.

 

Bei positivem Selbsttest nun auch Antigenschnelltest möglich

Bisher war in Thüringen bei einem positiven Selbsttest die so getestete Person verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Nach der am 3. April 2022 in Kraft getretenen Fassung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung ist hierbei nun auch ein qualifizierter Antigenschnelltest zur Überprüfung des Selbsttests möglich.      

 

Wichtige Informationen für Infizierte und enge Kontaktpersonen finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de/coronavirus/absonderung.

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Do, 07. April 2022

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