Stadt auf den Bergen des Thüringer Waldes
 
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Hilfen und Unterstützung für Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbständige und Vereine

 

Nachfolgend stellen wir Informationen und Hinweise für Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler und Vereine bereit, die wegen der angeordneten Schließung ihrer Betriebe und Geschäfte finanzielle Hilfen oder Unterstützung benötigen. Soweit bekannt, sind Kontaktdaten oder Links zu externen Internetseiten aufgeführt.

 

Eine vollständige Übersicht über die Unterstützung der Bundesregierung finden Sie hier:

 

Maßnahmenpaket der Bundesregierung

 

Wenn Sie eine Stundung von fälliger Gewerbesteuer oder Grundsteuer bei der Stadt Neuhaus am Rennweg beantragen müssen, steht unten auch ein Word-Dokument bereit, welches Sie ausfüllen oder abändern können und anschließend auf dem Postweg an uns einsenden.

 

Land sichert finanzielle Hilfen für Thüringer Wirtschaft ab.

 

13.03.2020
Erstellt von Thüringer Finanzministerium

 

Finanzministerin Heike Taubert sagt in Bezug auf finanzielle Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen: „Mit den ausgeweiteten Bürgschaftsprogrammen für alle Thüringer Unternehmer, für kleine und mittelständische Unternehmen wie auch Freiberufler geben wir Rückendeckung in der aktuell schwierigen Situation. Die Bürgschaftsrisiken und Wirtschaftshilfen werden durch das Land finanziell abgesichert.

Zudem sind die Finanzämter Thüringen angehalten, schnell und unbürokratisch die beschlossenen steuerlichen Liquiditätshilfen umzusetzen. So können Steuern gestundet werden, Steuervorauszahlungen angepasst und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden.“

Finanzministerin Heike Taubert ruft in Schwierigkeiten geratene Unternehmerinnen und Unternehmer auf, sich an ihre berufsständischen Vertretungen und die Thüringer Aufbaubank zu wenden: „Vom freiberuflichen Musiker bis zum Messebauer, Handwerker oder Lieferanten, keine betroffene Unternehmerin und kein Unternehmer wird alleine gelassen.“

Informationen der Thüringer Aufbaubank:

 

www.aufbaubank.de/de/

 

Weitere Informationen der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen:

 

www.bundesfinanzministerium.de/

 

 

Die Thüringer Landesregierung sagt auch den einheimischen Unternehmen bestmögliche Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Krise zu. Die Bundesregierung hatte bereits in der vergangenen Woche ihre Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und das Kurzarbeitergeld flexibler gestaltet. Ministerpräsident Bodo Ramelow ergänzte, dass die Liquiditätssicherung für Thüringer Unternehmen, die durch die Corona-Krise Umsatzeinbußen und Zahlungsausfälle hinnehmen müssen, hohe Priorität für das Land habe. Der „Thüringer Konsolidierungsfonds“ wurde auf die gesamte gewerbliche Wirtschaft – einschließlich Dienstleistungen, Gastgewerbe und wirtschaftsnahe Freie Berufe – ausgeweitet und bereitet die Auflage eines zusätzlichen Liquiditätssicherungsprogramms vor. Das Thüringer Wirtschaftsministerium und die Thüringer Aufbaubank haben Hotlines geschaltet, die Fragen zur Liquiditätssicherung oder Beschäftigungssicherung beantworten.

 

Stand 17.03.2020

 

Thüringer Aufbaubank

Wir haben die wichtigsten Telefonnummern bei Fragen zu Wirtschaftshilfen für Unternehmen zusammengetragen.

Hotline für Unternehmen

Ihr Unternehmen ist wirtschaftlich von Corona betroffen? Unsere Kundenbetreuung beantwortet unter 0800 534 56 76 Ihre Fragen zu Förderprogrammen und Liquiditätshilfen.

Servicezeiten:
werktags von 8.30 Uhr bis 18 Uhr (Freitag bis 15 Uhr)

 

 

Anträge für die Soforthilfe bis 30.000,-€ für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis maximal 50 MA können bei der TAB VORAUSSICHTLICH ab heute, Montag 23.03.2020, 16:00 Uhr gestellt werden. Die TAB warnt in diesem Zusammenhang vor aktuell kursierenden falschen Anträgen auf Soforthilfe - diese werden nicht von der Thüringer Aufbaubank angenommen!

 

Das Antragsformular finden Sie unten unter Downloads.

 

Unter diesem Link finden Sie die Infos zur Soforthilfe sowie eine gute Grafik, die die aktuellen Hilfsangebote auf Landesebene übersichtlich zusammenfasst:

 

 

 

https://aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen/Finanzhilfen-und-Risikoentlastung

 

Hier die Links zur aktuellen Info auf Bundesebene und zur Unterstützung Betroffener:

 

Der Bund unterstützt ebenfalls und hat weitere Sofortmaßnahmen beschlossen, um die Wirtschaft zu stärken. Alles zusammen gefasst finden Sie hier:

 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894

 

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Tätigkeitsverbot einhalten muss und dadurch Verdienstausfall erleidet, kann gegebenenfalls Entschädigung beantragen:

 

Merkblatt siehe unten zum Download.

 

Der Wirtschaftsspiegel Thüringen hat eine Seite online gestellt, bei der alle wichtigen Informationen nochmal zusammengefasst sind.

 

https://www.wirtschaftsspiegel-thueringen.com/nachrichten/news-details/archive/2020/march/15/article/informationen-zum-corona-virus.html

 

 

Die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben.

Bundesminister Hubertus Heil:

Die deutschen Unternehmen und die Beschäftigten brauchen jetzt unsere volle Unterstützung. Neben der Gesundheit der Menschen müssen wir deshalb auch ihre Arbeitsplätze schützen. Dazu haben wir in der vergangenen Woche kurzfristig ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht.

Wir erleichtern jetzt den Zugang zu Kurzarbeitergeld, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt. Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt schon die verbesserte Kurzarbeit beantragen können.

Das heißt konkret, dass nur noch 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen (statt bisher 1/3) und den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet werden. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Die Agenturen für Arbeit vor Ort sind für alle Unternehmen der Ansprechpartner. Mein Ziel ist es, das die Unternehmen in diesen Zeiten ihre Leute an Bord halten. Dafür haben wir jetzt die Voraussetzungen geschaffen.

Unternehmen bekommen in dieser besonderen Situation Unterstützung, damit sie Entlassungen vermeiden und sie zusammen mit ihren Beschäftigten nach der Krise unmittelbar wieder durchstarten können. So sichern wir gemeinsam Arbeitsplätze. Dazu werden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:

  • Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.

  • Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.

  • Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.

  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit vor Ort.

 

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 


IHK SÜDTHÜRINGEN

 

Am 2. April 2020 wurde das Antragsformular für die Beantragung der Corona-Soforthilfen des Bundes freigeschaltet. Das Soforthilfeprogramm richtet sich an kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die aufgrund der Corona-Pandemie in ihrer Existenz gefährdet sind.

Das Soforthilfeprogramm des Bundes ergänzt das Thüringer Programm und umfasst unterschiedliche Zuschusssummen je nach Beschäftigtenzahl. Beide Mittel sind aufeinander abgestimmt und werden nicht kumuliert. D.h. Unternehmen erhalten den Maximalbetrag der für sie zutreffenden Beschäftigtenzahl.

Zuständig für die Bescheidung ist die Thüringer Aufbaubaubank (TAB). Wir unterstützen Sie im Antragsverfahren, prüfen Ihren Antrag auf Plausiblität und Vollständigkeit und leiten diesen umgehend an die TAB weiter.

Unser Corona-Hotline-Team steht weiterhin bei der Antragstellung zur Seite, sollte es Probleme beim Ausfüllen geben.

Dieser Newsletter informiert Sie über einige Neuerungen im Antragsverfahren.

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer IHK Südthüringen


 

Höhe der Soforthilfen vom Bund

Der Bund stellt 50 Milliarden Euro Soforthilfen bereit. Dieses Soforthilfeprogramm beinhaltet finanzielle Soforthilfen (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten. Die Höhe der Soforthilfen beziffert sich wie folgt:

  • Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 Euro
  • Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 Euro

Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu 10 Beschäftigten.

Für Unternehmen ab 11 Beschäftigten greift dann das Thüringer Programm:

  • Bis zu 25 Beschäftigte: max. 20.000 Euro
  • Bis zu 50 Beschäftigte: max. 30.000 Euro

 

Die Beantragung erfolgt online über die Website der TAB.

Wir erklären hier, wie Sie den Antrag korrekt stellen. Anträge sind bis spätestens 31. Mai 2020 einzureichen.

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die Ihren Antrag vor dem 2. April 2020 gestellt haben, erhalten die Differenzzahlung für das Bundesprogramm mit einiger zeitlicher Verzögerung. Die TAB wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und weitere Unterlagen für das Bundesprogramm anfordern. Reichen Sie die Unterlagen bitte erst nach Aufforderung der TAB ein.

 

Soforthilfe beantragen

Die Thüringer Wirtschaftskammern unterstützen das Antragsverfahren durch die Vorprüfung der Anträge, um eine möglichst schnelle Antragsbearbeitung sicherzustellen.

Als gewerbliches Unternehmen und IHK-Mitglied können Sie Ihren Antrag auf Soforthilfe direkt bei Ihrer zuständigen IHK stellen. Handwerksbetriebe senden Ihren Antrag an die für sie zuständige Handwerkskammer. Freiberufler, Künstler oder Firmen aus dem Gesundheitswesen können Ihren Antrag direkt bei der TAB einreichen.

Der Antrag auf Soforthilfe ist nahezu problemlos auszufüllen. Die Ansprechpartner der IHK Südthüringen stehen Ihnen bei der Antragstellung zur Seite, sollten Sie Probleme beim Ausfüllen haben.

Antragsverfahren

  1. Füllen Sie das Antragsformular auf der Website der TAB vollständig aus! Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihren IHK-Ansprechpartner wenden.
  2. Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus. Unterschreiben Sie den Antrag!
  3. Kopieren Sie Ihre Gewerbeanmeldung. Einzelunternehmen und Angehörige Freier Berufe benötigen zusätzlich die Kopie Ihres Personalausweises.
  4. Lesen Sie die Informationen zum Schutz Ihrer Daten gründlich durch.
  5. Scannen Sie die Unterlagen vollständig ein und senden Sie diese per E-Mail als PDF* an:
    soforthilfe-corona@suhl.ihk.de
  6. Alternativ können Sie die Unterlagen per Post an folgende Adresse senden:
    Industrie- und Handelskammer Südthüringen
    Postfach 30 02 40
    98502 Suhl

* Bitte keine Fotos, Bilddateien oder Faxe senden.

HINWEIS: Bitte reichen Sie Anträge nicht doppelt bei Ihrer Kammer und bei der TAB ein! Doppelte Anträge werden aussortiert und nicht bearbeitet.

Die IHK Südthüringen führt eine sorgfältige Vorprüfung Ihres Antrags durch und sendet diesen im Anschluss an die TAB. Nach Vorprüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Information, dass Ihr Antrag nun zur Bearbeitung bei der TAB vorliegt. Wir garantieren Ihnen eine schnelle Bearbeitung.

Weitere Informationen zum Corona-Soforthilfeprogramm des Freistaates erhalten Sie auch auf der Website der TAB.

Nutzen Sie zum Ausfüllen des Antrags auch unsere Hilfestellungen oder schauen Sie auf die Hilfe-Seite der TAB.


 

Wichtige Fristen im Energie- und Umweltbereich

 

Termine und Fristen zu Melde-, Prüf-, Anzeige- oder Registrierungspflichten rücken in Zeiten der Corona-Pandemie in den Hintergrund. Viele davon sind kaum einzuhalten. Der DIHK empfiehlt, die Termine auch dann wahrzunehmen, wenn die Meldung nicht vollständig ist oder Schätzungen enthält.

Wir möchten Sie auf die wichtigsten Termine hinweisen. Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Energie- bzw. Umweltbereich finden Sie hier:


 

IHK-Corona-Hotline und Ratgeber-Website

 

Zur Beratung von Unternehmen hat die IHK Südthüringen eine Corona-Hotline eingerichtet. Die Hotline ist montags bis freitags in der Zeit von
8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Tel. +49 3681 362-222
corona-hotline@suhl.ihk.de

 

Unter www.suhl.ihk.de/coronavirus finden Sie zudem Infos, FAQs und Tipps zu behördlichen Anordnungen, Arbeitsrecht und Kurzarbeit, Liquidität und finanziellen Hilfen, Geschäftsbetrieb sowie IHK-Prüfungen. Das Informationsangebot wird kontinuierlich aktualisiert.


COVID 19: Tiefensee: Land weitet Corona-Schutzschirm auf gemeinnützige Einrichtungen im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich aus

01.04.2020

Hilfsprogramm lehnt sich an Wirtschaftssoforthilfe des Landes an

Das Land weitet sein Corona-Soforthilfeprogramm aus. Das Thüringer Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung grünes Licht dafür gegeben, dass künftig auch gemeinnützige Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit sowie gemeinnützige Unternehmen oder Stiftungen in den Bereichen Soziales, Jugend, Bildung, Sport, Kunst, Kultur und Medien Unterstützung des Landes und des Bundes bei der Bewältigung der momentanen Krise erhalten. Profitieren können davon beispielsweise Bildungsträger, Museen, Sportvereine, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Theater und Orchester, Pflegedienste, Behindertenwerkstätten etc. Die Finalisierung des Antragsformulars wird kurzfristig abgeschlossen. Die Antragstellung für die Hilfen kann ab der kommenden Woche bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) erfolgen.

„Gerade die vielen gemeinnützigen Vereine, Non-Profit-Organisationen und öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen, die oftmals vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder und Unterstützer leben, sind massiv von den Auswirkungen der derzeitigen Krise betroffen, weil ihnen die Einnahmen wegbrechen“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee, der die Abstimmungen zu dem Hilfspaket koordiniert hatte. Mit dem Soforthilfeprogramm wolle das Land deshalb dafür sorgen, dass die gut ausgebauten und diversifizierten Strukturen der gemeinnützigen Träger in Thüringen keinen nachhaltigen Schaden erlitten.

Das „Soforthilfeprogramm Gemeinnützige Träger“ ist auf Antragsteller mit wirtschaftlicher Tätigkeit beschränkt, die durch die Corona-Krise aufgrund wegfallender Einnahmen in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind, und lehnt sich weitgehend an die Regelungen im Landes-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft an. Wie dort belaufen sich die Fördersummen – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) – auf bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte), 10.000 (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte). Bei der Berechnung der Beschäftigten wird die spezifische Art der Beschäftigung bei derartigen Trägern Berücksichtigung finden. So sollen beispielsweise auch Honorarkräfte, Absolventen Freiwilliger Sozialer oder Ökologischer Jahre sowie Projektbeschäftigte in die Berechnung einbezogen werden.

Medieninformation 32/2020

Erfurt, 15. April 2020

 

Corona-Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen

 

Der Freistaat Thüringen hat eine Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen an gemeinnützige Thüringer Einrichtungen und Organisationen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie 2020 erlassen.

 

Thüringens Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, der Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter, sowie Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, unterzeichneten mit Wirkung vom 14. April 2020 das Förderprogramm für ihre jeweiligen Häuser.

 

Mit der Bestimmung wird jetzt auch ein Soforthilfeprogramm für privatrechtlich organisierte gemeinnützige Thüringer Einrichtungen sowie Träger aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien aufgelegt, das sich an diejenigen richtet, die von der Soforthilfe des Bundes und des Freistaats Thüringen bislang nicht erfasst werden.

 

Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff erklärt: „Mit dem erweiterten Sofortprogramm können weitere Corona-Notlagen erfasst und die notwendige Unterstützung in den Bereichen der Kunst und Kultur geleistet werden. Museen, freie Theater, soziokulturelle Zentren und andere gemeinnützige Kulturanbieter wie auch Programmkinos und Filmfestivals können einen Teil ihrer Einnahmeausfälle durch die Soforthilfe kompensieren. Die Thüringer Staatskanzlei unternimmt alle Anstrengungen, um den wirtschaftlichen Schaden für die Kultur und die Medien durch die COVID19-Pandemie abzufedern. Wir sind an der Seite der Kulturschaffenden und suchen nach Möglichkeiten, um die Zukunft der kulturellen Infrastruktur im Freistaat in all ihrer Vielfältigkeit zu sichern.“

 

Der Thüringer Bildungsminister Helmut Holter ergänzt: „Ich freue mich, dass wir analog der Hilfen für die Thüringer Wirtschaft nun auch ein Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Thüringer Einrichtungen und Organisationen starten können, um finanzielle Notlagen und Schäden infolge der Corona-Pandemie zu mindern. Ich bin optimistisch, dass wir gemeinsam diese schwierige Zeit meistern. Für die vielen Sportvereine, freie Träger der Jugendhilfe, der Erwachsenenbildung, aber zum Beispiel auch die Thüringer Schullandheime ist die nun geschaffene Möglichkeit, an der Soforthilfe teilhaben zu können, eine gute Nachricht.“

 

Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsministerin Heike Werner wies auf die Bedeutung der sozialen Infrastruktur und deren notwendigen Erhalt hin. Viele Beratungsstellen im sozialen- und im Gesundheitsbereich seien gerade in dieser Zeit und den kommenden Monaten wichtig, um den Menschen in Notlagen Unterstützung gewähren zu können. Ferner sei es notwendig, die in Thüringen vorhandene gute Trägerstruktur im Bereich Arbeitsmarkt und berufliche Bildung in der Krise zu unterstützen, um deren Arbeit auch weiterhin zu gewährleisten.

 

Die Soforthilfe wird als Billigkeitsleistung zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage gewährt, die durch die Corona-Krise vom Frühjahr 2020 entstanden ist. Reichen fortlaufende Einnahmen des Antragsstellers voraussichtlich nicht aus, um Verbindlichkeiten in den folgenden drei Monaten, wie beispielsweise für Mieten oder Betriebskosten zu decken und kommt es in Folge dessen zu einem Liquiditätsengpass, ist die Antragsstellung und Unterstützung möglich.

 

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss einmalig pro Unternehmen gewährt.  Die Höhe der Billigkeitsleistung ist nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt. Neben den angestellten Beschäftigten werden Auszubildende sowie geringfügig Beschäftigte (Minijobber) über die jeweiligen Stundenanteile ebenfalls berücksichtigt. Einrichtungen ohne vorgenannte Beschäftigte gelten als Unternehmen bis fünf Beschäftigte.

 

Folgende Zuschüsse werden als Billigkeitsleistungen bis zu folgenden Höhen gewährt:

 

bis 9.000 EUR                    für Unternehmen bis fünf Beschäftigte

bis 15.000 EUR                  für Unternehmen mit sechs bis zehn Beschäftigten

bis 20.000 EUR                  für Unternehmen mit elf bis 25 Beschäftigten

bis 30.000 EUR                  für Unternehmen mit 26 bis 50 Beschäftigten.

 

Die Soforthilfen können ab heute, den 15. April beantragt werden.

Alle Voraussetzungen zur Beantragung der Soforthilfe finden Sie unter www.gfaw-thueringen.de/corona-soforthilfe. Die Anträge auf Gewährung sind bis zum 31.Mai 2020 an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW)  zu richten, die die Anträge prüft und bearbeitet. Die Bewilligung erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank (TAB). Das Programm und die Möglichkeit der Beantragung starten in Kürze.

 

 

20.04.2020

45 Millionen Euro Unterstützung insbesondere für Gastronomie und Hotellerie

 

Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee kündigt weitere Unterstützung für Dienstleistungsunternehmen an, die durch die aktuellen Corona-Regelungen in besonderen Maße in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Dies gelte insbesondere für das Hotel- und Gaststättengewerbe. „Wir haben 45 Millionen Euro für die Existenzsicherung von Dienstleistungsunternehmen eingeplant, die aufgrund der Corona-Pandemie von Schließungen betroffen sind“, so Tiefensee.

 

Darüber hinaus bräuchten die Unternehmen einen Fahrplan, wann und unter welchen Bedingungen wieder geöffnet werden kann. „Gerade die Gastronomiebetriebe und die Hotellerie gehören zu den ersten, die angesichts der Krise schließen mussten – und wissen nach wie vor nicht, wie es weitergehen soll“, sagte der Minister. Deshalb gebe es in der Branche bundesweit inzwischen massive Existenzängste. „Allein in Thüringen steht der Fortbestand von bis zu 50 Prozent der gastgewerblichen Unternehmen auf dem Spiel“, so Tiefensee. „Das Thema gehört ganz dringend auf die Tagesordnung der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Ende April. All diejenigen Betriebe, die jetzt noch ganz und zu großen Teilen geschlossen sind, brauchen eine Perspektive.“

Tiefensee stellte sich zugleich hinter die Ankündigung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vom Wochenende, weitere Unterstützung für die besonders betroffenen Branchen bereitzustellen, zu denen die Gastronomie mit Sicherheit gehöre. Gegebenenfalls müsste eine Abstimmung mit dem Bund stattfinden, um möglichst einheitliche Regelungen für die Unterstützung des Dienstleistungs- und Gastgewerbes sicherzustellen. Das Programm solle nach Schaffung der notwendigen finanziellen und förderrechtlichen Voraussetzungen noch im Mai starten.

Neben dem Thüringer Rettungsschirm für Unternehmen, der Soforthilfe, Unternehmerkredite und Bürgschaften umfasst, bietet das Land für Gastronomie und Hotellerie finanzielle Unterstützung für die Zahlung der Azubi-Gehälter, da das Kurzarbeitergeld erst nach sechs Wochen Lohnfortzahlung möglich ist. Mit der Onlineseite www.thueringenpackts.de hat das Land eine Plattform geschaffen, auf der Gastronomiebetriebe etwa bestimmte Angebote für Lieferservices bekannt machen können.
 

 

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