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Friseurbetriebe dürfen ab 04.05.2020 wieder öffnen

Ab Montag, dem 04.05.2020, dürfen Friseurbetriebe in Thüringen wieder öffnen.

Zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus sind strenge Hygieneauflagen und -vorschriften einzuhalten und umzusetzen.

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat eine Branchenregelung für Friseurbetriebe erlassen, die nachstehend zum Download zur Verfügung steht.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Do, 30. April 2020

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