Friseurbetriebe dürfen ab 04.05.2020 wieder öffnen
Ab Montag, dem 04.05.2020, dürfen Friseurbetriebe in Thüringen wieder öffnen.
Zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus sind strenge Hygieneauflagen und -vorschriften einzuhalten und umzusetzen.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat eine Branchenregelung für Friseurbetriebe erlassen, die nachstehend zum Download zur Verfügung steht.
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