Eingeschränkte Sprechzeit bei Grundsicherung der Kreisverwaltung
PRESSEINFORMATION
des Landkreises Sonneberg
Im Sinne der dringlichen Antragsbearbeitung wird die Sprechzeit im Sachbereich Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt des Landratsamtes auf einen Wochentag (dienstags) reduziert.
Sonneberg, 31. März 2025 – Im Sachbereich Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt des Amtes für Teilhabe und Soziales des Landratsamtes Sonneberg gibt es derzeit längerfristige Personalengpässe. Die Kreisverwaltung reagierte hierauf bereits durch personelle Unterstützung aus dem Jobcenter. Im Sinne einer zügigen Antragsbearbeitung für die betreffenden Bürgerinnen und Bürger ist es ergänzend notwendig, die Sprechzeiten im Sachbereich deutlich einzuschränken. Durch die zeitliche Entlastung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der persönlichen Beratung kann ihre Arbeitszeit effektiver für die Bearbeitung der Sozialhilfeanträge genutzt werden.
Im Ergebnis entfallen bis auf Weiteres im Sachbereich Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt die sonst üblichen Sprechzeiten montags, mittwochs, donnerstags und freitags. Zeitfenster für persönliche Beratungen mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind ausschließlich dienstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr.
Während der eingeschränkten Sprechzeit kann es gegebenenfalls zu längeren Wartezeiten kommen. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Beachtung gebeten.
Ausführliche Informationen zu den beiden betreffenden Sozialleistungen – darunter Verfahrensgrundlagen und -ablauf, Voraussetzungen, Bearbeitungsdauer, Rechtsgrundlagen inklusive der Antragsformulare – finden die Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg unter www.kreis-sonneberg.de > Bürgerservice > Leistungen nach Kategorien > Soziales. Auch über die Suchfunktion der Internetseite kommt man zu den zwei betreffenden Sozialleistungen Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Antragsunterlagen können außerhalb der Sprechzeiten postalisch oder per E-Mail an übermittelt werden.
Veränderte Sprechzeiten des Amtes für Teilhabe und Soziales, Sachgebiet Soziales und Existenzsicherung, Sachbereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt ab 1. April 2025:
Montag: keine Sprechzeiten
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: keine Sprechzeiten
Freitag: keine Sprechzeiten
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