Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Neuhaus/ Lauscha
Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossen findet am
21.05.2025 um 18.00 Uhr
im Gasthaus „Waldstüble“ in Ernstthal, Telleweg 27 statt.
Tagesordnung
Begrüßung
Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
Feststellung der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen anhand des Jagdkatasters
Bericht des Kassenführers
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes
Beschluss der Jagdsatzung
(Der Entwurf der Jagdsatzung liegt vom 05.05.2025 bis 19.05.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 216, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg zu den Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch von 07.15 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 07.15 bis 18.00 Uhr und Freitag von 07.15 bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.)
Beschluss über den Reinertrag der Jagd
Jahresabschussplan der Pächter
Sonstiges
Schlusswort
Die Versammlung der Jagdgenossen ist nicht öffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft hat sich jeder Jagdgenosse mit einem gültigen Personaldokument zu legitimieren. Jeder Jagdgenosse, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann entsprechend der Satzung der Jagdgenossenschaft einen Vertreter durch schriftliche Vollmacht bestimmen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.
Name, Vorname, Anschrift des Vollmachtgebers
Name, Vorname, Anschrift des Vollmachtnehmers
Vertretene Fläche (Flurstücks-Nummer und Gemarkung)
Erklärung des Vollmachtgebers, dass der Vollmachtnehmer zur Vertretung bei der Mitgliederversammlung ermächtigt ist
Ort und Datum der Vollmachtserteilung
Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls mit einem gültigen Personaldokument zu legitimieren.
Für die Registrierung der Anwesenheit ist wegen der erforderlichen Rechtssicherheit von den Jagdgenossen, auch im Falle einer Vollmacht, ein gültiger Grundbuchauszug oder ähnliches zur Einsichtnahme vorzulegen.
Vera Weber
-Jagdvorsteher-
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes
Mi, 19. März 2025
Der Wertstoffhof im Bauhof, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg ist wie folgt ...