Erinnerung an Pflichtumtausch der Führerscheine
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Sonneberg informiert:
Sonneberg, 25. Juni 2025
Nachdem zunächst Papierführerscheine betroffen waren, besteht jetzt der verpflichtende Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Scheckkartenführerscheine.
Ihr Geburtsjahr liegt vor 1953? Dann gilt: Umtausch erst bis 19. Januar 2033, ganz gleich ob Papier oder Plastikkarte.
Sie sind im Besitz eines Führerscheins im Kartenformat (Plastekarte) von 1999 bis 2001? Dann gilt: Umtauschpflicht bis spätestens 19. Januar 2026.
Folgende Umtauschfristen gelten für alle ab 1999 ausgestellten Scheckkartenführerscheine:
Ausstellungsjahr Führerschein (Plastekarte) | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Wie läuft der Umtausch ab?
Zuständig ist bundesweit die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Eine persönliche Antragstellung ist erforderlich.
Im Landratsamt Sonneberg erfolgt der Umtausch ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung unter https://www.kreis-sonneberg.de/buergerservice/online-terminvergabe/
Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde unter nachfolgenden Telefonnummern: 03675/871-503, 03675/871-490, 03675/871-477, 03675/871-280.
Papierführerscheine und Scheckkartenführerschein
(Foto LRA SON M. Volk)
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