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Erinnerung an Pflichtumtausch der Führerscheine

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Sonneberg informiert:

 

Sonneberg, 25. Juni 2025 

 

Nachdem zunächst Papierführerscheine betroffen waren, besteht jetzt der verpflichtende Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Scheckkartenführerscheine

 

Ihr Geburtsjahr liegt vor 1953? Dann gilt: Umtausch erst bis 19. Januar 2033, ganz gleich ob Papier oder Plastikkarte.

 

Sie sind im Besitz eines Führerscheins im Kartenformat (Plastekarte) von 1999 bis 2001? Dann gilt: Umtauschpflicht bis spätestens 19. Januar 2026.

 

Folgende Umtauschfristen gelten für alle ab 1999 ausgestellten Scheckkartenführerscheine: 

 

Ausstellungsjahr Führerschein (Plastekarte)Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

 

Wie läuft der Umtausch ab?

Zuständig ist bundesweit die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Eine persönliche Antragstellung ist erforderlich. 

 

Im Landratsamt Sonneberg erfolgt der Umtausch ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung unter https://www.kreis-sonneberg.de/buergerservice/online-terminvergabe/

 

Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde unter nachfolgenden Telefonnummern: 03675/871-503, 03675/871-490, 03675/871-477, 03675/871-280. 

 

 Papierführerscheine und Scheckkartenführerschein_Foto LRA SON M.Volk 

Papierführerscheine und Scheckkartenführerschein
(Foto LRA SON M. Volk)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Do, 03. Juli 2025

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