Corona-Tests für Reiserückkehrer und Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Kostenlose Corona-Tests für Reiserückkehrer

 

Bundesgesundheitsministerium erweitert Test-Verordnung

 

Sonneberg, 04. August 2020 – Gemäß der Erweiterung der Test-Verordnung des Bundes können sich asymptomatische Reiserückkehrer aus dem Ausland innerhalb von 72 Stunden kostenlos testen lassen. Rückkehrer aus Risikogebieten sollen künftig zu einem Corona-Test verpflichtet werden.

 

Aus Risikogebieten nach Deutschland einreisende Personen sind verpflichtet, sich umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und sich für zwei Wochen in häusliche Isolierung zu begeben. Eine Aufhebung der Quarantäne kann bisher erwirkt werden, in dem man einen im Ausland durchgeführten negativen Corona-Test oder ein in Deutschland zertifiziertes, negatives Testergebnis nach der Einreise einreicht. Der im Ausland entnommene Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss in Verbindung mit einem ärztlichen Zeugnis auf Deutsch oder in vereidigter Übersetzung vorgelegt werden.

 

Nun kann sich jeder, der außerhalb der Bundesrepublik nach Deutschland einreist, binnen 72 Stunden kostenfrei auf das SARS-CoV-2-Virus testen lassen - das heißt auch Einreisende aus Nicht-Risikogebieten. Ein entsprechender Auslandsaufenthalt kann durch einen glaubhaften Nachweis wie beispielsweise einen Boarding-Pass, ein Ticket oder eine Hotelrechnung belegt werden.

 

Einreisende aus Risikogebieten, die mit Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus zurückkehren, müssen sogenannte Aussteigekarten ausfüllen. Diese werden an die Gesundheitsbehörden am Wohnort bzw. Zielort der Reisenden in Deutschland weitergegeben. Zuständige Behörden führen grenznah Stichprobenkontrollen bei der Einreise per Auto oder Zug durch.

 

Eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten soll noch diese Woche eingeführt werden. Entweder muss sich die betroffene Person 48 Stunden vor der Einreise oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen. An vielen Flughäfen, Bahnhöfen sowie Knotenpunkten gibt es unterdessen Testzentren. Alternativ können Rückkehrer auch einen Test beim zuständigen Gesundheitsamt oder beim Hausarzt mit telefonischer Anmeldung durchführen lassen. Unter der 116 117 kann man sich zudem informieren, wo man einen Test in Wohnortnähe machen kann.

 

Da ein negatives Testergebnis nur eine Momentaufnahme darstellt, sollte ein weiterer Test nach fünf bis sieben Tagen wiederholt werden. Die Kosten für den ersten als auch für den zweiten Test werden im Rahmen der Testverordnung des Bundes über den erhöhten Zuschuss zur Krankenversicherung übernommen.

 

Zudem sind Labore weiterhin verpflichtet, positive Testergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Reisende, die einen im Ausland durchgeführten Test mit einem positiven Ergebnis erhalten haben, müssen unverzüglich das Gesundheitsamt selbstständig informieren. Ebenso sollten alle Rückkehrer das Eintreten von typischen Symptomen einem Arzt und dem Gesundheitsamt melden.

 

Im Landkreis Sonneberg müssen die Quarantäne-Regeln bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses eingehalten werden. Lokale Behörden werden stichprobenartig die Einhaltung der häuslichen Isolierung kontrollieren. Verstöße gegen die Meldepflicht, die Pflichten zur Testung und Nachweiserbringung sowie Einhaltung der Quarantäne werden mit Bußgeldern geahndet.

 

Für Rückfragen ist die Hotline für Reiserückkehrer aus Risikogebieten montags bis sonntags, jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr freigeschaltet. Die telefonische Hilfe erhalten Bürgerinnen und Bürger unter 03675 / 871 500. Neben der verpflichtenden Rückmeldung können sich Reisende auch im Vorfeld einer anstehenden Reise in ein Risikogebiet informieren und beraten lassen.

 

Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.

 

12.08.2020 

Zum Download finden Sie unten die Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten des Bundes, welche am 08.08.2020 in Kraft getreten ist. Beigefügt finden Sie ein Infoblatt für Einreisende, die sogenannte „Aussteigekarte“ und die Anordnungen des Bundesgesundheitsministerium zur Testpflicht-Verordnung zur Kenntnis.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Mi, 12. August 2020

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