IHK Newsletter - Spezial zur Thüringer Zwischenfinanzierung
IHK Newsletter - Spezial zur Thüringer Zwischenfinanzierung
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
während versprochene Corona-Hilfen nur schleppend fließen, gehen immer mehr Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomiebetriebe infolge andauernder Schließungen auf dem Zahnfleisch. Doch es gibt Hoffnungszeichen:
Die Thüringer Aufbaubank stellt speziell für die Dienstleistungswirtschaft und den Einzelhandel ein zinsloses Darlehen bis zur Auszahlung der Überbrückungshilfe III bereit. Diese kann seit Mittwoch, 10. Februar 2021, beantragt werden – erste Abschläge sollen bereits am 15. Februar 2021 erfolgen. Das heißt: Corona-gebeutelte Unternehmerexistenzen erhalten kurzfristig doch noch die so dringend benötigte Liquidität. Unser nachdrückliche Appell trägt damit Früchte!
Doch für welche Finanzierung entscheiden? Als bester Lotse empfiehlt sich hier der Steuerberater. Unser Tipp: Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III, haben allerdings noch nicht alle Unterlagen zusammen oder Ihr Steuerberater kann derzeit Ihren Antrag auf Überbrückungshilfe III nicht vollumfänglich bearbeiten? Dann ist die Zwischenfinanzierung für Sie die richtige Wahl.
Details zu beiden Förderprogrammen lesen Sie in diesem Newsletter-Spezial.
Bleiben Sie zuversichtlich – wir unterstützen Sie dabei!
Ihre IHK Südthüringen
Hintergrund zum Programm
Damit Unternehmen und Solo-Selbstständige die Zeitspanne bis zur Auszahlung der Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe überstehen, wurde ein unbürokratisch in Anspruch zunehmendes Programm mit schneller Auszahlung geschaffen: "Corona Ü-III Zwischenkredit". Hinter dem Titel verbrigt sich das bereits am Markt befindliche Förderprogramm "Corona 800" in der "Corona-Spezial-Variante" mit folgenden wesentlichen Unterschieden:
die Antragsfrift ist auf eine Woche verkürzt
die Thüringer Aufbaubank (TAB) aktiviert zusätzliche Personalressourcen, um mehr als 1.000 Anträge pro Woche zu bewilligen
Das Programm soll zunächst ein Volumen von 20 Mio. Euro haben.
Unternehmen und Solo-Selbstständige der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Voraussetzung: Ihr Unternehmen ist zahlungsfähig und nicht insolvenzgefährdet.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Solo-Selbstständige ohne Gewerbeanmeldung
Solo-Selbstständige, die im Bundesprogramm weder für die Überbrückungshilfe noch für die Neustarthilfe antragsberechtigt sind
Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Unternehmen des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens
Gemeinnützige Unternehmen
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als zinsloses Darlehen gewährt. Die Auszahlung erfolgt zeitnah nach Antragsstellung.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Darlehensmindestbetrag beträgt 1.000 Euro.
Unternehmen erhalten bis zu 50.000 Euro (0% Zins p.a.).
Solo-Selbstständige bekommen bis zu 5.000 Euro (0% Zins p.a.).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Beantragung erfolgt ausschließlich elektronisch über die TAB-Seite. Der ausgefüllte Antrag muss vom Steuerberater geprüft und bestätigt werden. Dies ist sowohl für Unternehmen als auch Solo-Selbstständige obligatorisch.
Der rechtsverbindlich unterzeichnete und vom Steuerberater bestätigte Antrag wird postalisch an die TAB verschickt.
Antragsnehmer sollen für die Rückzahlung des Darlehens die Abschläge bzw. vollständig gezahlten Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe III nutzen.
Gute Zwischenbilanz für Corona-Hilfen
Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee verwies darauf, dass bei allen anderen Hilfsprogrammen des Bundes Auszahlungen an Unternehmen inzwischen mit Hochdruck liefen. So sind in der Überbrückungshilfe II bereits 90 Prozent, in der Novemberhilfe knapp 76 Prozent aller beantragten Mittel ausgezahlt worden.
Als problematisch erweise sich lediglich die Überbrückungshilfe III, die erst seit 10. Februar 2021 mit Abschlagszahlungen beantragt werden kann.
Mit diesem Förderprogramm sollen Unternehmen aller Branchen sowie hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige und Freiberufler unterstützt werden.
Der Antrag zur Überbrückungshilfe III kann ab sofort gestellt werden. Hier geht es zur Antragstellung.
Der Förderzeitraum erstreckt sich von November 2020 bis Juni 2021. Allerdings sind Unternehmen, die November- bzw. Dezemberhilfe erhalten haben, für diese beiden Monate nicht antragsberechtigt.
Zuschüsse werden zu den monatlichen betrieblichen Fixkosten abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 erstattet (wie auch bei der Ü II).
Solo-Selbstständige können alternativ zur Fixkostenerstattung für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 eine einmalige Betriebskostenpauschale – die sogenannte Neustarthilfe – in Höhe von bis zu 50 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes im Jahr 2019 bis max. 7.500 Euro erhalten.
Zur Beratung von Unternehmen steht Ihnen weiterhin die Corona-Hotline der IHK Südthüringen zur Verfügung.
Die Hotline ist montags bis freitags zu unseren Geschäftszeiten erreichbar.
Tel. +49 3681 362-222
Unter www.suhl.ihk.de/coronavirus finden Sie zudem Infos, FAQs und Tipps zu behördlichen Anordnungen, Arbeitsrecht und Kurzarbeit, Liquidität und finanziellen Hilfen, Geschäftsbetrieb sowie Aus- und Weiterbildung. Das Informationsangebot wird kontinuierlich aktualisiert.
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