Kindergärten und Grundschulen seit 22.02.2021 wieder im eingeschränkten Regelbetrieb

Seitens des Landratsamtes Sonneberg wurde am 25.02.2021 eine aktuelle Information des Thüringer Bildungsministeriums (TMBJS) weitergeleitet:

 

Aufgrund einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Sonneberg unter dem Schwellenwert von 100 kann nach abschließender Einschätzung des TMBJS für die Schulen im Kreisgebiet die schrittweise Öffnung ab 1. März 2021 auch für die übrigen Klassenstufen (ab 7. Klasse) vorbereitet werden. Die Klassenstufen 5 und 6 wechseln entsprechend Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung unabhängig von der Inzidenz ab 1. März 2021 in Stufe Gelb und bereiten die Schulöffnung vor.

 

 

 

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Hinweis zur erweiterten Maskenpflicht ab 15 Jahren

Sonneberg, 19. Februar 2021 – Ab Montag, dem 22. Februar 2021, öffnen auch im Landkreis Sonneberg schrittweise Schulen und Kindergärten in Abhängigkeit des lokalen Infektionsgeschehens. Insofern wird auch die Schülerbeförderung im Kreisgebiet wieder hochgefahren. Aus diesem Anlass weist das Landratsamt Sonneberg auf die gegenwärtigen Bestimmungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Schülerinnen und Schüler hin, die insbesondere auch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gelten.

 

Gemäß der geltenden Thüringer Corona-Grundverordnung besteht grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs sowie in Geschäften mit Publikumsverkehr.

 

Hiervon ausgenommen sind unter anderem Kinder bis zum Alter von sechs Jahren.

 

Als Mund-Nasen-Bedeckung können selbst genähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase verwendet werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung soll eng anliegen und gut sitzen.

 

In der geltenden Neufassung der Thüringer Sondereindämmungsverordnung – die parallel und ergänzend zur Grundverordnung in Kraft ist – wurden die Bestimmungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nochmals erweitert.

 

So ist für alle Personen ab 15 Jahren das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken verpflichtend in Geschäften und Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr, im ÖPNV, bei Gottesdiensten, bei der theoretischen und praktischen Fahrschulausbildung, bei Sitzungen kommunaler Gremien sowie in Arztpraxen oder ähnlichen medizinischen Einrichtungen.

 

Daher müssen auch Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren unter anderem in geschlossenen Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs – und damit auch im Schulbus – eine qualifizierte Gesichtsmaske verwenden.

 

Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.

 

Grafik zur erweiterten Maskenpflicht

 

Gemeinsame Medieninformation

 

19.02.2021

 

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

 

 

Keine Öffnung von Kindergärten und Schulen in Corona-Hotspots

 

Bildungseinrichtungen müssen bei Inzidenzwerten von über 200 geschlossen bleiben, Empfehlung der Schließung bei Inzidenz von über 150

 

Die Landesregierung hat die Landkreise und kreisfreien Städte angewiesen, Kindertageseinrichtungen und Schulen geschlossen zu halten, wenn der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt am heutigen Tag bei 200 Neuinfektionen oder darüber liegt. Bei einem 7-Tages-Inzidenzwert zwischen 150 und 200 wird die Maßnahme empfohlen. Auf dieses Vorgehen hatten sich Gesundheitsministerin Heike Werner und Bildungsminister Helmut Holter zuvor angesichts der zuletzt wieder steigenden Infektionszahlen in Thüringen verständigt.

 

Gesundheitsministerin Heike Werner erklärt: „Wir sehen mit Sorge, dass der Rückgang der Infektionen seit einigen Tagen auf viel zu hohem Niveau stagniert. Auf diese Entwicklung müssen wir reagieren, wenn wir das Erreichte nicht aufs Spiel setzen wollen. Daher müssen die Kindergärten und Schulen in den besonders von der Pandemie betroffenen Regionen Thüringens geschlossen bleiben. In Hotspots kann es keine Schulöffnungen geben. Ich weiß um die Nöte der Familien. Kinder brauchen den Kontakt zu anderen Kindern. Das soll überall dort ermöglicht werden, wo es zu verantworten ist.“

 

Bildungsminister Helmut Holter ergänzt: „Ich unterstütze das Vorgehen der Gesundheitsministerin mit Blick auf die Kreise, die weiterhin ein besonders dynamisches Infektionsgeschehen haben. Für Familien und Schul- und Kindergartenkinder in den betreffenden Gebietskörperschaften ist es natürlich eine neue harte Botschaft. Aber daran führt heute leider kein Weg vorbei.“

 

Der Inhalt der Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte im Einzelnen:

 

Liegt der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt am 19.02.2021 bei 200 Neuinfektionen oder darüber, sind folgende Einrichtungen über den 22.02.2021 hinaus geschlossen zu halten:

  1. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 4 und Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Kindergartengesetzes (ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276) in der jeweils geltenden Fassung sowie

  2. die staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen einschließlich der Schulhorte und Internate, die der Schulaufsicht nach § 2 Abs. 6 des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht vom 29. Juli 1993 (GVBl. S. 397) in der jeweils geltenden Fassung unterliegen, sowie die Schulen in freier Trägerschaft.

 

Während der fortdauernden Schließung gelten die bisherigen Regelungen zur Notbetreuung und die bekannten Ausnahmen für den Präsenzunterricht (Abschlussklassen und besonderer Unterstützungsbedarf).

 

Liegt der Inzidenzwert im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt ab dem 22.02.2021 bei 200 oder darüber, sind die o.g. Einrichtungen ab dem Folgetag zu schließen.

 

Diese genannten Maßnahmen sollen getroffen werden, wenn der Inzidenzwert im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt zwischen 150 und 200 liegt.

 

Die Schließung ist mittels Erlass einer Allgemeinverfügung anzuordnen. Sie kann frühestens beendet werden, wenn der Inzidenzwert an mindestens 7 Tagen hintereinander ununterbrochen den Wert von 150 bzw. 200 Neuinfektionen unterschreitet.

 

Maßgeblich sind die veröffentlichten Zahlen des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts.

 

 

Landesweite Öffnung von Kitas und Grundschulen ab Montag

15.02.2021 15:58 Uhr

Schule

Ein leeres Klassenzimmer an einer Grundschule. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Erfurt (dpa/th) - Eltern von jüngeren Kindern können etwas aufatmen: Ab Montag sollen Kindergärten und Grundschulen in Thüringen wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen. Dabei gelten dann strenge Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Das geht aus dem Entwurf für die Thüringer Corona-Regeln hervor, die ab dem 20. Februar gelten sollen.

In der sogenannten Stufe «Gelb» kann der Regelbetrieb dann abhängig von der Infektionslage vor Ort für Einrichtungen unterschiedlich aussehen. So können etwa - wie auch schon in früheren Pandemiephasen - je nach Lage Lehrer und Schüler, die etwa wegen einer Vorerkrankung zur Risikogruppe zählen, vom Präsenzunterricht befreit werden. Auch kann das Bildungsministerium unter Umständen Einschränkungen beim Umfang der Betreuung und des Unterrichts anordnen.

Die Sekundarstufen ab der fünften Klasse bleiben bis zum 28. Februar geschlossen. Dort soll der Unterricht weiter über das Lernen zuhause abgedeckt werden. Ab dem 1. März gilt allerdings für Schüler der fünften und sechsten Klassen wieder Präsenzunterricht. Auch Schüler ab der Klassenstufe sieben sollen dann Anfang März wieder in die Schulen zum Unterricht kommen, sobald im Gebiet des Schulträgers in den vorangegangenen sieben Tagen weniger als 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern registriert worden sind. Allerdings gilt auch hier die Stufe «Gelb». Schulleiter sollen dann selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie treffen und etwa Wechselunterricht einführen.

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