Landratsamt Sonneberg erinnert an Mund-Nasen-Schutz-Pflicht an bestimmten öffentlichen Orten
PRESSEINFORMATION
des Landkreises Sonneberg
Bitte Maskenpflicht auf festgelegten Plätzen achten
Sonneberg, 26. Februar 2021 – Das aufkommende Frühlingswetter lädt dazu ein, auch die öffentlichen Plätze unserer Städte und Gemeinden verstärkt aufzusuchen. In diesem Zusammenhang appelliert das Landratsamt Sonneberg dringend daran, überall ausnahmslos die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Insbesondere wird auch auf die erweiterte Maskenpflicht auf den festgelegten öffentlichen Plätzen mit Publikumsverkehr unter freiem Himmel erinnert, die in der Thüringer Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung ihre rechtliche Grundlage hat. So besteht unter anderem an festgelegten und gekennzeichneten öffentlichen Plätzen mit Publikumsverkehr unter freiem Himmel, an denen sich Personen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese Orte mussten durch die kommunalen Gesundheitsbehörden bereits im Dezember 2020 festgelegt und gekennzeichnet werden.
Dieser Pflichtaufgabe kam das Landratsamt Sonneberg in enger Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden nach. Auf Grundlage der Allgemeinverfügung Nr. 16/2020 wurden gemeinsam folgende Orte festgelegt und gekennzeichnet, an denen im Kreisgebiet zusätzlich zu den weiterhin geltenden Bestimmungen der Landesverordnungen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss:
In Sonneberg: Piko-Platz, Bahnhofsplatz, Marktplatz, Hanns-Arthur-Schönau-Platz, Bismarckstraße (im Bereich der zentralen Abstrichstelle vom Kreuzungsbereich zur Coburger Allee bis zum Kreuzungsbereich zur Gustav-König-Straße)
In Neuhaus am Rennweg: Gelände des Wertstoffhofes (Kirchweg 2), Marktplatz und Vorplatz Kulturhaus Neuhaus am Rennweg (ab Abzweig Sonneberger Straße bis Marktstraße 3 und bis Eisfelder Straße 5), Außengelände Bahnhofstraße 8 – 10
Ortsteil Steinheid: Marktplatz, Außenbereich Markt 7 und Markt 8
Ortsteil Lichte: Marktplatz, Außenbereich Saalfelder Straße 4
Ortsteil Piesau: Dorfplatz
In Lauscha: Hüttenplatz
In Steinach: Marktplatz
Außerdem: im Bring- und Abholbereich vor allen Schulen und Kindertageseinrichtungen, auf den Freiflächen vor allen Kirchen, unter freiem Himmel auf allen Wochenmärkten, beim Betreten und Aufenthalt auf den Verkehrsflächen der Tankstellen, beim Betreten und Aufenthalt von entsprechend beschilderten Haltestellenbereichen, Busbahnhöfen und Bahnhöfen (einschließlich der Bahnsteige)
Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Verkehrsbehinderungen
Mo, 25. März 2024
Die L1148 zwischen Steinach und Lauscha (Göritzmühle) wird vom 18.03.2024 bis voraussichtlich ...
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes
Mo, 18. März 2024
Der Wertstoffhof im Bauhof, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg ist wie folgt ...