Aktualisiert: Kreistag Sonneberg beschließt Schulnetzplan 2021 bis 2026 und den Kreishaushalt 2021

 

Auch die OTZ berichtet in ihrer Ausgabe vom 20.04.2021 über den Beschluss des Kreistages Sonneberg zum Schulnetzplan , insbesondere bezüglich des Regelschulstandortes Lichte:

 

OTZ Saalfeld 20.04.2021 über SNP bezgl. Regelschule Lichte

 

Im vom Kreistag Sonneberg am 14.04.2021 beschlossenen Schulnetzplan 2021 bis 2026, für das Jahr 2021 konkretisiert im Kreishaushalt, ist deutlich dokumentiert, wie die Schulen in der Rennsteigregion gegenüber Sonneberg und dem dortigen Umland benachteiligt werden.

 

Ein RAUMPLAN für den Schulcampus in Neuhaus am Rennweg - nein, eben kein neues Schulgebäude.

 

Wenigstens ein Ersatz der Jahrzehnte alten Toiletten in der Grundschule Steinheid - unter derzeitigen hygienischen Anforderungen wirklich Standard.

 

Aber Millionen für die Entwicklung der Schulen in Sonneberg und Umgebung.

 

Wir "hier oben" sind eben nur die Stadt, welche pro Jahr knapp 4 Millionen Kreisumlage zahlt - es kommt einfach nichts für unsere Schulen zurück.

 

 

 

Das Freie Wort berichtet konkretisiert über die Maßgaben der Schulnetzplanung für die Rennsteigregion am 19.04.2021 wie folgt:

 

Freies Wort Rennsteigregion 19.04.2021

 

Das Freie Wort berichtet über die Beratung und Beschlussfassung zum Schulnetzplan 2021 bis 2026 im Kreistag Sonneberg am 14.04.2021 wie folgt:

 

Freies Wort Landkreis Sonneberg zur Kreistagssitzung 14.04.2021 wegen SNP

 

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

 

Fortschreibung der Schulnetzplanung beschlossen

 

Sonneberg, 15. April 2021 – Der Kreistag Sonneberg hat in seiner Sitzung am 14. April 2021 die Fortschreibung der Schulnetzplanung für den Landkreis Sonneberg beschlossen. Das Konzept legt die Schullandschaft im Kreisgebiet für die Schuljahre 2021/22 bis 2025/26 fest.

 

 

Fraktionsübergreifend bekannte sich der Kreistag zum grundsätzlichen Erhalt aller Schulstandorte. Selbst die wenigen Bildungsstätten, die zeitweise infrage standen, erhalten eine Zukunftsperspektive, sofern die Schülerzahlen in den nächsten Jahren ausreichend bleiben. Im Ergebnis bleibt die vielfältige und kleinteilige Bildungslandschaft zum Wohle der Kinder, Eltern und aller Kommunen weiter bestehen. Das Motto „kurze Beine, kurze Wege“ wird im Landkreis Sonneberg auch in Zukunft aufrechterhalten. Die Planung bedarf nun noch der Zustimmung des Thüringer Bildungsministeriums.

 

„Mit der Fortschreibung der Schulnetzplanung haben wir zentrale Leitplanken für unsere Bildungsregion gesetzt und ich freue mich, dass wir an all unseren Bildungsstätten festhalten. Gemeinsam haben wir für die kommenden fünf Jahre Planungssicherheit. Nun gilt es, weiter Stück für Stück den Sanierungsstau an unseren schulischen Einrichtungen abzubauen“, erklärt Vize-Landrat Jürgen Köpper.

 

In die Erarbeitung des Konzepts sind anderthalb Jahre gemeinsame Arbeit eingeflossen, die insbesondere vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Kreistages Sonneberg im engen Zusammenspiel mit dem Schulverwaltungsamt des Landratsamtes geleistet wurde. Aber auch in anderen Ausschüssen des Kreistages, in den Fraktionen und in weiteren Bereichen der Verwaltung widmete man sich intensiv dieser wichtigen Aufgabe. Eng eingebunden in die Erstellung der Planung wurden auch die Schulleitungen, die sich mit großem Engagement einbrachten. Nicht zuletzt wurden auch alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden angehört. Ihre Stellungnahmen wurden beachtet und in der finalen Planung aufgegriffen. Ziel der Schulnetzplanung des Landkreiseses Sonneberg war es, ein möglichst vollständiges, alle Schularten umfassendes und wohnortnahes Bildungsangebot zu sichern.

 

Der Schulnetzplan des Landkreises Sonneberg 2021 bis 2026 ist im Internet unter www.kreis-sonneberg.de/buergerservice/download/schulverwaltungsamt abrufbar.

 

Für den Planungszeitraum der Schuljahre 2021/22 bis 2025/26 liegen folgende Einzelentscheidungen im Rahmen des Schulnetzplans zugrunde:  

 

Beschluss Nr. 1:

Keine Veränderungen durch Neufassung der Schulnetzplanung notwendig

 

1. An den unten aufgeführten Schulen besteht kein Handlungsbedarf im Rahmen der Schulnetzplanung. Die folgenden Schulen bleiben wie bisher bestehen:

 

  • Staatliche Grundschule Sonneberg-Grube

  • Staatliche Grundschule Sonneberg-Oberlind

  • Staatliche Grundschule „Geschwister Scholl“ Sonneberg

  • Staatliche Grundschule Sonneberg-Wolkenrasen

  • Staatliche Grundschule „Dr. Martin Luther“ Judenbach

  • Staatliche Grundschule „Südschule“ Steinach

  • Staatliche Grundschule Lauscha

  • Staatliche Grundschule Steinheid

  • Staatliches regionales Förderzentrum Sonneberg

  • Bürgerschule Sonneberg Staatliche Regelschule

  • Sibylle-Abel-Schule Sonneberg, Staatliche Gemeinschaftsschule

  • Staatliches Gymnasium „Hermann Pistor“ Sonneberg

  • Staatliches Gymnasium Neuhaus am Rennweg

2. An allen Schulen ist festzustellen, dass ein heterogener Sanierungsstau vorliegt. Die Schulbegehungen durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport haben gezeigt, dass an einigen Schulen gravierende bauliche Probleme vorliegen. Ferner ist festzustellen, dass an einigen Schulen Kapazitätsprobleme vorzufinden sind.

 

3. Der Landrat wird beauftragt ein Sanierungsprogramm der Schulgebäude in die mittelfristige Finanzplanung einzuarbeiten. Dieses Sanierungsprogramm beziffert den Sanierungsstau an jeder Schule/ jedem Schulstandort und enthält eine mittelfristige Zeitschiene zur Finanzierung mit entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung. Förderprogramme vom Bund und Land sind fortlaufend zu prüfen und konkrete Maßnahmen anzumelden.

 

 

Beschluss Nr. 2:

Perspektive der Staatlichen Regelschule „Lichtetal“ Lichte, der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Am Rennsteig“ Neuhaus am Rennweg und der Staatlichen Grundschule Neuhaus am Rennweg

 

1. Aus der Staatlichen Grundschule Neuhaus am Rennweg und der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Am Apelsberg“ Neuhaus am Rennweg wird zum Schuljahresbeginn 2022/23 eine zweizügige, die Klassenstufen 1 bis 10 umfassende Gemeinschaftsschule gebildet. Die Staatliche Regelschule „Lichtetal“ Lichte soll zum Schuljahresbeginn 2023/24 der Staatlichen Gemeinschaftsschule Neuhaus am Rennweg angeschlossen werden. Bei ausreichender Schülerzahl gemäß §41a Abs. 2 ThürSchulG bleibt die Staatliche Regelschule „Lichtetal“ Lichte als eigenständige Regelschule erhalten.

 

Das Staatliche Gymnasium Neuhaus am Rennweg bleibt in seiner jetzigen Form bestehen. Ein Kooperationsvertrag zwischen der neuen Staatlichen Gemeinschaftsschule Neuhaus am Rennweg und dem Staatlichen Gymnasium Neuhaus am Rennweg ist zeitnah abzuschließen.

2. Das Gymnasiumsgebäude wird weiterhin sowohl vom Staatlichen Gymnasium Neuhaus am Rennweg als auch der Staatlichen Gemeinschaftsschule Neuhaus am Rennweg genutzt. Ein entsprechendes Nutzungskonzept des gesamten Standortes ist von den Schulen in Zusammenarbeit mit dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt unter Einbezug externer Beratung zu erarbeiten. Möglichkeiten für die Gestaltung der Freifläche des ehemaligen Standortes der Staatlichen Regelschule Neuhaus am Rennweg sind in die Betrachtung mit einzubeziehen. Die Mittel für die externe Beratung sind in den Kreishaushalt 2021 einzustellen.

 

Die räumliche und digitale Ausstattung am Schulcampus Neuhaus am Rennweg hat so zu erfolgen, dass eine ordentliche Beschulung aller Schüler am Standort Neuhaus am Rennweg gewährleistet ist.

 

Eine zügige und höchst prioritäre Umsetzung hat zu erfolgen. Dies betrifft insbesondere die notwendigen baulichen Maßnahmen an der GutsMuths-Halle.

 

3. Der Landrat wird beauftragt, das Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Saalfeld bzgl. des Fortbestandes des landkreisübergreifenden Schulbezirkes zu führen.

 

4. Der Landrat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Neuhaus am Rennweg die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung der Stadt Neuhaus am Rennweg an den unter Punkt 2 genannten Vorhaben zu klären.

 

 

Beschluss Nr. 3:

 

Perspektive der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Nordschule“ Steinach

 

1. Das nördliche Gebäude der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Nordschule“ Steinach wird gemäß Brandschutzkonzept ertüchtigt und so umgebaut, dass die notwendigen Kapazitäten zur Beschulung aller Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 in diesem Gebäude geschaffen werden. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel sind in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.

 

2. Der Landrat wird beauftragt, das Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Steinach bzgl. einer gemeinsamen Finanzierung zu suchen.

 

3. Das südliche Gebäude der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Nordschule“ Steinach ist nach Fertigstellung der Bauarbeiten am nördlichen Gebäude der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Nordschule“ Steinach zu räumen. Der Landrat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Steinach die Nachnutzung des Gebäudes bzw. des Grundstückes zu klären.

 

 

Beschluss Nr. 4 zur Schulnetzplanung:

Perspektive der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Schalkau mit den Schulteilen Schalkau, Rauenstein und Mengersgereuth-Hämmern

 

1. Die Staatliche Gemeinschaftsschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Schalkau wird ab dem Schuljahr 21/22 wie folgt geführt:

 

  • Am Standort Schalkau erfolgt die Beschulung der Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 einzügig und die Beschulung der Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 zweizügig.

  •  

  • Am Standort Rauenstein erfolgt die Beschulung der Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 einzügig.

  •  

  • Am Standort Mengersgereuth-Hämmern erfolgt die Beschulung der Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 einzügig.

  •  

  • Die Auslastung der Räumlichkeiten an Schulstandort Rauenstein ist durch die Schulleitung zu garantieren und dem Schulträger gegenüber halbjährlich zu dokumentieren.

  •  

2. Nach Fertigstellung eines Neubaus für den Schulstandort Mengersgereuth-Hämmern (siehe Punkt 3) wird angestrebt den Schulstandort als eigenständige einzügige Grundschule zu führen. Für die Übergangszeit von Schuljahresbeginn 2021/22 bis zur Fertigstellung des Neubaus am Standort Mengersgereuth-Hämmern sind Ausnahmeregelungen von den unter Punkt 1 festgelegten Zügigkeiten möglich. Diese sind mit dem Schulträger abzustimmen.

 

3. Für den Schulstandort Mengersgereuth-Hämmern soll die Errichtung eines Neubaus an der „Meng-Hämm-Arena“ für einen einzügigen Schulstandort für die Klassenstufen 1 bis 4 geprüft werden. Hierbei ist vor allem zu prüfen, welche Synergieeffekte durch die Nähe zur Turnhalle und des Kindergartens erzielt werden können. Der Landrat wird beauftragt, Möglichkeiten eines gemeinsamen Finanzierungskonzeptes mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Frankenblick zu klären.

 

4. Das Schulgebäude in Mengersgereuth-Hämmern wird bis zur Fertigstellung des Neubaus längstens jedoch bis zum Schuljahresbeginn 2024/25 weiter für die Beschulung genutzt. Mit der Fertigstellung des Neubaus am Standort „Meng-Hämm-Arena“ ist anzustreben, den Schulstandort Mengersgereuth-Hämmern als eigenständige einzügige Grundschule zu führen. Der Landrat wird beauftragt, nach der Räumung des Gebäudes gemeinsam mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Frankenblick die Nachnutzung des Gebäudes bzw. des Grundstückes zu klären.

 

5. Am Standort Schalkau ist ein Raumkonzept zu erarbeiten, welches auf die Nutzung der Container verzichtet.

 

 

Beschluss Nr. 5:

 

Perspektive der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Joseph Meyer“ Neuhaus-Schierschnitz mit den Schulteilen Neuhaus-Schierschnitz und Schwärzdorf

 

1. Die Altbausanierung mit Erweiterung der Staatlichen Gemeinschaftsschule Neuhaus-Schierschnitz (Standort Neuhaus-Schierschnitz) ist höchst prioritär umzusetzen.

 

2. In den kurzfristigen Finanzplan des Landkreises Sonneberg, ist die Sanierung des Bestandsgebäudes am Standort Neuhaus-Schierschnitz mit einzubeziehen. Die Errichtung einer Turnhalle am Standort Neuhaus-Schierschnitz ist für den Schulbetrieb zwingend erforderlich.

 

3. Bis zur Fertigstellung aller Bau- und Erweiterungsmaßnahmen am Standort Neuhaus-Schierschnitz ist der Schulstandort Schwärzdorf zu erhalten. Der Landrat wird beauftragt, die Möglichkeiten der Nachnutzung des Gebäudes bzw. des Grundstückes nach Freizug mit dem Bürgermeister der Gemeinde Föritztal zu klären.

 

 

Beschluss Nr. 6:

 

Perspektive der Staatlichen Regelschule „Cuno Hoffmeister“ und Integration der Volkshochschule Sonneberg

 

Die Sanierung der Regelschule „Cuno-Hoffmeister“ mit integrierter Volkshochschule hat zügig und höchst priorisiert zu erfolgen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind ab dem Haushaltsjahr 2021 in den Kreishaushalt einzustellen.

 

Beschluss Nr. 7:

 

Erhalt des Staatlichen regionalen Förderzentrums Sonneberg

 

Der Kreistag des Landkreises Sonneberg bekennt sich ausdrücklich zum Förderzentrum am Wolkenrasen – Staatliches regionales Förderzentrum Sonneberg in seiner jetzigen Form. Diese Schule nimmt in der Schul- und Bildungslandschaft unseres Heimatlandkreises eine enorm wichtige Aufgabe wahr. Das Förderzentrum ist für alle Schulen im Landkreis in Fragen der sonderpädagogischen Förderung bzw. inklusiven Beschulung ein wichtiger Ansprechpartner. Es ist von großer Bedeutung, dass eine inklusive Beschulung den Bedürfnissen einzelner Schülerinnen und Schüler gerecht wird. Hierzu zählt eben auch die Beschulung von Kindern mit Förderbedarf am Förderzentrum am Wolkenrasen.

 

 

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Kreishaushalt 2021 beschlossen

 

Sonneberg, 15. April 2021 – Der Kreistag Sonneberg hat in seiner Sitzung am 14. April 2021 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 für den Landkreis Sonneberg beschlossen.

 

Der Kreisetat weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 99,38 Millionen Euro aus. Hiervon entfallen cirka 85 Millionen Euro auf den Verwaltungshaushalt und gut 14,4 Millionen Euro auf den Vermögenshaushalt, mit dem wichtige Investitionen umgesetzt werden. Die Kreisumlage konnte auf einem stabilen Niveau gehalten und der Hebesatz zum dritten Mal in Folge gesenkt werden. Gegenüber dem Hebesatz zur Kreisumlage des Jahres 2020 ergibt sich eine Minderung um fast zwei Prozentpunkte auf 40,917 von Hundert.

 

„Trotz aller Unwägbarkeiten der Coronavirus-Pandemie ist es uns gemeinsam gelungen, einen ausgeglichenen und tragfähigen Haushalt auf die Beine zu stellen. Ich bin davon überzeugt, dass uns gemeinsam der Spagat zwischen einer möglichst sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie einer zielgerichteten Weiterentwicklung unserer Heimat gelungen ist. Für letzteres stehen insbesondere die Investitionsvorhaben des Vermögenshaushaltes im Umfang von über 14,4 Millionen Euro, mit denen wir für unsere Menschen wichtige Maßnahmen umsetzen und vorhandenen Sanierungsstau abbauen. Schwerpunkte sind hierbei unsere Schulen und die Digitalisierung. Angesichts der vielfältig negativen Auswirkungen der Pandemie brauchen wir mehr denn je einen handlungsfähigen und investitionsfreudigen Landkreis, den wir nur mit einem bestätigten Haushalt erreichen“, erklärte Vize-Landrat Jürgen Köpper in seiner Einbringungsrede und dankte allen Beteiligten für ihre Unterstützung.

 

Übersicht über die wichtigsten Investitionsvorhaben im Kreishaushalt 2021

 

Über acht Millionen Euro sind für Schulen vorgesehen, darunter zum Beispiel für:

  • die Errichtung des Schulcampus Neuhaus-Schierschnitz

  • die Generalsanierung der Regelschule „Cuno Hoffmeister“ Sonneberg

  • die Neugestaltung der Freianlagen und die Sanierung des Schulhofs mit Kleinsportfeld der Grundschule „Grube“ Sonneberg

  • die Errichtung eines Kleinsportfelds an der Grundschule „Wolkenrasen“ bzw. am Förderzentrum Sonneberg

  • die Sanierung der Horträume der Grundschule „Geschwister Scholl“ Sonneberg

  • die Neugestaltung des Parkplatzes am Gymnasium Sonneberg

  • die Unterflurbewässerung des Sportplatzes der SBBS Sonneberg

  • die Erarbeitung eines Raumkonzepts für die Gemeinschaftsschule und das Gymnasium Neuhaus am Rennweg

  • den Umbau eines Hortraums der Grundschule Lauscha

  • die Sanierung der WC-Anlagen der Grundschule Steinheid

  • den Bau einer Photovoltaikanlage an der Gemeinschaftsschule Schalkau, Schulteil Schalkau

  • die Errichtung einer Fluchttreppe an der Gemeinschaftsschule Neuhaus-Schierschnitz, Schulteil Schwärzdorf

  • die Weiterentwicklung der Schullandschaft in den Bereichen Digitalisierung, Ausstattung, Möblierung

 

Über 1,3 Millionen Euro werden in Kreisstraßen investiert, darunter in die Sanierung der K 31 Hüttensteinach – Judenbach und die Straßenentwässerung K 20 Almerswind – Ehnes. Über 900.000 Euro fließen in den Brand-und Katastrophenschutz, darunter zum Beispiel in die Beschaffung einer Drehleiter für die Stadt Sonneberg und den Umbau eines Tanklöschfahrzeugs für Waldbrände. Rund 400.000 Euro sind für die Digitalisierung der Kreisverwaltung eingeplant.

 

Der Haushaltsplan des Landkreises Sonneberg 2021 ist im Internet unter www.kreis-sonneberg.de/buergerservice/finanzverwaltung für alle Interessierten abrufbar.

 

 

14.04.2021

 

Appell des Bürgermeisters an die Organisatoren und geplanten Teilnehmer der heutigen Versammlung vor der Kreistagssitzung in Sonneberg

 

Der Bürgermeister der Stadt Neuhaus am Rennweg, Herr Uwe Scheler, appelliert eindringlich an die Organisatoren und geplanten Teilnehmer der heutigen Versammlung anlässlich der Beschlussfassung zur Schulnetzplanung im Kreistag Sonneberg, im Sinne des Infektionsschutzes verantwortlich zu handeln und die angemeldete Versammlung vor dem Gesellschaftshaus in Sonneberg abzusagen.

Es ist weder für Schulleitung, Lehrkräfte oder Eltern vertretbar, sich selbst und vor allem die Kinder und Jugendlichen einer unnötigen Infektionsgefahr auszusetzen.

Sowohl die Vorsitzende des Bildungsausschusses des Kreistages, Frau Beck, als auch der stellvertretende Landrat Herr Köpper, haben offiziell mitgeteilt, dass im aktualisierten Beschlussentwurf für die heutige Kreistagssitzung die Stellungnahmen der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Neuhäuser Schulen Berücksichtigung gefunden haben. Demnach hat die Regelschule Lichte bei entsprechender Schülerzahl bis mindestens 2026 Bestand. Für den Schulcampus Neuhaus am Rennweg soll eine Raumkonzeption an externe Fachleute beauftragt werden, um abzuklären, ob die bestehenden Schulgebäude für die Zukunft nachhaltig ausreichen und wie eine Nutzung durch die vorhandenen Schulen zeitgemäß und infektionsschutzgerecht erfolgen kann.

Es ist aus Sicht des Bürgermeisters unverantwortlich, Kinder und Jugendliche vorzuschicken und unnötigen Gefahren auszusetzen, nur weil sich die "vernünftigen Erwachsenen" im Vorfeld nicht einigen oder unangemessen profilieren wollen.

An die Eltern gerichtet nochmals die Mahnung: Lassen Sie Ihre Kinder heute zu Hause!

 

17.03.2021

Mit Schreiben vom 25.02.2021 fordert der Landrat des Landkreises Sonneberg die Stadt Neuhaus am Rennweg zur Stellungnahme zum Schulnetzplan 2021 bis 2026 bis zum 19.03.2021 auf.

 

Der Entwurf des Schulnetzplanes wurde allen Fraktionen des Stadtrates zur Kenntnis gegeben.

 

Die Fraktionen und Ortsteilbürgermeister haben schriftliche Zuarbeiten zur Stellungnahme geleistet, welche nach umfassender Beratung und Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss am 15.03.2021 in der Ausfertigung vollumfänglich Berücksichtigung gefunden haben.

 

Das Freie Wort berichtet in seiner Ausgabe für den Lokalteil Rennsteigregion am 17.03.2021 wie folgt:

 

Freies Wort Rennsteigregion 17.03.2021

Den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme finden Sie nachstehend zum Download, ebenso den Entwurf des Schulnetzplanes des Landkreises Sonneberg.

 

Eine Beschlussfassung hierüber ist im Kreistag Sonneberg am 14.04.2021 angekündigt.

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