WAHLHELFER GESUCHT!

 

Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 werden

 

W A H L H E L F E R   G E S U C H T

 

 

Zur Wahl des Deutschen Bundestages am Sonntag, dem 26. September 2021, - gegebenenfalls verbunden mit einer gleichzeitig stattfindenden Neu-Wahl des Thüringer Landtags - hat die Stadt Neuhaus am Rennweg die Besetzung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände aus den Reihen ihrer wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger personell abzusichern.

 

In der Stadt Neuhaus am Rennweg inklusive der Ortsteile Limbach, Lichte, Neumannsgrund, Piesau, Scheibe-Alsbach, Siegmundsburg und Steinheid wird es insgesamt sieben Wahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke geben. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu berufen.

 

Der Wahlvorstand besteht jeweils aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und weiteren 3 bis 7 Beisitzern. Wegen der erforderlichen Umsetzung von Infektionsschutzauflagen werden zur Unterstützung des Wahlvorstandes zusätzlich 2 bis 3 Hilfskräfte in den jeweiligen Wahlräumen benötigt.

 

Den Mitgliedern des Wahlvorstandes wird ein Erfrischungsgeld für den Wahltag gezahlt - der jeweilige Wahlvorsteher erhält 35,00 Euro, die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes und die Hilfskräfte erhalten 25,00 Euro.

 

Wer als ehrenamtlicher Wahlhelfer tätig sein möchte, kann sich bis 17. Mai 2021 schriftlich, per E-Mail oder telefonisch in der

 

Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg

Kirchweg 2

98724 Neuhaus am Rennweg

E-Mail:  

Tel. 03679/7902-11  

 

melden.

 

Hinweis:

Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4d der Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021 haben Personen, die als Wahlhelfer tätig sind, mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung. Es handelt sich hierbei um ein ANGEBOT, es besteht keine Verpflichtung für die Wahlhelfer für eine Impfung bzw. die Impfung ist keine Voraussetzung für die Tätigkeit als Wahlhelfer. Entsprechend den eingegangenen Bereitschaftserklärungen zur Tätigkeit als Wahlhelfer sollen die entsprechenden Berufungen in die Wahlvorstände bis 31. Mai 2021 erfolgen. Für die Vereinbarung Ihres persönlichen Impftermins können Sie dann als Nachweis Ihrer Priorisierung die schriftliche Berufung in den Wahlvorstand vorlegen. Vorsorglich wird aber darauf hingewiesen, dass seitens der Stadt Neuhaus am Rennweg keine Garantie zur rechtzeitigen Verfügbarkeit von Impfstoff oder von Impfterminen vor dem Wahltermin am 26. September 2021 gegeben werden kann, da dies außerhalb des Zuständigkeits- oder Verantwortungsbereiches der Stadt Neuhaus am Rennweg liegt.

Für den Fall, dass Sie mangels Schutzimpfung Ihr Ehrenamt als Wahlhelfer dann doch nicht antreten können oder wollen, entstehen Ihnen keinerlei Nachteile.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Di, 06. April 2021

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