Stadt auf den Bergen des Thüringer Waldes
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Abstandsgebote und MNS-Pflicht gelten auch für Geimpfte und Genesene fort

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Zertifikate für Genesene sind auf dem Postweg

 

In Thüringen wurden Genesene und Geimpfte mit Negativ-Getesteten gleichgestellt – was mit einigen Erleichterungen verbunden ist. Voraussetzung sind entsprechende Nachweise. Bei Geimpften ist das der Impfpass. Bei Genesenen ist dies der Nachweis eines positiven PCR-Tests. Diesen sendet das Landratsamt Sonneberg betreffenden Personen in Form eines Zertifikats automatisch zu. Eine Beantragung beim Amt ist nicht notwendig.

 

Sonneberg, 7. Mai 2021 – Im Rahmen der am 6. Mai in Kraft getretenen Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung hat der Freistaat Thüringen Regelungen zur Gleichstellung von Genesenen, Geimpften und Negativ-Getesteten festgelegt und dies mit Lockerungen versehen. So brauchen vollständig Geimpfte und Genesene in Thüringen keinen negativen Test mehr, wenn es um den Zutritt zu einem Geschäft oder einer Einrichtung, die Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. am Präsenzunterricht oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung geht – zum Beispiel beim Friseur. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang jedoch auf die selbstverständlich weiterhin gültige inzidenzabhängige Stufenregelung zur Öffnung von Einrichtung verwiesen.

 

Um die Lockerungen – wo möglich – in Anspruch nehmen zu können, sind entsprechende Nachweise erforderlich. Als vollständig geimpft gilt im Sinne der Landesverordnung, wer 14 Tage nach der Zweitimpfung den vollständigen Impfschutz erreicht hat. Als Nachweis gilt eine Impfbescheinigung wie zum Beispiel der gelbe Impfausweis. Als genesen gilt, wer einen positiven PCR-Nachweis bzw. eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung über eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen kann, die vor nicht weniger als 28 Tagen und nicht mehr als sechs Monaten festgestellt wurde. Die ärztliche bzw. behördliche Bescheinigung soll laut Verordnung eine „mittels PCR-Test bestätigte, durchgemachte Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ beurkunden. Die Zuständigkeit des Landkreises Sonneberg betrifft die behördliche Bescheinigung für die genesenen Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner, deren bestätigte durchlaufene Infektion mit dem Coronavirus im oben genannten Zeitraum liegt.

 

Das Landratsamt Sonneberg hat sich zu einer bürgerfreundlichen und automatisierten Umsetzung entschlossen, bei der genesene Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner nicht selbst aktiv werden müssen. So versendet das Gesundheitsamt die behördlichen Bescheinigungen automatisch – das heißt ohne vorherige Beantragung oder Anmeldung – und kostenfrei an die betreffenden Bürgerinnen und Bürger. Die Zertifikate für alle rückwirkenden Fälle wurden bereits erstellt und befinden sich auf dem Postweg zu den Genesenen. Bei Infektionsmeldungen, die ab sofort im Gesundheitsamt eingehen, erfolgt die Bescheinigung ebenfalls von Amts wegen automatisch und ohne vorherige Anmeldung.

 

Sollten Genesene in den zurückliegenden Monaten umgezogen sein oder Namensänderungen vollzogen haben, wird um eine Rückmeldung an das Landratsamt Sonneberg gebeten (E-Mail: / Corona-Bürgertelefon: 03675 871-871). Gleiches gilt für anderweitige Fehlermeldungen. Betreffende Nachweisbescheinigungen werden gegebenenfalls aktualisiert und neu versandt.

 

Die Behörde weist vorsorglich auf Folgendes hin: Der im Zertifikat angegebene Tag des positiven PCR-Ergebnisses betrifft das Datum des Meldeeingangs im Gesundheitsamt Sonneberg. Dies ist nicht zwingend der gleiche Tag, an dem das jeweilige Testlabor den Infektionsnachweis tatsächlich erbracht hat. Im Ergebnis kann es im Einzelfall zu geringfügigen Abweichungen der Tagesangaben in der Bescheinigung, im zugesandten Laborbefund oder auch im Quarantänebescheid kommen. Derlei marginale Differenzen sind im Einzelfall nicht ungewöhnlich und gegebenenfalls zu vernachlässigen.

 

Auch der Deutsche Bundestag hat sich gestern mit großer Mehrheit für Lockerungen bei den Pandemiebeschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene ausgesprochen. Die neue Bundesverordnung sieht in Erweiterung der Regelungen der Bundesländer weitere Ausnahmen für Geimpfte und Genesene vor – darunter bei den Kontaktbeschränkungen, Quarantäneregeln, Ausgangsbeschränkungen oder Zutrittsvoraussetzungen. Allerdings müssen auch Geimpfte und Genesene weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und die Abstandsgebote achten. Und die betreffenden Personen müssen ebenfalls entsprechende Nachweise mitführen – im Fall von Genesenen zum Beispiel das Zertifikat des Gesundheitsamtes. Damit die Lockerungen auf Bundesebene in Kraft treten können, muss heute noch der Bundesrat zustimmen.

 

Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Sa, 08. Mai 2021

Weitere Meldungen

Verkehrsbehinderungen

Die L1148 zwischen Steinach und Lauscha (Göritzmühle) wird vom 18.03.2024 bis voraussichtlich ...

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

 Der Wertstoffhof im Bauhof, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg ist wie folgt ...