Abladen von Grünabfällen in öffentliche Gewässer ist verboten!
Am Mittwoch, den 09.06.2021, wurde bei einem Vor-Ort-Termin im Ortsteil Lichte an dem Bachlauf in Höhe des Hotels Kleeberg festgestellt, dass Grünabfälle illegal in dem Bachlauf entsorgt werden.
Dies ist nach abfallrechtlicher Bestimmung untersagt!
Die unerlaubte Entsorgung führt zu einer Verrohrung des Bachlaufes, wodurch der Aufbau beschädigt wird. Ebenso können durch das illegale Ablagern von Abfall jeglicher Art, Gefahrenstoffe in das Gewässer gelangen.
Bei Zuwiderhandlung droht ein Verfahren durch die Gewässeraufsicht nach § 84 THWG.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit ihren Grünabfall über den Wertstoffhof im Bauhof der Stadt Neuhaus am Rennweg zu entsorgen.
Der Wertstoffhof mit Abgabe von Grünschnitt ist im Bauhof, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg
vom 04.05.2021 bis 30.10.2021 zu folgenden Zeiten geöffnet:
dienstags 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
donnerstags 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
samstags 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
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