Aktualisiert: Statement des Bürgermeisters zur Abstimmung in der 121. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rennsteigwasser

18.06.2021

 

 

Die im untenstehenden Medienbericht vom 17.06.2021 bezifferten Investitionen des Zweckverbandes Rennsteigwasser im Stadtgebiet Neuhaus am Rennweg einschließlich der Ortsteile in den Jahren 2020 bis 2030 in Höhe von insgesamt 11.392.000 Euro müssen in Relation zu den Gesamtinvestitionen im weiteren Verbandsgebiet und vor allem im Verhältnis zur jeweiligen Einwohnerzahl näher betrachtet werden.

Die Gesamtinvestitionen des Zweckverbandes im genannten Zeitraum sollen 28.897.000 Euro betragen.

Aufgrund der zu erbringenden Eigenanteile für diese Investitionen wird die Verschuldung des Zweckverbandes deshalb von derzeit ca. 17.000.000 Euro auf ca. 43.000.000 Euro im Jahr 2030 steigen. Laut der beschlossenen Planungsrechnung 2020 bis 2030 werden deshalb mehrfache Gebührenerhöhungen erforderlich, die im Vergleich zu anderen Ver- und Entsorgern überdurchschnittlich sind und trotzdem aber langfristig keine ausreichende Kostendeckung sicherstellen.

Die in der Gesamtsumme enthaltenen Investitionen im Stadtgebiet Neuhaus am Rennweg in Höhe von 11.392.000 Euro umfassen demnach davon 39 %.

Gerechnet auf die Einwohnerzahl der Stadt Neuhaus am Rennweg mit 8.975 Einwohnern investiert der Zweckverband innerhalb dieser genannten 10 Jahre planmäßig ca. 1.269 Euro je Einwohner.

Der weitaus höhere Teil der Investitionen mit anteilig 61 % wird also außerhalb des Stadtgebietes Neuhaus am Rennweg erfolgen.

Genau gerechnet werden 17.505.000 Euro für eine Einwohnerzahl von betroffenen 5.900 Einwohnern in anderen Mitgliedsgemeinden investiert. Je Einwohner sind dies durchschnittlich 2.967 Euro.

 

Übersichten

1. Investitionen im Stadtgebiet Neuhaus am Rennweg einschl. der Ortsteile

 

Ortsteil

Euro

Einwohner

Euro je Einwohner

Lichte

  1.805.000

 

 

Neuhaus/Rwg.

  3.656.000

 

 

Piesau

     381.000

 

 

Scheibe-Alsbach

  2.950.000

 

 

Steinheid

  2.600.000

 

 

Gesamt

11.392.000

8.975

1.269

 

2. Investitionen in anderen Mitgliedsgemeinden

 

Ort

Euro

Einwohner

Euro je Einwohner

Cursdorf

  3.462.000

   598

5.789

Schwarzatal

  7.327.000

3.543

2.068

SLF-Schmiedef.

     600.000

   994

   603

Unterweißbach

  6.116.000

   765

7.994

Gesamt

17.505.000

5.900

2.967

 

Diese jeweilig veranschlagten Investitionen in allen Orten sind unbestritten notwendig, durch gesetzliche Verpflichtungen untersetzt und eigentlich wie noch weitere zur Verbesserung des Anschlussgrades an Kanalisation und zentrale Kläranlagen lange überfällig.

Aufgrund der geringen Verbandsgröße, der nur noch wenigen Mitgliedsgemeinden und der rückläufigen Einwohnerzahl wird der Zweckverband innerhalb der nächsten 10 Jahre dadurch aber finanziell offensichtlich überfordert.

An keiner Stelle – weder im schriftlichen Statement noch in der Verbandsversammlung (bei welcher übrigens kein Pressevertreter zugegen war) - wurde seitens des Bürgermeisters gefordert, dass der Zweckverband deshalb keine Investitionen mehr tätigen soll.

Stattdessen soll der Zweckverband aufgrund der Mehraufwendungen in unserer ländlichen, dazu noch außergewöhnlichen topografischen Lage und der „weiten Wege“ zur Ver- und Entsorgung der räumlich voneinander getrennten Ortslagen eine höhere Förderung für diese gesetzlich vorgeschriebenen Investitionen beim Freistaat Thüringen einfordern.

Sämtliche Investitionswerte sind den in öffentlicher Sitzung in der 121. Verbandsversammlung mehrheitlich beschlossenen Dokumenten des Zweckverbandes entnommen. Fundiertere Angaben sind an keiner anderen Stelle zu finden.

Es ging und geht an keiner Stelle um einen Investitionsstopp. Der im Medienbericht dargestellte Stopp im Falle einer Ablehnung der mittel- und langfristigen Planungen des Zweckverbandes ist für die in allen Mitgliedsgemeinden laufenden Baumaßnahmen inklusive derer in Neuhaus am Rennweg oder im Ortsteil Scheibe-Alsbach nicht zutreffend.

Die laufenden Baumaßnahmen des Zweckverbandes in allen Orten waren und sind in der Nachtragshaushaltssatzung 2020, der Haushaltssatzung 2021 sowie mit den darin beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen ausfinanziert und die diesbezüglich erforderlichen Kreditaufnahmen sind bereits rechtsaufsichtlich genehmigt.

Wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, hätte der Zweckverband dieselben nämlich nicht beauftragen dürfen. In der Regel ist das selbstverständlich auch eine Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln, dass die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme gesichert ist. Sowohl die Baumaßnahmen in der Sonneberger Straße als auch die im Ortsteil Scheibe-Alsbach werden anteilig mit Fördermitteln des Freistaates Thüringen unterstützt. Insofern ist ein Investitionsstopp für laufende Maßnahmen wegen der Ablehnung einer langfristigen Planungsgrundlage ausgeschlossen.

 

 

17.06.2021

 

Das Freie Wort berichtet über die 121. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rennsteigwasser am 15.06.2021 wie folgt:

 

Freies Wort Rennsteigregion vom 17.06.2021 über 121. VV ZV RW

 

Medieninformation vom 15.06.2021

 

In der 121. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rennsteigwasser am 15.06.2021 standen u.a. die mittel- und längerfristigen Investitionsplanungen inklusive Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes bis 2030 sowie darauf aufbauend die Planungsrechnung für die Jahre 2020 bis 2030 zur Abstimmung.

 

Gerade weil sich daraus erhebliche Auswirkungen für die dauernde Leistungsfähigkeit des Verbandes, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit, auf die zukünftigen Belastungen von Bürgern und Wirtschaft, aber auch der noch vorhandenen wenigen Mitgliedsgemeinden ableiten lassen, habe ich den genannten Konzeptionierungen des Zweckverbandes meine Zustimmung nicht erteilt.

 

Unzweifelhaft stehen hinter dem Abwasserbeseitigungskonzept gesetzliche Vorschriften bezüglich der zeitlichen und inhaltlichen Umsetzung, unzweifelhaft stehen hinter den Dokumenten Fach- und Sachverstand. Und: Ich wäre sehr froh, wenn endlich überall und für jedermann Anschlüsse an das öffentliche Kanalsystem und entsprechende Kläranlagen zur Verfügung stehen würden.

 

Es ist aber weder für die Stadt, die Wirtschaft, die Bürger – und auch für den Zweckverband selbst nicht tragbar, die erforderlichen Investitionen in den nächsten 10 Jahren nur mit Standardfördersätzen und ansonsten aus erhöhten Gebühren zu finanzieren.

 

Denn auch mit den geplanten und in der langfristigen Rechnung berücksichtigten Gebührenerhöhungen verbleibt 2030 eine Gesamtverbindlichkeit aus Kapitalmarktkrediten nur für die Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von mehr als 43 Mio. Euro.

 

Gegenüber dem Jahresabschluss 2019 – hier standen rund 14 Mio. Euro Kreditlast zu Buche – ist das eine Erhöhung um das 2,5fache.

Je Einwohner ist das eine Verschuldung von 2.200 Euro am 31.12.2030 gegenüber 877 Euro im Jahr 2020.

 

Dies kann von den verbliebenen Mitgliedsgemeinden nicht abfinanziert werden, allein für die Stadt Neuhaus am Rennweg stünden anteilig 19,8 Mio. Euro Schulden an.

 

Durch den Zweckverband sind schrittweise mehrmalige Gebührenerhöhung kalkuliert worden. Derzeit sind 7,63 Euro je Kubikmeter eingearbeitet – unbestritten sind diese bereits jetzt schon überdurchschnittlich im Marktvergleich – , für das Jahr 2030 geht man von 9,92 je Kubikmeter aus, das entspricht jährlich durchschnittlich 3 % oder insgesamt 30 % Gebührenerhöhung in den nächsten 10 Jahren.

 

Das Schlimme dabei ist: kalkuliert steht trotzdem ein negatives Betriebsergebnis am Ende und die Schuldenlast kann nicht angemessen getilgt werden.

 

Nach Jahren erfolgreicher Konsolidierung kann es auch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass ein Zweckverband zwar die Auflagen zur Entwässerung erfüllt und entsprechende Investitionen plant, dann aber nach der Umsetzung gar nicht existenzfähig, mindestens aber für Stadt, Bürger und Wirtschaft nicht mehr tragfähig ist.

 

Die Folgen für den Wohn- und Wirtschaftsstandort Neuhaus am Rennweg und die umliegenden Orte wären katastrophal. Gewerbeansiedlungen und Zuzug von Einwohnern wird an den überdurchschnittlich hohen und weiter steigenden Aufwendungen für Betriebskosten scheitern. Die, die noch hier sind, überlegen zurecht, ob nicht die Abwanderung die bessere Alternative ist.

 

Bereits im Energiebereich sind hier erhebliche zusätzliche Kosten für uns alle spürbar. Es ist nicht vertretbar, allen genannten auch noch immer höhere Kosten für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung aufzubürden.

 

Absehbar entstehende Defizite in Folge von unterlassenen Gebührenerhöhungen, können aber auch nicht in solchen Größenordnungen aus den Haushalten der Mitgliedsgemeinden ausgeglichen werden. Ich erinnere hier an die Betriebskostenumlagen in den 2000er Jahren zur Konsolidierung des Verbandes.

 

In so eine Situation kann man sich doch nicht wieder hineinmanövrieren – und dieses Mal sogar noch geplant.

 

Aufgrund der besonderen Situation des Zweckverbandes und unseren topografischen Gegebenheiten müssen hier besondere Förderungen insbesondere im Abwasserbereich gewährt werden. Wenn man nachweisen kann, dass man gesetzlich vorgeschriebene Investitionen nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit plant und durchführt, deren Refinanzierung aber nicht sichergestellt werden kann und sogar die Existenz des Unternehmens aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit gefährdet ist, dann muss der Gesetzgeber zu diesen übertragenen Pflichtaufgaben auch das entsprechend höhere Fördergeld verpflichtend bereitstellen.

 

Sicher muss man als Zweckverband dann auch nachweisen, dass man zumutbar hohe Gebühren von den Anschlussnehmern erhebt, aber man kann unmöglich die Gesamtfinanzierung solch hoher Investitionen - in eigentlich Standardangebote der Daseinsvorsorge wie den Anschluss an eine öffentliche Kanalisation - dem Bürger oder den Mitgliedsgemeinden auferlegen.

 

Denn die Mitgliedsgemeinden wären zur Refinanzierung solch hoher Umlagen ebenfalls gemäß gesetzlicher Verpflichtung veranlasst, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer anzuheben und somit auch noch die Steuerlast der Einwohner und der Wirtschaft weiter wie in einer Spirale immer höher zu treiben.

 

Ich mahne also mehr Kostenbewusstsein und eine bessere und tragfähige Argumentation des Zweckverbandes gegenüber allen Adressaten an: gegenüber den Mitgliedsgemeinden, gegenüber den Fördermittelgebern, gegenüber den Unternehmen und Gewerbetreibenden und vor allem gegenüber den Bürgern.

 

Es wäre sträflich, solche Vorausberechnungen in unsere gemeinsame Zukunft und zulasten nachfolgender Generationen unkommentiert durchzuwinken.

 

Daseinsvorsorge hat immer das öffentliche Wohl im Blick und als Ziel.

Das gilt für die sachliche Abarbeitung oder Bereitstellung, aber auch untrennbar damit verbunden für unser aller finanzielle Leistungsfähigkeit.

 

 

Uwe Scheler

Bürgermeister

 

Unter dem nachfolgenden Link geht es zur Internetseite des Zweckverbandes Rennsteigwasser:

 

 

Zweckverband RENNSTEIGWASSER - 98724 Neuhaus am Rennweg - Aktuelles

Weitere Meldungen

Verkehrsbehinderungen

Die L1148 zwischen Steinach und Lauscha (Göritzmühle) wird vom 18.03.2024 bis voraussichtlich ...

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

 Der Wertstoffhof im Bauhof, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg ist wie folgt ...