Information für Infizierte: Zertifikate für Genesene kommen automatisch mit Quarantänebescheid

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Informationen für Infizierte:

Zertifikate für Genesene kommen automatisch mit Quarantänebescheid und sind sechs Monate als Gleichstellungsnachweis gültig

 

Sonneberg, 26. November 2021 – Aufgrund der anhaltend sehr großen Anzahl von Neuinfektionen im Landkreis Sonneberg kommt es bei der Arbeit des Gesundheitsamtes zu erheblichen Verzögerungen. Da die Behörde seit geraumer Zeit weit über das Leistbare hinaus gefordert ist, vergehen mehrere Tage, ehe Infizierte kontaktiert werden können und ihre Quarantänebescheide erhalten.

 

Allen Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohnern, für die häusliche Quarantäne angeordnet werden muss, sei versichert, dass sie trotz erheblichen Zeitverzugs ihre notwendigen Bescheide erhalten. In diesem Zusammenhang werden auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Betroffenen um Beachtung der für alle schwierigen Umstände und um Verständnis gebeten.

 

An alle infizierten Bürgerinnen und Bürgern ergeht der Hinweis, dass sie mit dem Quarantänebescheid in bewährter Form vom Landratsamt Sonneberg automatisch auch bereits ihr Genesenenzertifikat erhalten. Dieses ist als Gleichstellungsnachweis zu vollständig geimpften oder negativ getesteten Personen sechs Monate gültig.

 

Als genesen gilt im Sinne des Gesetzes, wer einen positiven PCR-Nachweis bzw. eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung über eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen kann, die vor nicht weniger als 28 Tagen und nicht mehr als sechs Monaten festgestellt wurde.

 

Überall dort, wo die nachweisliche Genesung mit einer Gleichstellung zu negativ Getesteten oder vollständig Geimpften einhergeht, müssen die Genesungs-Bescheinigungen daher auf ihre Gültigkeit als Gleichstellungsnachweis hin überprüft werden. Liegt das auf dem Zertifikat angegebene Infektionsdatum mehr als ein halbes Jahr zurück, kann es als solches nicht mehr dienen. Betroffene müssten dann wo nötig gegebenenfalls einen aktuellen, negativen Test bzw. einen vollständigen Impfnachweis vorweisen. Für Genesene reicht bereits eine Impfstoffdosis für einen vollständigen Impfschutz aus. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de/coronavirus/zertifikate-fur-genesene-sind-sechs-monate-als-gleichstellungsnachweis-gultig.

 

Aufgrund der Überlastung der Behörde ist auch die Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes stark eingeschränkt. Um Betroffenen trotzdem eine erste Unterstützung geben zu können, wurde auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg eine umfangreiche Orientierungshilfe online gestellt. Sie bietet einen Überblick der Regelungen für positiv auf das Coronavirus getestete Menschen, für Kontaktpersonen und für Menschen, bei denen der Verdacht einer Erkrankung an Covid-19 besteht. Hierin sind auch wichtige Handlungs-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts dargestellt. Diese Orientierungshilfe finden Betroffene unter www.kreis-sonneberg.de/coronavirus/orientierungshilfe

 

In der Orientierungshilfe finden infizierte Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner auch ein Formular, um ihre engen Kontaktpersonen eigenständig dem Gesundheitsamt übermitteln zu können. Diese proaktive Unterstützung durch die Betroffenen – um die der Landkreis Sonneberg alle Infizierten herzlich bittet – ist eine wichtige Hilfeleistung, um die Lage eindämmen zu können. Denn eine zeitnahe und lückenlose Nachverfolgung von SARS-CoV-2-Fällen durch das Gesundheitsamt ist gegenwärtig nicht mehr möglich.

 

Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Fr, 26. November 2021

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