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Erinnerung: Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Limbach am 30. September 2022

22.09.2022

Übersichtskarte wurde unten angefügt!

 

10.08.2022

Jagdgenossenschaft Limbach

Notjagdvorstand

 

 

Einladung

zur Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Limbach

 

Als Bürgermeister der Stadt Neuhaus am Rennweg in der rechtlichen Funktion als Notjagdvorstand des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Limbach lade ich ordnungsgemäß laut nachstehend bekannt gegebener Tagesordnung zur Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung ein.

Hierzu sind alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Limbach herzlich eingeladen.

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nicht öffentlich.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer, der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

Die Versammlung findet am

Freitag, dem 30. September 2022,

um 15.00 Uhr

im Saal des Kulturhauses Neuhaus am Rennweg, Eisfelder Straße 5 in 98724 Neuhaus am Rennweg

statt.

Damit die Versammlung um 15.00 Uhr beginnen kann, werden die Jagdgenossen gebeten, sich ab 13.00 Uhr zur Registrierung und Ausgabe der Stimmzettel einzufinden.

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung

3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen

4. Wahl der Wahlkommission

5. Vorschlagsunterbreitung und Aussprache über die Wahlvorschläge zum Jagdvorstand

6. Durchführung der Wahl des Jagdvorstandes, gemäß § 9 der Satzung bestehend aus:

- dem Jagdvorsteher,

- dem stellvertretenden Jagdvorsteher,

- zwei Beisitzern (Schriftführer und Kassenführer)

- sowie zwei Kassenprüfern

7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch die Wahlkommission

8. Konstituierung des neuen Jagdvorstandes

9. Beratung und Beschlussfassung über die Art der Jagdnutzung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirks Limbach

10. Durchführung der Wahl über die Jagdverpachtung

11. Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch die Wahlkommission

12. Schlusswort des neu gewählten Jagdvorstehers

 

Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft hat jeder Jagdgenosse bei der Versammlung entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.

Jeder Jagdgenosse, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann entsprechend der Satzung der Jagdgenossenschaft einen Vertreter durch schriftliche Vollmacht bestimmen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.

Die schriftliche Vollmacht muss mindestens enthalten:

  • Name, Vorname und Anschrift des die Vollmacht gebenden Jagdgenossen
  • Name, Vorname und Anschrift des die Vollmacht ausübenden Jagdgenossen
  • die Erklärung, dass der Vollmacht gebende Jagdgenosse den die Vollmacht ausübenden Jagdgenossen zur Vertretung bei der Jagdversammlung am 30.09.2022 ermächtigt
  • mit welcher Fläche (Flurstücksnummer und Gemarkung) die Vollmacht verbunden ist
  • den Ort und das Datum, an dem die Vollmacht erteilt worden ist.

Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls mit Ausweisdokumenten (Personalausweis oder Reisepass) auszuweisen.

Bei der Registrierung der Anwesenheit und der Ausgabe der Stimmzettel ist wegen der erforderlichen Rechtssicherheit von den Jagdgenossen, auch im Falle einer Vollmacht, ein gültiger Grundbuchauszug als Nachweis zur Einsichtnahme vorzulegen.

 

Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z. B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Deshalb ist nur einer der Eigentümer von den übrigen Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen. Dies gilt auch für Ehepaare.

 

 

In Vorbereitung der Versammlung sind Wahlvorschläge für die Ämter des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher, stellvertretenden Jagdvorsteher, 1. und 2. Beisitzer als Schriftführer und Kassenführer, 2 Kassenprüfer) unter Angabe von Namen, Vornamen und Anschrift der vorgeschlagenen Person sowie der für diese Person vorgeschlagenen Funktion schriftlich in einem Umschlag mit der Aufschrift:                 

Jagdgenossenschaft Limbach „Wahlvorschlag Jagdvorstand“  

bis zum Freitag, 23. September, 12.00 Uhr, bei

Notjagdvorstand Jagdgenossenschaft Limbach

Bürgermeister Uwe Scheler

Stadt Neuhaus am Rennweg

Kirchweg 2

98724 Neuhaus am Rennweg

 

einzureichen.

 

Schriftliche Jagdpachtangebote jagdpachtfähiger Personen entsprechend § 11 Bundesjagdgesetz sind mit folgendem Inhalt:

  1. Anzahl Jagdpächter; Name, Vorname und Anschrift der Jagdpächter
  2. Höhe der jährlichen Jagdpacht €/ha
  3. Aussage zur Wildschadensregulierung

in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:

Jagdgenossenschaft Limbach „Jagdpachtangebot – vertraulich“

bis zum Mittwoch, 28. September, 15.00 Uhr, bei

Notjagdvorstand Jagdgenossenschaft Limbach

Bürgermeister Uwe Scheler

Stadt Neuhaus am Rennweg

Kirchweg 2

98724 Neuhaus am Rennweg

einzureichen.

 

Neuhaus am Rennweg, den 09. August 2022

 

Notjagdvorstand Uwe Scheler, Bürgermeister

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Do, 22. September 2022

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