Verkehrsbehinderungen
Sa, 02. Dezember 2023
Der Landkreis Sonneberg und das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr informieren über die ...
22.09.2022
Übersichtskarte wurde unten angefügt!
10.08.2022
Jagdgenossenschaft Limbach
Notjagdvorstand
Einladung
zur Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Limbach
Als Bürgermeister der Stadt Neuhaus am Rennweg in der rechtlichen Funktion als Notjagdvorstand des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Limbach lade ich ordnungsgemäß laut nachstehend bekannt gegebener Tagesordnung zur Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung ein.
Hierzu sind alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Limbach herzlich eingeladen.
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nicht öffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer, der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Versammlung findet am
Freitag, dem 30. September 2022,
um 15.00 Uhr
im Saal des Kulturhauses Neuhaus am Rennweg, Eisfelder Straße 5 in 98724 Neuhaus am Rennweg
statt.
Damit die Versammlung um 15.00 Uhr beginnen kann, werden die Jagdgenossen gebeten, sich ab 13.00 Uhr zur Registrierung und Ausgabe der Stimmzettel einzufinden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen
4. Wahl der Wahlkommission
5. Vorschlagsunterbreitung und Aussprache über die Wahlvorschläge zum Jagdvorstand
6. Durchführung der Wahl des Jagdvorstandes, gemäß § 9 der Satzung bestehend aus:
- dem Jagdvorsteher,
- dem stellvertretenden Jagdvorsteher,
- zwei Beisitzern (Schriftführer und Kassenführer)
- sowie zwei Kassenprüfern
7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch die Wahlkommission
8. Konstituierung des neuen Jagdvorstandes
9. Beratung und Beschlussfassung über die Art der Jagdnutzung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirks Limbach
10. Durchführung der Wahl über die Jagdverpachtung
11. Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch die Wahlkommission
12. Schlusswort des neu gewählten Jagdvorstehers
Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft hat jeder Jagdgenosse bei der Versammlung entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.
Jeder Jagdgenosse, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann entsprechend der Satzung der Jagdgenossenschaft einen Vertreter durch schriftliche Vollmacht bestimmen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.
Die schriftliche Vollmacht muss mindestens enthalten:
Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls mit Ausweisdokumenten (Personalausweis oder Reisepass) auszuweisen.
Bei der Registrierung der Anwesenheit und der Ausgabe der Stimmzettel ist wegen der erforderlichen Rechtssicherheit von den Jagdgenossen, auch im Falle einer Vollmacht, ein gültiger Grundbuchauszug als Nachweis zur Einsichtnahme vorzulegen.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z. B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Deshalb ist nur einer der Eigentümer von den übrigen Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen. Dies gilt auch für Ehepaare.
In Vorbereitung der Versammlung sind Wahlvorschläge für die Ämter des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher, stellvertretenden Jagdvorsteher, 1. und 2. Beisitzer als Schriftführer und Kassenführer, 2 Kassenprüfer) unter Angabe von Namen, Vornamen und Anschrift der vorgeschlagenen Person sowie der für diese Person vorgeschlagenen Funktion schriftlich in einem Umschlag mit der Aufschrift:
Jagdgenossenschaft Limbach „Wahlvorschlag Jagdvorstand“
bis zum Freitag, 23. September, 12.00 Uhr, bei
Notjagdvorstand Jagdgenossenschaft Limbach
Bürgermeister Uwe Scheler
Stadt Neuhaus am Rennweg
Kirchweg 2
98724 Neuhaus am Rennweg
einzureichen.
Schriftliche Jagdpachtangebote jagdpachtfähiger Personen entsprechend § 11 Bundesjagdgesetz sind mit folgendem Inhalt:
in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:
Jagdgenossenschaft Limbach „Jagdpachtangebot – vertraulich“
bis zum Mittwoch, 28. September, 15.00 Uhr, bei
Notjagdvorstand Jagdgenossenschaft Limbach
Bürgermeister Uwe Scheler
Stadt Neuhaus am Rennweg
Kirchweg 2
98724 Neuhaus am Rennweg
einzureichen.
Neuhaus am Rennweg, den 09. August 2022
Notjagdvorstand Uwe Scheler, Bürgermeister
Sa, 02. Dezember 2023
Der Landkreis Sonneberg und das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr informieren über die ...
Fr, 01. Dezember 2023
Aufgrund des noch andauernden Holzeinschlages und der laufenden Holzabfuhr in den Wäldern rund um ...