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Aktualisierung: Öffentliche Sondersitzung des Stadtrates zum Thema „Standortentwicklung Krankenhaus Neuhaus am Rennweg"

Am Montag, dem 25. November 2024, 

findet um 18.00 Uhr 

im Neuhäuser Kulturhaus, 

Eisfelder Straße 5, 98724 Neuhaus am Rennweg 

 

eine öffentliche Sondersitzung des Stadtrates 

der Stadt Neuhaus am Rennweg zum Thema

 

  „Standortentwicklung Krankenhaus 

Neuhaus am Rennweg"

 

statt.

 

Der Landrat des Landkreises Sonneberg hat seine Teilnahme sowie die Teilnahme des Klinikdirektors, des neuen Geschäftsführers der MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH und des Geschäftsführers der MEDINOS Immobilien GmbH bereits zugesagt. 

 

Weitere Teilnehmer werden gemäß Punkt 6 der Positionierung des Stadtrates vom 28.10.2024 zu dieser Sondersitzung eingeladen.

 

Interessierte aus Stadt und Ortsteilen sowie der umliegenden Orte sind ebenfalls herzlich zu dieser Sitzung eingeladen.

 

Bitte beachten Sie:

 

Der Ablauf der Sondersitzung des Stadtrates richtet sich nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Neuhaus am Rennweg.

 

Die Leitung der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden des Stadtrates. Er erteilt den Stadtratsmitgliedern in der Reihenfolge ihrer Meldungen das Wort.

 

Über das Rederecht von geladenen Gästen sowie von anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern wird der Stadtrat gesondert beschließen.

 

Die Wortmeldungen der geladenen Gäste erfolgen zunächst in der Reihenfolge laut einer vom Vorsitzenden des Stadtrates festgelegten Rednerliste. Jeder Redner hat eines der bereitstehenden Mikrofone zu benutzen.

 

Der Vorsitzende des Stadtrates übt das Hausrecht aus.

 

Die Anzahl der Sitzungsteilnehmer, d.h. der gleichzeitig anwesenden Personen im Saal des Neuhäuser Kulturhauses, ist auf max. 400 Personen begrenzt. Es werden ausschließlich Sitzplätze vergeben. Die Stühle werden in Theaterbestuhlung angeordnet und dürfen zwecks Freihaltung der Flucht- und Rettungswege vom Standort nicht an andere Stellen verrückt werden.

 

Seitens der Stadt wird eine angemessene Zahl von Ordnern eines Sicherheitsdienstes eingesetzt, welche an ihrer Kleidung erkennbar sind und welche sich entsprechend ausweisen können. Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten. 

 

Das Mitbringen/Mitführen gefährlicher Gegenstände, wie z. B. Messer, Gegenstände aus Metall, Gegenstände aus Glas usw., welche als Waffen eingesetzt werden könnten, ist verboten. Beim Betreten des Kulturhauses findet im Eingangsbereich eine Eingangskontrolle statt.

 

Das Mitbringen/Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.

 

Seitens der Stadt wird eine angemessene Brandsicherheitswache, bestehend aus mehreren Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus am Rennweg, eingesetzt. Im Brandfall ist den Anweisungen der Kameraden Folge zu leisten.

 

Sämtlichen Sitzungsteilnehmern ist es verboten, Video-, Ton- oder Bildaufnahmen von Stadträten, Gästen oder anderen Sitzungsteilnehmern bzw. anderen anwesenden Personen z. B. des Sicherheitsdienstes oder der Freiwilligen Feuerwehr zu erstellen.

 

Medienvertretern werden von den Ordnern gesonderte Plätze zugewiesen. Video- und Tonaufnahmen sind den Medienvertretern während der Sitzung jedoch nicht gestattet.

 

 

Um eine störungsfreie Parkierung unter Einhaltung der Maßgaben der Freihaltung der Flucht- und Rettungswege um das Areal des Kulturhauses zu gewährleisten, müssen die Anweisungen der Ordner auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Die Fahrzeuge sollen hierbei nur innerhalb der dafür vorgesehen Parkflächen abgestellt werden. Falls Fahrzeuge außerhalb geparkt werden und dadurch der Verkehr behindern wird, muss das Fahrzeug sonst auf Kosten des Verursachers abgeschleppt werden. 

 

Auf den Parkplätzen gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Die vorhandene Beschilderung mit Ausnahme der zeitlichen Begrenzungen ist zu beachten.

 

Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzuführen sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige unserer Einrichtung verursacht wurde. Schadensersatz kann aber nur geleistet werden, wenn der Schaden vor Verlassen des Parkplatzes unserem Personal gemeldet wird, soweit diese Schadensmeldung zumutbar war.

 

Folgende Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung: 

  • Blumen Ehle

            Marktstraße 7

 

  • Eisfelder Straße 14

    hinter dem Praxisgebäude

     

  • Schuh Knopf

    Eisfelder Straße 2

     

  • Öffentlicher Parkplatz gegenüber von dem Hotel Oberland

    Schwarzburger Straße

     

  • Öffentlicher Parkplatz an der Kirche

    Kirchweg

     

  • Parkplatz an der Volksbank

    Kirchweg 7

     

  • Parkplatz an der Schwimmhalle

     

  • Parkierung entlang der Marktstraße, Sonneberger Straße sowie Kirchweg

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Fr, 15. November 2024

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